- Kreditkarte
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Eine Kreditkarte ist eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Die meisten Kreditkarten sind weltweit einsetzbar, sowohl im realen täglichen Geschäfts- wie Privatleben als auch bei Online-Geldtransaktionen. Sie wird im Fall von MasterCard oder Visa von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen ausgegeben, oder – im Falle von Diners und American Express – direkt von der Kartengesellschaft. Diese vier Gesellschaften teilen sich nahezu den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt. Der Name Kreditkarte entstand aus der Tatsache, dass Kreditkarten dem Karteninhaber oftmals einen Kredit gewähren.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Der Begriff Kreditkarte wird international nicht einheitlich verwendet. In den deutschsprachigen Ländern werden damit sowohl echte Kreditkarten als auch Chargekarten, Daily-Chargekarten, Scheckkarten bzw. Debitkarten und Prepaidkarten bezeichnet (zu den jeweiligen Begriffen s. u.). Im Allgemeinen werden nur solche Debit- und Prepaidkarten als Kreditkarten angesehen, die das Akzeptanzzeichen einer der Kreditkartenorganisation besitzen und daher überall dort akzeptiert werden, wo auch mit echten Kreditkarten und Chargekarten gezahlt werden kann. Dagegen wird der Begriff in anderen Teilen der Welt in abweichender Weise verwendet. So ist es z. B. in englischsprachigen Ländern üblich, nur echte Kreditkarten und (teilweise) Prepaid-Kreditkarten als credit card zu bezeichnen, wobei Letztere nur ihres Namens wegen zu den Kreditkarten gerechnet werden und diese Sichtweise keineswegs unumstritten ist. Andere Karten, wie beispielsweise Debit- oder Chargekarten, werden, unabhängig davon, ob sie das Akzeptanzzeichen einer der Kreditkartenorganisation besitzen, grundsätzlich als eigenständige Formen kartenbasierter Zahlungsmittel angesehen.
Die gängigste Kreditkartenart in Deutschland ist eine Visa-, MasterCard- oder AMEX-Chargekarte. Das Kreditkartengeschäft besteht wie auch das Debitkartengeschäft aus dem Issuing, der Kartenausgabe, und dem Acquiring, der Akzeptantenabrechnung.
Rechtsnatur
Seit seinem Urteil vom 16. April 2002 stuft der BGH (Az. XI ZR 420/01) mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber dies als abstraktes Schuldversprechen im Sinne des § 780 BGB ein,[1][2] auch wenn die Vertragsinhalte der Kartenherausgeber teilweise erheblich voneinander abweichen. Die hierin vom BGH außerdem vertretene partielle Bargeldanalogie ist allerdings nicht tragfähig,[3] weil bei Kreditkarten kein Eigentum an Bargeld verschafft, sondern eine Forderung gegen das Kreditkartenunternehmen begründet wird.
Ähnlich wie bei Lastschriften gibt es ein Deckungs- und ein Valutaverhältnis. Dabei ist dem Kartenherausgeber bewusst, dass Mängel des Valutaverhältnisses auch auf das Deckungsverhältnis durchschlagen können. Das Deckungsverhältnis besteht zwischen Karteninhaber und Kartenherausgeber, das Valutaverhältnis wird zwischen Karteninhaber und Vertragshändler begründet. Zudem gibt es ein Vollzugsverhältnis zwischen Vertragshändler und Kartenherausgeber. Im Vollzugsverhältnis verpflichtet sich das Kartenunternehmen gegenüber dem Vertragshändler, in bestimmten Intervallen die aus dem Karteneinsatz resultierenden Forderungen unter Gebührenabzug (Disagio) zu vergüten. Gleichzeitig gibt das Kartenunternehmen ein abstraktes Zahlungsversprechen nach § 780 BGB für künftige, auf Karteneinsatz beruhende Forderungen des Vertragshändlers ab mit dem Vorbehalt der Rückbelastung in bestimmten Fällen. Das Vertragsunternehmen ist verpflichtet, die Kreditkarte als Zahlungsmittel anzuerkennen. Im Valutaverhältnis ist das Vertragsunternehmen zur Übereignung des Kaufgegenstandes an den Karteninhaber verpflichtet. Im Deckungsverhältnis ist der Karteninhaber zur monatlichen Zahlung der getätigten Kartenumsätze verpflichtet. Rechtlich umstritten ist die zentrale Frage, ob und bis wann der Karteninhaber die rechtlichen Folgen seiner Unterschrift auf dem Leistungsbeleg (Belastungsbeleg, Slip) durch Widerruf beseitigen kann.[4] Die herrschende Meinung geht allgemein von einem Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 665, § 675 BGB) aus.
Die vom Karteninhaber unterzeichneten Leistungsbelege bzw. die Angabe der Kreditkartennummer stellen dann nach herrschender Meinung die maßgeblichen Weisungen des Karteninhabers nach § 665 BGB dar.[5] Der BGH[6] schloss sich in dieser Frage der herrschenden Meinung an, wonach eine unwiderrufliche Weisung vorliege, weil das Vertragsunternehmen mit der Unterzeichnung eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges einen irreversiblen Zahlungsanspruch erlange. Danach endet das Widerrufsrecht des Karteninhabers, sobald das Kartenunternehmen eine irreversible Disposition getroffen hat. Der Anspruch des Vertragsunternehmens entsteht unter der aufschiebenden Bedingung der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber.[7]
Ein Weisungswiderruf ist allenfalls bei einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Kartenunternehmens durch das Vertragsunternehmen möglich. Die Rechtsprechung tendiert dazu, die allgemeine Unwiderruflichkeit unter Bezug auf die Generalklausel des Treu und Glaubens abzumildern. Dabei muss der Mangel beim Rechtsgeschäft aus dem Valutaverhältnis offensichtlich oder liquide beweisbar sein. Es muss offenkundig eine Fälschung von Leistungsbelegen oder ein anerkanntermaßen nichtiges Geschäft zugrunde gelegen haben, weshalb dem Vertragsunternehmen eine Forderung gegen den Karteninhaber nicht zusteht.
