Kreis Niederbarnim

Kreis Niederbarnim
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Niederbarnim war ein Landkreis in Brandenburg und bestand von 1818 bis 1952. Die Bezeichnung Niederbarnim wurde 1412 erstmals erwähnt und bezeichnete von 1451 (Aufteilung des Barnim in „Hohen Barnim“ (Oberbarnim) und „Niederbarnim“) bis 1952 eine regionale Verwaltungseinheit.

Der Landkreis umfasste fast das ganze Umland Berlins nördlich der Spree. Bis zur Gründung von Groß-Berlin am 1. Oktober 1920 gehörten zahlreiche heutige Stadtteile Berlins zu diesem Landkreis. Sein Pendant auf der südlichen Spreeseite war der Landkreis Teltow. Beide Landkreise profitierten in extremen Maße von der Suburbanisierung der in enge Stadtgrenzen eingezwängten Hauptstadt. Die an Berlin angrenzenden Gemeinden wuchsen in wenigen Jahren von Dörfern zu Vorstädten mit fünfstelliger Einwohnerzahl heran. Anders als die im Kreis Teltow gelegenen Gemeinden waren die Niederbarnimer Vororte überwiegend von Arbeitern bewohnt und hatten ein niedriges Steueraufkommen.

Das ehemalige Kreisgebiet gehört mit Ausnahme der 1920 in Groß-Berlin aufgegangenen Gemeinden auch heute noch zu Brandenburg, vorwiegend zu den Landkreisen Oberhavel und Barnim. Zum Landkreis Märkisch-Oderland gehören heutzutage die Stadt Altlandsberg, die amtsfreien Gemeinden Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen, Petershagen/Eggersdorf und Rüdersdorf sowie die Gemeinde Rehfelde. Das südliche Gebiet bis zur Spree mit der Stadt Erkner sowie den amtsfreien Gemeinden Schöneiche, Woltersdorf und Grünheide ist heutzutage Teil des Landkreises Oder-Spree.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Preußen, Provinz Brandenburg

Bei der Neuorganisation der inneren Verwaltung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurden die älteren, „landrätlichen Kreise“ in Brandenburg in ihrer territorialen Ausdehnung weitgehend beibehalten. Mit Wirkung vom 25. März 1816 wurden der Kreis Niederbarnim im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“, neu umschrieben und die Behördenstruktur erneuert. Das Landratsamt des Kreises war traditionell in der Stadt Berlin.

Der südliche, an Berlin grenzende Teil des Kreises gehörte bis zum 1. Januar 1822 zum Regierungsbezirk Berlin, der mit diesem Tage aufgelöst wurde. Damit unterstand nunmehr das gesamte Kreisgebiet dem Regierungspräsidenten in Potsdam.

Zum 1. Januar 1861 wurden die Gemeinden Moabit (6.500 Einwohner) und Wedding mit Gesundbrunnen (zusammen rund 10.000 Einwohner) nach Berlin eingemeindet.

Zum 1. April 1908 wurde die Stadt Lichtenberg, die wenige Monate zuvor (15. November 1907) das Stadtrecht erhalten hatte, zur kreisfreien Stadt erhoben und schied damit aus dem Kreis Niederbarnim aus. Lichtenberg hatte zu diesem Zeitpunkt bereits rund 68.000 Einwohner und wuchs in den folgenden zwölf Jahren auf 145.000 Einwohner.

Am 1. April 1912 wurde die Landgemeinde Boxhagen-Rummelsburg aus dem Kreis Niederbarnim in die Stadt Lichtenberg eingemeindet. Diese änderte noch im gleichen Jahr ihren Namen in Berlin-Lichtenberg.

Groß-Berlin-Gesetz

Mit dem „Groß-Berlin“-Gesetz wurden am 1. Oktober 1920 die am dichtesten besiedelten Teile des Landkreises in die neue Stadtgemeinde eingegliedert (Gemeinden über 1.000 Einwohner mit Einwohnerzahl 1919):

Die Bezirke Reinickendorf, Pankow, Weißensee und Lichtenberg entstanden ganz aus ehemaligen Niederbarnimer Gebietsteilen. Das Gebiet der Bezirke Köpenick und Treptow gehörte zuvor überwiegend zum Landkreis Teltow.

Republik und Nationalsozialismus

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Niederbarnim entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Das Landratsamt sollte 1938 nach Bernau verlegt werden; es verblieb jedoch bis Kriegsende in Berlin.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Niederbarnim entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Der Landkreis Niederbarnim umfasste am 1. Januar 1945:

DDR

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 musste der Landkreis Niederbarnim 11 Gemeinden an den neugebildeten Kreis Fürstenwalde und 4 Gemeinden an den neugebildeten Landkreis Seelow abgeben. Im Gegenzug erhielt der Landkreis Niederbarnim 13 Gemeinden (darunter die Städte Biesenthal und Werneuchen) vom Landkreis Oberbarnim.

Mit dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Brandenburg“ vom 25. Juli 1952 wurde der Landkreis Niederbarnim aufgelöst und auf die Landkreise Oranienburg, Bernau und Strausberg aufgeteilt.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Niederbarnim gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Alt Landsberg, Bernau b. Berlin, Liebenwalde und Oranienburg führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Vor dem Ersten Weltkrieg wurden eine Reihe von Berliner Vorortgemeinden umbenannt (Berlin-Zusatz):

In den 1930/40er Jahren wurden weitere Namen geändert:


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