- Kurznummer
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Kurznummern, oder auch Kurzwahlnummern genannt, sind in der Telekommunikation kurze drei-, vier- oder auch mehrstellige Telefonnummern mit besonderer Nummernfolge, die dadurch eine erhöhte Einprägsamkeit besitzen. Beispiele für einheitliche kurzstellige Rufnummern in Festnetzen und Mobilfunknetzen sind:
- 110: Polizei
- 112: Euronotruf in allen EU-Ländern und der Schweiz
- 115: behördeneinheitliche Rufnummer
- 116 xxx: harmonisierte Dienste von sozialem Wert
- 118xx: Auskunftsdienste und Vermittlungsdienste in Deutschland
- 11800x: Vermittlungsdienste in Deutschland.
Aufgrund der im Festnetz verwandten Wahlverfahren können keine bundesweit einheitlichen kurzstelligen Rufnummern gebildet werden, deren Ziffern mit den führenden Ziffern von Teilnehmerrufnummern übereinstimmen. Für den Festnetzbereich wurden diese Nummern bislang als einheitliche Teilnehmernummern in allen 5.200 Ortsnetzbereichen betrachtet, tatsächlich ist dies aber bei allen genannten Nummern technisch ausgeschlossen. In Mobilfunknetzen liegt aufgrund eines anderen Wahlverfahrens eine andere Situation vor. Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen können nicht ohne Voranstellung der Dienstekennzahl und der Blockkennung angewählt werden. Dadurch können in Mobilfunknetzen kurzstellige Rufnummern geschaffen werden, die mit den gleichen Ziffern beginnen, wie genutzte Teilnehmerrufnummern. Die so geschaffenen kurzstelligen Rufnummern werden als „Kurzwahlnummern“ bezeichnet.
Siehe auch
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