Insbesondere der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann zuverlässig nur funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies - und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten - seit langem anerkannt.[8] Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten. Das Kreditkartenunternehmen muss die mit den Kreditkartennummern identifizierbaren Karteninhaber mit dem auf den Leistungsbelegen eingetragenen Namen des Karteninhabers vor Zahlung an Vertragsunternehmen vergleichen. Durch die Aufdeckung eines Missbrauchs von Kreditkarten – zumindest in Fällen, in denen das Vertragsunternehmen noch nicht an den Karteninhaber geleistet hat – können Vermögensschäden (siehe Kontoplünderung) verhindert werden. Der Schadensersatzanspruch des Vertragsunternehmens ist gemäß § 254 Abs. 1 BGB gemindert, wenn es durch die leichtfertige Akzeptanz der Kreditkarten im Mailorderverfahren zur Schadensentstehung erheblich beigetragen hat. Der Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens aufgrund des im Vollzugsverhältnis vereinbarten Schuldversprechens gemäß § 780 BGB steht im Präsenzgeschäft unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Unterzeichnung und Übergabe eines ordnungsgemäßen Belastungsbeleges durch den Karteninhaber.[9]
Gebühren
Händler
Die Gebühren bzw. Transaktionskosten trägt der Händler, bei dem der Karteninhaber seine Waren oder Dienstleistungen erwirbt. Sie werden in Form eines Abschlags (Disagio) erhoben. Die Höhe des Disagios ist je nach Branche und Transaktionsvolumen des Verkäufers unterschiedlich und üblicherweise von der Kreditkartengesellschaft vorgegeben. In Ausnahmefällen kann der Händler hierüber auch verhandeln. Üblich sind 3 % bis 5 % plus eine fixe Pauschale (0,10–0,25 Euro) pro Transaktion − je nach Branche kann der Satz aber auch nur bei 1 % oder bis zu 10 % sein. Zusätzlich entstehen dem Verkäufer monatliche Fixkosten durch die Bereitstellung der Systeme. Einzelne Vertragspartner mit sehr hohem Transaktionsvolumen erhalten von den Kreditinstituten gelegentlich auch Sonderkonditionen. Als Gegenleistung gewährt das ausgebende Kreditinstitut dem Verkäufer bei Einhaltung aller Verfahrensanweisungen eine Zahlungshaftung, auch Delkredere genannt. Grundsätzlich gilt aber, dass die Gebühren wesentlich höher sind als bei der Zahlungsabwicklung mit einer Maestro- oder ec-Karte.
Käufer/Karteninhaber
Viele Kreditinstitute geben Kreditkarten kostenlos an ihre Kunden aus. Manche verlangen einen gewissen Umsatz auf der Kreditkarte, damit diese für den Kunden kostenlos ist. Andere verlangen eine Jahresgebühr. Es gibt auch die Möglichkeit, sogenannte Motivkarten zu erwerben, welche dann einmalig etwa 10 bis 15 Euro mehr kosten.
Während der Gebrauch im Inland in der Regel kostenlos ist (oder sogar durch Prämien belohnt wird), kann der Einsatz im Ausland mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
Kreditkarten werden entweder von einer Bank (MasterCard, Visa, JCB) oder einem Kreditkarteninstitut (AMEX, Discover, Diners Club) an den Karteninhaber ausgegeben. Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist eine ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss. Hierbei bilden Prepaidkarten eine Ausnahme – für sie ist keine positive Bonität erforderlich.
Dachmarkengesellschaften
Es existieren aktuell folgende Kreditkarten:
International ausgegeben:
- American Express (seit 1958 in Deutschland)
- Diners Club (seit 1954 in Deutschland)
- MasterCard (seit 1975 in Deutschland; früher in Europa Eurocard)
- Visa (seit 1980 in Deutschland)
Regional ausgegeben:
- China UnionPay (nur in der VR China)
- DinaCard (nur in Serbien)
- Discover Card (nur in den USA)
- JCB (hauptsächlich in Japan)
- Hipercard (nur in Brasilien)
- Transcard (nur in Bulgarien)
Die Dachmarkengesellschaften MasterCard und Visa sind nach einem Vereinsprinzip aufgebaut. Banken, die diese Kreditkarten ausgeben, sind Mitglieder. In verschiedenen nationalen, regionalen (Europa, Amerika, usw.) und globalen Gremien finden dann Abstimmungen über gemeinsame Standards, bezüglich Technik, Branding usw. statt.
Kreditkartenakzeptanz
Für den Einsatz der Kreditkarte ist es erforderlich, dass die Karte auch vom Händler bzw. Geldautomaten akzeptiert wird. Am weitesten verbreitet sind MasterCard mit etwa 32 Mio. Akzeptanzstellen weltweit[10] und über 1 Mio. Geldautomaten weltweit[11] sowie Visa mit etwa 20 Mio. Akzeptanzstellen[12] und 1,6 Mio. Geldautomaten weltweit.[13] Kreditkarten werden von Vertragsunternehmen sowohl in Deutschland als auch an Akzeptanzstellen weltweit akzeptiert. Das Land mit der höchsten Akzeptanzrate sind die Vereinigten Staaten von Amerika.
Da die unterschiedlichen Marken MasterCard, VISA, American Express, Diners Club und JCB verschiedene Preismodelle haben, werden diese in den Ländern unterschiedlich akzeptiert.
Land VISA MasterCard American Express Diners Club JCB China 120.000 400.000 Deutschland 434.000 500.000 über 100.000 60.000 Frankreich 971.000 800.000 Großbritannien 670.000 660.000 Indien 130.000 4.000 Japan 2.470.000 2.900.000 Kanada 610.000 600.000 Österreich 100.000 100.000 93.000 Schweiz 106.000 93.000 Spanien 1.060.000 970.000 USA 5.300.000 4.266.000 Australien 496.996 501.000 Technik
Karte
Die Kreditkarte ist eine aus Kunststoff (meist PVC) hergestellte Karte im Format einer Scheckkarte (ISO 7810). Auf der Vorderseite der Kreditkarte sind die Kartendaten erhaben geprägt (sogenannte Hochprägung), nur bei manchen Prepaid- und Debit-Karten ist dies nicht der Fall. Die nicht hochgeprägten Karten können nicht in so genannten „Imprintern“, umgangssprachlich „Ritschratsch-Geräten“ genutzt werden. Die Imprinter belasten die Karte nicht sofort, sondern erst, wenn die Transaktionsbelege vom Verkäufer bei der Kartengesellschaft eingereicht werden. So soll eine Überziehung der Prepaid-Karten verhindert werden. (Siehe auch unter der Überschrift Prepaid-Karten). Auf der Rückseite trägt jede Karte die Unterschrift des Karteninhabers und häufig eine Kartenprüfnummer (KPN) (bei American Express auf der Vorderseite). Sie hat auf der Rückseite einen Magnetstreifen, auf dem die Kartendaten gespeichert sind. Seit 2004 werden von einigen Banken und Sparkassen zusätzlich zum Magnetstreifen auch Chips auf der Vorderseite angebracht, die mittelfristig den Magnetstreifen ersetzen sollen. Seit 2011 haben alle deutschen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) einen EMV-Chip bekommen, auch um die SEPA-Kompatibilität zu erreichen. Die dazugehörige Spezifikation nennt sich EMV (Europay, MasterCard, Visa). Mastercard gibt auch Kredit-Debitkarten heraus, die eine kontaktlose Bezahlung nach dem ISO/IEC 14443-Verfahren ermöglichen.[14]
Kreditkartennummer
Die Kartennummer ist eine zwölf- bis sechzehnstellige, eindeutige Identifikationsnummer, die auf Kreditkarten und anderen Magnetstreifenkarten verwendet werden kann.
