- Kreis Gerdauen
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Der Landkreis Gerdauen ist ein ehemaliger Landkreis in Ostpreußen, der als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945 bestand. Er umfasste am 1. Januar 1945 die beiden Städte Gerdauen und Nordenburg sowie 69 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Gerdauen im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen). Dieser umfasste die Kirchspiele Assaunen, Barthen, Drengfurth, Gerdauen, Karpowen, Laggarben, Löwenstein, Molteinen, Momehnen, Muldszen, Nordenburg und Wolfsdorf. Das Landratsamt war in Gerdauen.
Bereits am 1. April 1819 erfolgten folgende Änderungen von Kreisgrenzen:
- Eingliederung der Kirchspiele Barten, Drengfurth und Groß Wolfsdorf aus dem Kreis Gerdauen in den Kreis Rastenburg,
- Eingliederung der Kirchspiele Friedenberg und Groß Schönau aus dem Kreis Friedland in den Kreis Gerdauen.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Gerdauen am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Gerdauen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Gerdauen entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach Teil der Sowjetunion. Die ansässige deutsche Bevölkerung wurde, sofern sie nicht bereits geflüchtet war, in der Folge vertrieben.
Kommunalverfassung
Der Landkreis Gerdauen gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigem Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
1938 fanden im Kreis Gerdauen umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Abelischken: Ilmenhorst,
- Astrawischken: Astrau,
- Barraginn: Georgenhain,
- Groß Bajohren: Großblankenfelde,
- Juganeusaß: Odertal (Ostpr.),
- Klein Bajohren: Kleinblankenfelde,
- Molthainen: Molteinen,
- Muldszen: 1936: Muldschen, 1938: Mulden (Kreis Gerdauen),
- Polleyken: Polleiken,
- Raudischken: Raudingen,
- Sawadden: Bruchort,
- Wolla: Ebenau (Ostpr.).
Persönlichkeiten
- Willy Steputat (1868-1941) Schriftsteller, Jurist und Politiker
Weblinks
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