Kriegs- und Domänenkammer

Kriegs- und Domänenkammer

Kriegs- und Domänenkammern hießen die Provinzialbehörden im Königreich Preußen, die König Friedrich Wilhelm I. bei der Reorganisation der Verwaltung im Jahre 1723 geschaffen hatte. Sie gingen hervor aus der Zusammenlegung der Kriegskommissariate mit den Amtskammern, die Karl Heinrich zu Waldburg in Königsberg (Preußen) vorbereitet hatte.

  • Kriegskommissariate waren Behörden, die die Steuern und Abgaben zu erheben hatten, welche für die Bedürfnisse der Armee, für das stehende Heer, bestimmt waren.
  • Amtskammern verwalteten die Domänen und zogen die Pachtgelder für diese staatlichen Güter ein.

Die Kriegs- und Domänenkammern standen unter der Leitung des General-Oberfinanz, Kriegs- und Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) in Berlin, in dem Friedrich von Görne die maßgebliche Rolle spielte. Diese Ämter bestanden bis zur großen Verwaltungsreform durch Stein und Hardenberg im Jahre 1808, als sie die Bezeichnung „Regierungen“ erhielten.

Es bestanden unter anderem folgende Kriegs- und Domänenkammern:

Regierung waren in jener Zeit die Provinzialgerichtshöfe, die ab 1808 Oberlandesgericht hießen.


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