Die Kreditkartennummer identifiziert die Karte eindeutig. Diese Kreditkartennummer kann beispielsweise am Geldautomaten einer Person zugeordnet werden, und diese kann ihre eigene Identität dann mit der PIN bestätigen. Beim üblichen Kaufvertrag mit einer Kreditkarte dient ebenfalls diese eindeutige Kreditkartennummer zur Identifikation der Karte und damit der Person, die wiederum mittels Unterschrift ihre eigene Identität nachweist.
Kartendaten
- Name des Karteninhabers: sichtbar geprägt auf der Vorderseite (zusätzlich auf dem Magnetstreifen gespeichert)
- Bei einigen Prepaid-Karten, die als Geschenkkarten (sogenannte Gift-Cards) vertrieben werden, fehlt der Name des Karteninhabers.
- Kartennummer: eindeutige Identifikationsnummer mit üblicherweise 16 (American Express: 15) Stellen, sichtbar auf der Vorderseite und elektronisch gespeichert auf dem Magnetstreifen bzw. Chip.
- Die ersten sechs Ziffern bilden den BIN-Code.
- Die ersten 4 Ziffern stehen für die Kreditkartengesellschaft.
- Die 5. Ziffer steht für die Kreditkartenart (z. B. bei American Express: blau, grün, gold, platin).
- Die 6. Ziffer dafür, ob es sich um eine Zweitkarte, Partnerkarte, Firmenkarte etc. handelt.
- Die restlichen 10 Ziffern sind die Kontonummer mit der letzten Ziffer als Prüfziffer (nach dem Luhn-Algorithmus).
- Die ersten sechs Ziffern bilden den BIN-Code.
- Verfallsdatum: Monat und Jahr, sichtbar auf der Vorderseite (zusätzlich auf dem Magnetstreifen bzw. Chip gespeichert). Die Karte ist bis zum letzten Tag dieses Monats gültig.
- Prüfziffer: CVC1 bzw. CVV1, nur auf dem Magnetstreifen bzw. Chip gespeichert, nicht sichtbar.
- Unterschrift: sichtbar auf der Rückseite (nicht geprägt, nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert, sondern vom Karteninhaber in ein vorgesehenes Feld zu setzen)
- Kartenprüfnummer (CVC2 oder CVV2): auf der Rückseite sichtbar, aber weder geprägt noch elektronisch auf dem Magnetstreifen gespeichert
- PIN: Die PIN ist nicht vom Magnetstreifen ablesbar, sondern wird immer online beim jeweiligen Kreditkartenherausgeber abgeglichen. Die PIN wird in der Regel von der herausgebenden Bank mit der Kreditkarte an den Kunden übergeben. Bei einigen Banken muss die PIN gesondert von der Bank angefordert werden. Um Bargeld an einem Geldautomaten abzuheben, wird die PIN benötigt. Auch an Zahlungsterminals in Geschäften, vor allem im Ausland, kann die PIN-Eingabe verlangt werden.
Bezahlen
- Einsatz Kreditkarte, Übertragung der Daten von der Karte durch den Verkäufer per Hand
- MOTO (Mail-Order, Telephone-Order): Übermittlung der vom Karteninhaber eingegebenen Daten über das Internet, per Brief, per Fax oder per Telefon (Hierfür ist meist die Kartenprüfnummer zur Identifikation notwendig.)
- Elektronisches Auslesen bei Einsatz der Kreditkarte unter Vorlage der Karte durch den Karteninhaber vom Magnetstreifen, Speicherchip oder kontaktlos mit einer Chipkarte nach ISO/IEC 14443
- Umsatzanfrage am POS-Terminal des Händlers
- Autorisierungsanfrage – Routing über Netzbetreiber, Acquiring-Prozessor und Visa-/MasterCard-Prüf-Routinen auf den technischen Systemen des Issuing-Prozessors
- ggf. PIN-Eingabe
- Autorisierungs-Antwort (positiv)
- Nutzung einer mechanischen Vorrichtung (Imprinter) zum Übertragen der Hochprägung auf Papier
- Unterschrift des Käufers (entfällt bei vorheriger PIN-Eingabe)
- Kaufvertrag und Herausgabe, Auslieferung der Ware
Wechseln
- Geld innerhalb einzelner, geschlossener Kartengruppen zu wechseln ist möglich. Somit müssen zwei Karteninhaber innerhalb eines geschlossenen Kartensystems zum Ausgleich gegenseitiger Verbindlichkeiten nicht den Umweg über einen herkömmlichen Geldtransfer gehen. Das spart Zeit und Kosten, welche z. B. bei einer Einzahlung auf ein fremdes Konto entstehen könnten.
Annehmen
- Geld direkt auf die Karte annehmen zu können, ist möglich. Das entscheidende Merkmal ist die Geschwindigkeit des Transfers, woraus eine schnelle Verfügbarkeit in Echtzeit auf der Karte und somit Auszahlmöglichkeit per Bankautomat möglich wird. Interessant wird es, wenn es sich gerade um ausländische Transaktionen und Zahlungsanweisungen für Produkte und Dienstleistungen in umgekehrter Richtung, zum Beispiel Gewinnauszahlung oder Gelderstattung aus Reklamationen etc. handelt. Auch kann ein Karteninhaber nunmehr schon deshalb schneller über sein Geld weltweit verfügen, da der Weg des Geldes zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Karteninhaber nicht mehr über den Transferumweg der Bank geht. Auch Fehlbuchungen und Verzögerungen jeglicher Art werden dadurch unterbunden, da die Transaktion innerhalb des geschlossenen Kartensystems abläuft und erneute Angaben nicht notwendig sind. Kreditkarten können herkömmlich nur per Banküberweisung aufgeladen werden.
Auszahlen
- Auszahlungen von Guthaben auf Kreditkarten finden in der Regel ausschließlich an Bankautomaten statt. In Europa ist es kaum verbreitet, sich einen Teil des Guthabens im Zusammenhang einer zu bezahlenden Rechnung gegenüber einer gewerblichen Akzeptanzstelle (Einzelhändler, Restaurant etc.) auszahlen zu lassen. Anders ist dies beispielsweise im ländlichen Raum Australiens (Outback). Aufgrund der Abgeschiedenheit ist es hier generell üblich, im Supermarkt einen „Cashout“ zu bekommen.
Aufladen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Prepaid-Kredikarten aufzuladen. Welche Art bei einer Karte möglich ist, wird vom Herausgeber festgelegt.
- Aufladung über sogenannte Aufladeterminals am OCP (Online Charging Point) oder am POS (Point of Sale) findet in Echtzeit statt. Die POS-Aufladeterminals mit der Ad-hoc-Aufladung begegnen einem bereits z. B. bei der Aufladung von Prepaid-Handykarten per Kreditkarte an Tankstellen oder direkt im Internet. Interessant ist jedoch die Echtzeit-Aufladung an sogenannten OCP mit Barzahlungsmöglichkeit. An OCPs können die Prepaidkarteninhaber weltweit an vielen Orten wie z. B. Internetcafés, Wettbüros oder an ausgezeichneten Dienstleistungspunkten, die vor allem eine längere Öffnungszeit bieten, ihre Prepaidkarte gegen eine Gebühr mit Bargeld aufladen.
