- Kriegsfreiwilliger
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Als Freiwilliger bezeichnete man ursprünglich einen Soldaten, der sich freiwillig und (im Gegensatz zum Söldner) aus ideellen Motiven zum Militärdienst verpflichtet hatte.
In den Befreiungskriegen dienten Freiwillige nicht nur in den regulären Truppen, sondern auch in diversen Freiwilligenverbänden wie etwa dem Lützowschen Freikorps, von dem sich die Flagge der Bundesrepublik ableitet. In der "Alten Armee" des deutschen Kaiserreichs konnten Wehrpflichtige mit höherer Schulbildung als sogenannte Einjährig-Freiwillige dienen. Als Kriegsfreiwillige wurden (nach § 98,2 der Wehrordnung) diejenigen bezeichnet, die sich nach Ausbruch eines Krieges für die Dauer der Kampfhandlungen zum Dienst meldeten. Sie wurden nach der Demobilmachung oder der Auflösung des betreffenden Truppenteils zur Disposition der Ersatzbehörden gestellt.
Die Reichswehr setzte sich aufgrund der Auflagen des Versailler Vertrages bis 1935 ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Die Internationalen Brigaden der Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg waren ein Freiwilligenverband von nichtspanischen Antifaschisten. Die Nationale Volksarmee war ursprünglich eine reine Freiwilligenarmee, da bis zum Mauerbau 1961 eine Wehrpflicht nicht durchsetzbar war. Allerdings wurde der Freiwilligkeit dort häufig durch soziale Kontrolle nachgeholfen. In der israelischen Armee besteht das Sar-El-Programm, in dem Nichtisraelis unabhängig von der Herkunft für einige Wochen unbewaffneten Dienst bei den Streitkräften leisten können.
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