- Kreditkartenreiterei
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Der Begriff Kreditkartenreiterei bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte.
Abgeleitet von Scheckreiterei wird der Begriff eher bankintern verwendet.
Mittels einer Kreditkarte wird am Geldautomaten Bargeld abgehoben und auf ein Bankkonto eingezahlt. Dadurch, dass die Kreditkartenumsätze erst am Ende des Abrechnungszeitraums (z. B. Monatsende) vom Bankkonto belastet werden, wird eine Beschaffung von liquiden Mitteln auf Kredit erreicht.
Probleme
- eine Kreditbeschaffung bzw. Dispoausweitung findet ohne vorhergehende Vereinbarung mit der Bank statt
- der Bank entsteht ein Zinsnachteil, dadurch, dass Geld nicht über das sollverzinste Konto abgehoben wird, sondern die Abrechnungsmodalitäten der Kreditkarte ausgenutzt werden
- der Kreditkarteninhaber ist in der Regel durch die AGB der Kreditkarte verpflichtet, Verfügungen nur im Rahmen der Liquidität des Bankkontos zu tätigen.
Strafrecht
Sofern keine schwerwiegende Betrugsabsicht nach § 263 StGB unterstellt werden kann, ist die Kreditkartenreiterei nach § 266b StGB zwar strafrechtlich bewehrt aber in der Praxis wenig relevant, dürfte dann zur Bonitätskündigung durch das ausgebende Bankinstitut führen, unter Umständen zur Kündigung der gesamten Kundenverbindung.
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