- Aufladung per SMS.
- Aufladung über Internet-Zahlungsdienstleister wie z.B. PayPal.
- Aufladung per Bareinzahlung am Bankschalter (Zahlschein) oder per Überweisung auf das Kreditkartenkonto.
Haftung bei Kartenmissbrauch
Sobald der Verlust einer Kreditkarte gegenüber dem ausgebenden Institut angezeigt wird, hat der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die vor der Sperre entstanden sind, haftet der Karteninhaber mit bis zu 50 EUR; es sei denn, die grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers, wie z. B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der Geheimzahl oder der unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes haben zum Missbrauch beigetragen, z. B. Aufbewahrung der Kreditkarte im Auto. Wenn die Karte gestohlen und Bargeld mit Geheimzahl abgehoben wurde, gehen die Gerichte in der Regel vom sogenannten Anscheinsbeweis aus, d.h. es wird angenommen, dass das Kreditkartensystem sicher ist und daher dem Dieb die Geheimzahl in irgendeiner Form, z.B. als Notiz, zugänglich war. Dabei handelt es sich dann um grobe Fahrlässigkeit und die Kunden müssen für den Schaden selbst haften, auch wenn sie glaubhaft versichern, dass die sie die Geheimzahl nirgendwo notiert hatten.
In der Regel sind die Haftungsbestimmungen des Verbrauchers bei den ausgebenden Instituten in Deutschland die gleichen. Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.
Laut Stiftung Warentest haben Visa, Mastercard sowie die deutschen Sparkassen- und Bankenverbände zugesichert, dass Kartennutzer, die bei Onlinezahlungen den Mastercard SecureCode oder Verified by Visa verwenden, nicht schlechter stehen als vor Einführung dieser Verfahren.[15]
Sicherheit
Kartensperrung
Die ausgebende Stelle teilt mit, welche Rufnummern zur Sperrung (bei Verlust der Karte) genutzt werden sollen.
Je nach Art der Karte bzw ausgebender Stelle stehen in Deutschland zusätzlich folgende Nummern zur Verfügung:- Zentraler Sperr-Notruf: 116 116. Diese Nummer sollte für alle sperrbaren Medien wie z. B. maestro-Karten und Kreditkarten gelten. Tatsächlich ist dies häufig nicht der Fall und es hängt von der ausgebenden Bank ab, ob die Nummer tatsächlich zur Sperrung benutzt werden kann.
- Maestro-Notfallservice: 0 18 05 - 02 10 21
- American Express: 0 69 - 97 97 10 00
- Diners Club: 0 18 05 - 07 07 04 oder 0 18 05 - 33 66 95 (Stand 2007 [16])
- Girocard (EC-Card): 0 18 05 - 02 10 21
- Mastercard: 0 800 - 819 1040
- Visa: 0 800 - 811 8440
Außerhalb Deutschlands sowie aus den Mobilfunknetzen stehen zur Verfügung:- Zentraler Sperr-Notruf: Ländervorwahl in der Regel +49/ 116 116 (Alternativ: +49 30 4050 4050).
- Diners Club: ++49 - 69 66 16 61 23 oder ++1 - 30 37 99 15 04 (Stand 2007 [16])
- Mastercard: ++1 - 31 42 75 66 90 oder ++1 - 63 67 22 71 11 (Stand 2007 [16])
- Visa: ++1 - 410 581 38 36 (kostenloses R-Gespräch möglich) oder ++1 - 41 05 81 99 94 (Stand 2007 [16])
Geschichte
Die ersten Kreditkarten
Erwähnt wurde der Begriff Kreditkarte das erste Mal im Jahre 1887 im Science-Fiction-Roman Looking Backward von Edward Bellamy.
Die Kreditkartenidee kommt ursprünglich aus den USA, wo es bereits seit 1894 Kreditkarten gibt. Die ersten wurden von Hotels an gute Gäste ausgegeben. In den 1920er Jahren folgten dann Mineralölkonzerne und Kaufhausgesellschaften, andere Branchen wie Restaurantketten und Fluglinien begannen erst nach 1945 damit. Diese Kundenkreditkarten – heute Spezialkreditkarten (Proprietary Credit Cards) – ermöglichen Kreditkäufe, Leistung jetzt/Zahlung später, ausschließlich bei dem Unternehmen, das sie ausgegeben hat. Sie sollten die Zahlung erleichtern und die Marken- bzw. Firmentreue festigen.
Zu echten Kreditkarten – Universalkreditkarten (General Purpose Credit Cards) – kam es erst etwas später und zwar wieder in den USA. Diese werden an Konsumenten mit entsprechender Bonität ausgegeben und können nicht nur bei einem Unternehmen zur Zahlung eingesetzt werden, sondern bei allen, die einen Akzeptanzvertrag für die jeweilige Kreditkarte abgeschlossen haben. Die erste derartige Universalkreditkarte war die des Diners Club, der im Februar 1950 in Form eines Clubs gegründet wurde. Sie sollte – wie schon der Name sagt – vorerst lediglich von den Clubmitgliedern – Freunden und Bekannten der zwei Gründer Frank MacNamara und Ralph E. Schneider – in circa zwei Dutzend[17] ausgewählten New Yorker Restaurants zum Speisen auf Kredit eingesetzt werden. Doch bald wurden die enge Zielgruppendefinition sowie Branchen- und Ländergrenzen überwunden. Die nächste Universalkreditkarte war im August 1951 die der Franklin National Bank von Rockville Center auf Long Island im Staate New York. Hier ging es primär darum, das Konsumentenkreditgeschäft zu forcieren und einfacher zu administrieren.
Die weitere Entwicklung
Seit der Ausgabe dieser Kreditkarten unterscheidet man zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten, die von Diners Club initiiert wurden, und Bankkreditkarten, welche auf die Franklin National Bank zurückgehen.
Travel- & Entertainment-Kreditkarten, Firmenkreditkarten
Travel- & Entertainment-Kreditkarten sowie Firmenkreditkarten sind von der Grundidee primär auf die Bedürfnisse der geschäftlich und privat Vielreisenden ausgerichtet. Sie sollten es diesen ermöglichen, insbesondere im Umfeld der Reisebranche – in Hotels, Restaurants, bei Mietwagengesellschaften und Fluglinien – weltweit bargeldlos zu bezahlen. Typisch für diese Kartenform war daher die internationale Verbreitung der Vertragsunternehmen. Für Travel- & Entertainment-Kreditkarten wird eine (relativ hohe) Jahresgebühr berechnet. Die Zahlung der Monatsrechnung erfolgt in der Regel sofort nach Erhalt.
