Kreisverkehr (Begriffsklärung)
- Kreisverkehr (Begriffsklärung)
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Unter Kreisverkehr versteht man:
- Kreisverkehr (syn. Kreisverkehrsanlage, Kreisverkehrsplatz), eine besondere straßenbauliche Art des Verkehrsknotenpunktes
- eine komplexe Sprechfunkverkehrsform, bei der jeder mit jedem kommunizieren darf, siehe Sprechfunkverkehrsform #Kreisverkehr
Kreis-Verkehr im Sinne von Kreisverkehrsverband, Kreisverkehrsbetrieb:
Siehe auch:
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