Diners Club blieb auf diesem Geschäftsfeld Jahre allein auf dem Markt und konnte daher ohne Konkurrenz rasch expandieren. War diese Expansion anfangs nur auf die USA ausgerichtet, so wurde sie bald auch auf andere Länder ausgedehnt. Dies erfolgte durch Franchisenehmer, die in der Regel sowohl Karten ausgeben als auch Vertragspartner gewinnen. Bereits 1952 wurde der Diners Club Great Britain gegründet, womit Diners Club die erste international einsetzbare Kreditkarte wurde. 1954 folgten Diners Clubs in Frankreich und Spanien, 1955 in Mexiko, 1956 in der Schweiz, Deutschland, Australien und Brasilien, 1957 in den Benelux-Ländern und 1958 in Italien. Heute ist Diners Club in nahezu jedem Land der Welt vertreten.
Zur Diners-Club-Karte kam am 1. Oktober 1958 als zweite Travel- & Entertainment-Kreditkarte für zahlungskräftige Kunden die American Express Card hinzu. American Express war vor Aufnahme des Kreditkartengeschäfts weltweit als Reisescheck-Emittent und als Reisebüro bekannt. Ein Grund für den Einstieg in das Kreditkartengeschäft war die befürchtete Konkurrenz des American Express Reiseschecks: Umsatzverluste beim Reisescheck sollten durch Umsatzgewinne bei der Kreditkarte aufgefangen und möglichst überkompensiert werden. Durch eine professionelle Vorbereitung, die hohe Bekanntheit und die Aufbereitung des Marktes durch Diners Club in den vorhergegangenen Jahren war die American Express in kurzer Zeit im Kreditkartengeschäft sehr erfolgreich. Nach drei Monaten Geschäftstätigkeit gab es Ende 1958 bereits etwa 32.000 Vertragsunternehmen und rund 475.000 Karten. Von Anfang an war American Express sowohl bei der Kartenausgabe als auch bei der Vertragspartnergewinnung international tätig. Bald wurde Diners Club nach Karten-, Vertragspartner- und Umsatzzahlen überholt. Anders als bei Diners Club wurde die internationale Expansion nicht von Franchisenehmern, sondern von eigenen Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen getragen.
Bankkreditkarten
Bankkreditkarten sind von der Grundidee her primär auf das Konsumentenkreditgeschäft ausgerichtet. Derartige Kreditkarten sind üblicherweise mit einem revolvierenden Kredit ausgestattet, wobei die ausgebende Bank Kreditzinsen für den Betrag berechnet, der innerhalb einer festgelegten Frist nicht abgedeckt worden ist. Vertragsunternehmen gab es zunächst nur im lokalen bzw. regionalen Einzugsbereich der ausgebenden Bank.
Die Franklin National Bank von Rockville Center blieb mit ihrer Bankkreditkarte nicht lange allein. Viele Banken der damals noch stärker als heute fragmentierten Bankenlandschaft folgten. 1958 stieß die Bank of America mit ihrer BankAmericard und 1959 die Chase Manhattan Bank mit ihrer Bank Charge Card hinzu. 1968 hatte jede zehnte US-Bank ein Kreditkartenprogramm laufen, doch war der räumlich begrenzte Akzeptanzbereich unbefriedigend. Eine Ausdehnung der Gültigkeit der Bankkreditkarten wurden mit mehreren Interchange-Abkommen – vorerst national, später international – erreicht, aus denen sich schließlich die MasterCard- und die Visa-Organisation entwickelt haben.
Nachdem in den USA der massenhafte Versand von Kreditkarten per Post ohne Überprüfung der Kreditwürdigkeit der Adressaten die Vertrauenswürdigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Verruf gebracht hatte, führte die Regierung zwischen den Jahren 1968 und 1974 mehrere Gesetze ein, die den Wildwuchs, nicht zuletzt auch die vielen Betrugsfälle, eindämmen sollten[18]. Eine zentrale Funktion fielen dabei dem Truth in Lending Act (1968)[19] und dem Fair Credit Reporting Act (1970)[20] zu; beide Regelungen verpflichteten die Banken zu mehr Transparenz bei der Vergabe und Handhabung von Kreditkarten.
Die MasterCard ist eine der beiden großen Bankkreditkarten, an deren Beginn 1966 der Zusammenschluss mehrerer regionaler US-Bankkreditkartenvereinigungen zur Interbank Card Association stand. In der Folge schlossen sich eine große Anzahl von Banken aus allen Teilen des Landes an. Aber auch eine rasche Internationalisierung folgte. So wurde bereits 1968 durch ein Kooperationsabkommen mit Eurocard International, einer Gesellschaft europäischer Banken, die Kartenausgabe und -akzeptanz in Europa sichergestellt. 1981 in MasterCard International umbenannt ist dieses Kreditkartensystem heute auf allen Kontinenten vertreten – in Europa aufgrund eines Alliance Agreements durch Europay International, der Nachfolgeorganisation von Eurocard International.
Die Visa-Kreditkarte hat ihren Ursprung in der BankAmericard, die erstmals 1958 von der Bank of America ausgegeben wurde. Von 1966 an vergab diese Lizenzverträge an andere Banken in den USA und in anderen Ländern. 1970 wurde die Kreditkarte national und 1974 international unter dem Namen Ibanco verselbständigt, wobei alle Mitgliedsbanken vertreten waren. 1977 übernahm Ibanco den Namen Visa für alle Karten und Aktivitäten.
Sowohl MasterCard International als auch Visa International sind heute keine reinen Bankkreditkartenorganisationen mehr, sondern sind auch bei Debitkarten (Maestro/MasterMoney/MasterCard Electronic bzw. Interlink/VisaCheck/Visa Electron) und Geldausgabeautomaten (Cirrus/Plus) aktiv.
Zu den Kreditkartenorganisationen mit weltweitem Anspruch kam relativ spät die JCB Card hinzu. 1981 entschied sich diese bis dahin nur in Japan aktive Kreditkartenorganisation mit mehr als 4 Mio. Kreditkarten und über 300.000 Vertragspartnern international zu agieren. 1982 begann JCB das Vertragspartnernetz sukzessive außerhalb Japans auszubauen. Die ersten Vertragspartner wurden – den japanischen Touristen folgend – in Singapur, Hongkong, Taiwan und Hawaii akquiriert. Danach wurden insbesondere in den Ländern Kartenausgabeaktivitäten – zum Teil mit Partnerbanken – gesetzt, wo viele Japaner leben. Heute ist JCB überall in der Welt vertreten, in den meisten Ländern jedoch nur bei solchen Vertragspartnern, wo relativ häufig japanische Kunden Zahlungen tätigen.
Deutsche Kreditkarte (DKK)
Ende 1988 plante auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gemeinsam die Ausgabe einer Deutschen Kreditkarte (DKK) in der Bundesrepublik Deutschland, um Handel, Hotellerie und Gastronomie von den hohen Verrechnungskosten (Umsatzprovision bis zu 5 Prozent) etablierter Kreditkarten zu entlasten. Die Karte sollte ursprünglich 60 Deutsche Mark kosten. Die Mitte 1988 der DKK-Organisation angeschlossenen rund 10.000 Vertragsunternehmen vereinbarten eine Umsatzprovision von nur 2,75 Prozent. Das Oberlandesgericht München untersagte allerdings die Namensnennung[21], da das Gericht der Auffassung war, dass das Unternehmen nicht groß genug war, um die Bezeichnung „Deutsch“ in Namen zu führen.
Angleichung
Was die ehemals großen Unterschiede zwischen Travel- & Entertainment-Kreditkarten und Bankkreditkarten betrifft, so sind diese im Laufe der Zeit weitgehend eingeebnet und die Unterscheidung ist nahezu obsolet geworden. Alle Universalkreditkarten sind – wie dargestellt – mittlerweile weltweit vertreten und bringen bei Kundenbedürfnissen Kreditkarten mit revolvierendem Kredit auf den Markt.
Von Anbeginn an herrschte zwischen den am Markt befindlichen Kreditkarten ein intensiver Wettbewerb um Karteninhaber und Vertragspartner. Dies hatte auch zur Folge, dass alle Kreditkarten bald international werden mussten, da sie ansonsten gegenüber den Mitbewerbern einen Konkurrenznachteil aufgewiesen hätten. Da aber international einsetzbare Kreditkarten, bedingt durch den wachsenden Tourismus und die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, in eine Marktlücke stießen, konnten alle Kreditkartenorganisationen Fuß fassen und mehr oder weniger rasch expandieren.
Der Wettbewerb spielte sich aber nicht nur zwischen den Kreditkartenorganisationen, sondern in zunehmenden Ausmaß zwischen den einzelnen Geldinstituten ab, die ihre Kunden mit Kreditkarten an sich binden wollten.
All dies hatte zur Folge, dass die Anzahl der international einsetzbaren Kreditkarten rasch anwuchs. Gab es 1958 lediglich 1,2 Mio. im Umlauf befindliche internationale Kreditkarten, so wurde 1975 die 100-Millionen-Schwelle, 1991 die 500-Millionen-, 1997 die 1-Milliarde- und 2004 die 2-Milliarden-Schwelle überschritten.
Wenngleich die T&E-Kreditkarten zuerst auf der Bildfläche des internationales Marktes erschienen, wurden sie schon zu Beginn der Internationalität der Bankkreditkarten von diesen zahlenmäßig übertroffen. Seit damals hat sich die Kluft zwischen den beiden Kartentypen sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual laufend verbreitert.
Mittels Lizenz- und Franchise-Politik haben sich die beiden Bankkreditkartenorganisationen MasterCard und Visa zuerst rasch in den USA und ab 1968 beginnend mit Kanada, Mexiko und Europa auch auf den anderen Kontinenten durchgesetzt. Heute gibt nahezu jedes im Privatkundengeschäft tätige Geldinstitut seiner Strategie entsprechend Kreditkarten einer der beiden oder Kreditkarten beider Kreditkartenorganisationen aus.
Parallel zur Issuing-Konkurrenz, dem Wettbewerb der kartenausgebenden Geldinstitute, spielt sich im Kreditkartengeschäft die Acquiring-Konkurrenz, der Wettbewerb der vertragspartnerabrechnenden Geldinstitute, ab. Wenngleich nicht so stürmisch wie die Entwicklung der Kartenanzahl hat sich die Anzahl der Vertragspartner kontinuierlich ausgeweitet. Gab es 1958 gerade einmal 40.000 Vertragspartner, die American Express- und/oder Diners Club-Karten akzeptierten, so waren es 2003 über 22 Mio. die MasterCard- und Visa-Karten, in etwa 9 Mio. die American Express-, Diners Club- und JCB-Karten und etwa 4 Mio. die Discover-Karten annahmen.
Produktangebot
Die Art des Produktangebots ist damals wie heute von Land zu Land unterschiedlich und hat sich im Laufe der Zeit verändert.
So werden z. B. bei der Kreditkarte zusätzlich zur Zahlungs- und Bargeldbehebungsfunktion in den Ländern, wo es keine bequeme Privatkreditmöglichkeit insbesondere für kurzzeitige finanzielle Engpässe gibt, revolvierende Kredite angeboten (z. B. USA, Großbritannien, Australien). In anderen Ländern, wo diese Möglichkeit der kurzfristigen Geldbeschaffung z. B. durch Überziehung des Girokontos vorhanden ist (v. a. Deutschland), ist dieser Aspekt der Kreditkarten weniger wichtig, kommt aber immer häufiger vor.
Gab es anfangs nur eine Kreditkarte, so hat sich die Produktpalette im Laufe der Jahre verfeinert. Die Kreditkarte gibt es nunmehr nahezu überall als Classic Card mit einem Standardangebot an Produktfeatures, die Gold Card mit besonderen Zusatzleistungen und die Business Card als Kreditkarte zu Lasten der mitantragstellenden Firma, meist mit speziellen Abrechnungsfunktionen. Neuerdings gibt es darüber hinaus „Above Gold Cards“, die meistens als Platinum Cards auftreten, und meist ein Einkommen über ca 100.000 US-Dollar voraussetzen.
American Express lancierte schließlich die Centurion Card zur Zurschaustellung elitärer Angehörigkeit. Mastercard folgte mit der World Signia, welche Top-Kunden vorbehalten ist und nur auf Einladung der ausstellenden Bank erhältlich ist. Visa hat zurzeit Platinum als höchsten Kunden-Level im Angebot. Sehr hohe Jahresgebühren, aber auch – vor allem für Vielreisende – exklusive Privilegien erwarten den Kunden. Zimmer-Upgrades in den besten Hotelketten und andere Annehmlichkeiten sind mit der Amex Platinum inklusive. Die meisten dieser Premium-Karten beinhalten den Priority-Pass mit unbegrenzten Einzeleintritten in über 600 Airport-Lounges. Und schließlich noch die Corporate Cards, die für die Mitarbeiter von Großunternehmen mit eigenen Abrechnungsmodalitäten ausgegeben werden.
In Zusammenarbeit mit Nichtbanken werden seit Ende der 1980er-Jahren von den kartenausgebenden Geldinstituten weiterhin Affinity Cards und Co-Branding-Cards ausgegeben, die meist entsprechend angepasste Kartenfeatures und ein spezielles auf den Affinity- oder CoBranding-Partner ausgerichtetes Kartendesign aufweisen. Als Beispiel heutiger Co-Branding-Cards gibt die Deutsche Kreditbank AG in Kooperation mit Lufthansa die Lufthansa Kreditkarte – Lufthansa Miles & More Credit Card – heraus. Diese bietet neben reisenahen Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen, Sonderkonditionen) eine Meilensammelfunktion (1 Euro Umsatz = 1 Meile) im Lufthansa-Kundenbindungsprogramm Miles & More.
Bedingt durch die zeitgemäßen Produkte und einen intensiven Wettbewerb hat das Kreditkartengeschäft gewaltige Ausmaße angenommen. So wurden im Jahr 2003 die damals vorhandenen knapp 2 Mrd. Kreditkarten der fünf international tätigen Kreditkartenorganisationen über 57 Mrd. Mal eingesetzt. Das den Karteninhabern in Rechnung gestellte Volumen belief sich 1999 auf 4.744 Mrd US-$.
Das Kreditkartengeschäft wurde im Laufe der Jahre immer internationaler. Bis 1990 waren die USA das Land, in dem die Mehrheit der international einsetzbaren Kreditkarten ausgegeben wurde. Erst seit 1991 gibt es außerhalb der USA mehr derartige Kreditkarten als innerhalb. Das Umsatzvolumen außerhalb der USA hatte jedoch bereits 1988 das in den USA übertroffen.
Gerade durch die erfolgreiche Verbreitung des Kreditkartengeschäfts und dessen gestiegenes volkswirtschaftliches Gewicht sind in zunehmendem Maße negative Wirkungen sichtbar geworden: Die Verbraucher glauben sich wohlhabender, als sie es tatsächlich sind; durch vermehrte Konsumausgaben sinkt die effektive Sparquote.[22]
Technische Entwicklung
Parallel mit zunehmender Karten- und Vertragspartneranzahl, sowie zunehmenden Transaktions- und Umsatzzahlen wurde die Abwicklung des Kreditkartengeschäft sukzessive automatisiert. Bei den Vertragspartnern geschah dies durch die Installation von kreditkartenakzeptierenden POS-Terminals und bei den In-House-Operations durch Einsatz von modernster Hard- und Software.
Sowohl die POS-Terminals als auch die internen Datenverarbeitungssysteme haben aber nicht nur zu einer effizienteren Abwicklung der Transaktionen beitragen, sondern auch die Sicherheit, die bei einem internationalen Massenzahlungssystem von besonderer Bedeutung ist, auf einen hohen Stand gebracht. Der nächste Schritt wird hier die Ausstattung der Kreditkarten mit einem Chip auf Basis der EMV-Spezifikationen sein. Kombiniert mit EMV-fähigen POS-Terminals soll dann eine Fälschung der Kreditkarten nicht mehr möglich sein. Dies kann dann die Grundlage für Kreditkarten sein, von Transaktionen, die auf Unterschrift basieren, auf Transaktionen, die auf PIN basieren, umzusteigen.
Im August 2010 startete Visa Europe auch in Deutschland ein Pilotprojekt zusammen mit der Deutschen Kreditbank (DKB) zur Einführung der Visa CodeSure Karte, die über einen zufälligen Sicherheitscode verfügt, der über ein Tastenfeld auf der Karte generiert wird. [23]
Kartenarten
Bei einer „echten“ bzw. klassischen Kreditkarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Abrechnung über sämtliche erworbenen Waren und Dienstleistungen (Rechnungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erhält der Karteninhaber nur vom jeweiligen Händler/Dienstleister). Diese kann sofort beglichen oder in Raten abgezahlt werden. Letztere Möglichkeit, der so genannte Revolvierende Kredit, wurde durch Kreditinstitute bisher vornehmlich im anglo-amerikanisch geprägten Raum angeboten, erfreut sich aktuell jedoch insbesondere auch in Deutschland wachsender Beliebtheit. Kunden haben in Abhängigkeit von ihrer Bank und ihres Kreditkartenvertrages die Möglichkeit monatlich 5, 10 oder 50 Prozent der offenen Summe zurückzuzahlen. Sie sind jedoch nicht an eine feste Rückzahlungsrate gebunden, sondern können die Kreditsumme jederzeit durch Sondertilgungen begleichen. Unabhängig von einer vollständigen Tilgung kann die Kreditkarte innerhalb des persönlichen Verfügungsrahmens neu belastet werden.[24]
Chargekarte
Bei einer Chargekarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig ist. Der Kunde erhält also für den Zeitraum zwischen der Bezahlung einer Ware und der Fälligkeit der Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit. In Deutschland ist dies die gängigste Art von Kreditkarten. Ein weiteres Prinzip, das allerdings erst seit kurzem Verbreitung findet, ist das sog. "charge and credit"-Verfahren. Es stellt streng genommen eine Mischung aus einer Kreditkarte und einer Debitkarte bzw. Chargekarte dar. Der Karteninhaber kann bei einer charge-and-credit-Karte selbst entscheiden, wie hoch sein Kartenlimit ausfällt. Je nach kartenausgebender Bank kann dieser meist formlos gewährte Kreditrahmen zwischen 25 % und 100 % der Einzahlungssumme liegen. Bsp.: Die Bank gewährt bei einer Einzahlung von 500 € 25 % zusätzlichen Kredit. D.h. der Karteninhaber kann über 625 € verfügen, wobei 625 € genau wie bei einer regulären Kreditkarte mit Zinsen berechnet werden. Die Gebühren und Limits sind abhängig von der jeweiligen Bank, die diese Karten ausstellt. Dieses Prinzip wird vornehmlich von Kreditinstituten außerhalb des europäischen Raums angewandt und ist deshalb formlos, weil keine Kredit- oder Bonitätsprüfung stattfindet.
Debitkarte
Bei einer Debitkarte erfolgt nach Bezahlung eine sofortige Belastung des Karteninhabers (in der Regel über das Girokonto des Karteninhabers). In Deutschland ist die gängigste Debitkarte die EC-Karte (electronic cash), die international als Maestro-Karte (von MasterCard ausgegeben) fungiert. Ein anderes Beispiel ist die im deutschsprachigen Raum weniger verbreitete VISA-Electron-Karte (von Visa ausgegeben). Diese Karten können mangels Hochprägung (siehe Technik/Karte) nicht überzogen werden, besitzen eigene Akzeptanzzeichen und daher auch ein eigenes Netz von Akzeptanzstellen. Aus diesem Grund werden sie allgemein nicht als Kreditkarten angesehen. Daneben gibt es aber auch MasterCard- und Visa-Debitkarten (vor allem in den USA verbreitet), welche als Kreditkarten angesehen werden, da sie das Kreditkarten-Akzeptanzzeichen dieser Organisationen besitzen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, sind diese Karten nicht von Chargekarten oder echten Kreditkarten zu unterscheiden, in anderen Ländern, beispielsweise in den USA oder Großbritannien sind solche Karten dagegen generell durch den zusätzlichen Aufdruck Debit gekennzeichnet. In beiden Fällen sind sie aber nahezu immer mit Hochprägung versehen und daher überziehbar.
Daily-Chargekarte
Eine Daily-Chargekarte ist eine Kombination aus einer Charge- und einer Debitkarte. Die Abrechnung erfolgt über ein technisches Kartenkonto, das im Guthaben geführt werden kann. Zusätzlich wird ein zulässiger monatlicher Kreditrahmen eingeräumt. Während man Guthaben hat, werden die Umsätze dem Kartenkonto sofort belastet. Beim aufgebrauchten Guthaben kann zusätzlich der Kreditrahmen genutzt werden. Nach der Monatsabrechnung werden alle Soll-Beträge sofort vom Referenzkonto des Karteninhabers (meistens einem Girokonto) per Lastschrift eingezogen. Damit kommen keine Verzugszinsen, wie bei dem Revolvierenden Kredit der Chargekarten, zustande.
Virtuelle Kreditkarten
Für Einkäufe im Internet gibt es sogenannte virtuelle Kreditkarten. Zumeist handelt es sich um virtuelle Prepaid-Kreditkarten. Diese Karten bestehen nur aus den zum Telefon- oder Onlinekauf notwendigen Kartendaten. Innerhalb des Internets funktioniert sie wie eine normale Kreditkarte, da hier, im Gegensatz zu einem Einkauf in einem Geschäft, die Kreditkarte nicht physisch vorhanden sein muss. Die Kartendaten einer virtuellen Kreditkarte bestehen aus Kreditkartennummer, Gültigkeit, Karteninhabername und CVC/CVV (Sicherheitsprüfnummer). Bei einigen Anbietern werden diese Kreditkartendaten für jeden Telefon- bzw. Onlinekauf neu erstellt.[25] Anbieter von virtuellen Kreditkarten sind u. a. die Wirecard Bank und Neteller (MasterCard).
Prepaid-Karten
Mittlerweile gibt es auch Prepaid-Karten, bei denen Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern auf Guthabensbasis abgewickelt werden. Der zu bezahlende Betrag wird aus einem vorher bezahlten Guthaben beglichen, es handelt sich also um eine Guthabenkarte, nicht um eine Kreditkarte im engen Sinne.
Die Karten können nur an solchen Kreditkartenakzeptanzstellen verwendet werden, die online angebunden sind. Dadurch soll ein Überziehen des Guthabens verhindert werden. Die meisten Karten sind nicht hochgeprägt und tragen den Vermerk „Electronic use only“.
Diese Karten werden auch an nicht kreditwürdige Personen ausgegeben, die beispielsweise noch nicht volljährig sind oder für die ein Negativeintrag in der Schufa vorliegt. Sie werden in Deutschland und der Schweiz von verschiedenen Banken und anderen Anbietern vertrieben, teilweise auch mit Guthabenverzinsung.
Der Nachteil dieser Karten sind in einigen Fällen die Gebühren. Bei manchen Anbietern wird bei jeder Transaktion eine Gebühr fällig. Einige Anbieter verlangen Gebühren für das Aufladen der Karte sowie Gebühren für die Benutzung der Karte. Einige Banken bieten auch Modelle nur mit einer einmaligen Jahresgebühr an. Auch dort fallen Gebühren für bestimmte Dienstleistungen an, wie Bargeldbezug am Automaten. In der Regel sind das Aufladen und die Benutzung dieser Karten gebührenfrei.
Eine Gefahr besteht auch bei Prepaid-Kreditkarten ausländischer Herausgeber. Das eingezahlte Guthaben der Kreditkarte unterliegt oft keiner oder einer sehr geringen Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz des Kartenherausgebers droht ein Verlust des eingezahlten Guthabens.
Ein weiterer Nachteil - zumindest aus Sicht eines Karteninhabers - stellt die Pfändungsmöglichkeit des auf dem Kreditkartenkontos vorab einbezahlten Guthabens dar. Hier gibt es jedoch inzwischen erste Angebote, welche das Kreditkartenkonto auf das seit dem 1. Juli 2010 offiziell eingeführte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen. Dadurch bleibt dem Kontoinhaber auch bei laufenden Pfändungen ein monatlicher Freibetrag zum Leben, der nicht gepfändet werden kann.[26]
Siehe auch
- Chipkarte
- Elektronische Geldbörse
- Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)
- Kreditkartenbetrug
- veraltet: Makatel
Literatur
- Uwe Blaurock: Kreditkartengeschäft. In: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, § 49, ISBN 978-3-540-76644-5
- Haun/Neuberger : Kreditkartengeschäft. In: Bankrecht und Bankpraxis, 6. Teil, 7. Abschnitt, ISBN 978-3-86556-009-4
- Robert D. Manning: Credit card nation : the consequences of America's addiction to credit, - New York, NY : Basic Books, 2000
Weblinks
Wiktionary: Kreditkarte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ BGH ZIP 2002, 974, 975
- ↑ http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw02_3698.htm
- ↑ Peter W. Heermann, Geld und Geldgeschäfte, 2003, S. 270
- ↑ Peter W. Heermann, a.a.O., S. 277 f.
- ↑ Dorothee Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht – Nationale und internationale Bankgeschäfte, 2006, S. 278
- ↑ BGH, a.a.O., NJW 2002, 3698
- ↑ BGH WM 2005, 857
- ↑ vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH WM 1978, 998, 999
- ↑ BGHZ 150, 286, 294; 152, 75, 80
- ↑ http://www.mastercard.com/de/uebermastercard/products/products_unternehmen.html
- ↑ http://www.mastercard.com/de/privatkunden/service/service_geldautomatensuche.html
- ↑ http://www.visa.de/de/visa_f%C3%BCr_h%C3%A4ndler/akzeptanzpartner_werden.aspx
- ↑ http://www.visa.de/de/uber_visa/visa_lexikon.aspx/
- ↑ [1]MasterCard PayPass
- ↑ Mehr Sicherheit. Website von Stiftung Warentest (test.de). Abgerufen am 14. Juni 2011.
- ↑ a b c d Kreditkarten - Tipps - Test - Stiftung Warentest
- ↑ Die rasante Entwicklung der Kreditkarten zum internationalen Zahlungsmittel
- ↑ LIFE-Magazin vom 27. April 1970, S. 30ff, Autor: Paul O'Neil: "Amerikanische Banken haben in den letzten vier Jahren über 100 Millionen Kreditkarten an ahnungslose Bürger verschickt. Brigaden von Dieben, Betrügern und Taugenichtsen galoppierten damit durch die Geschäfte und türmten verheerende Schulden auf." (Übersetzt aus dem Amerikanischen)
- ↑ siehe dazu Artikel zum Truth in Lending Act in der en-WP
- ↑ siehe dazu Artikel zum Fair Credit Reporting Act in der en-WP
- ↑ OLG München, Urteil vom 10. März 1988, Az. 29 U 5747/87.
- ↑ Timothy McGettigan: Illusions of Affluence. Theory & Science (2007). ISSN: 1527-5558.
- ↑ http://www.visa.de/de/uber_visa/presse/aktuelle_pressemitteilungen/pilotprojekt_visa_europe_fuhr.aspx
- ↑ Die Kartentypen im Überblick
- ↑ http://public.neteller.com/content/de/cards_virtual.htm
- ↑ P-Konto – Pfändungsschutzkonto » Kreditkarte.net
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