König Bell

König Bell
King Bell

King Bell (eigentlich: Ndumb´a Lobe) war König des Douala-Volkes in Kamerun zur deutschen Kolonialzeit. Er gehörte zu den Unterzeichnern des Schutzvertrages, der die Grundlage für die Inbesitznahme Kameruns durch das Deutsche Kaiserreich bildete.

Nachdem 1870/71 der deutsche Nationalstaat entstanden war, drangen deutsche Forscher und vor allem Unternehmer immer entschiedener nach Afrika vor. Den Kaufleuten Hamburgs erschien besonders Kamerun attraktiv. Dort blühte zu dieser Zeit der Handel der Küstenvölker mit denen des Hinterlandes. Hauptprofiteur waren die Douala, besonders ihr König, King Bell. Sein Handelsgebiet erstreckte sich im wesentlichen entlang des Abo. Hugo Zöller schrieb über den Reichtum King Bells:

Um wie große Summen es sich hierbei handelt, mag daraus entnommen werden, dass König Bell während meines Aufenthaltes in Kamerun für 60-80.000 Mark Waren im mittleren Flussgebiet aufgehäuft hatte und an einem Tage 11 Elefantenzähne im Gesamtwert von 7 - bis 8.000 Mark zum Verkauf anbot.

Die deutschen Unternehmen im Gebiet der Douala hatten an King Bell die sogenannte Kumi (eigentlich: Coomie), eine Art Steuer, zu entrichten. Das Unternehmen Carl Woermann hatte allein für seine Faktorei 80 Kru (Waren im Wert von 1000 Mark) abzugeben.

Die deutsche Delegation unter Gustav Nachtigal erreichte es, dass King Bell am 11. und 12. Juli 1884 bereit war, den Schutzvertrag, den King Akwa und er gemeinsam mit den deutschen Gesandten formuliert hatten, zu unterzeichnen. Der Schutzvertrag lautete wie folgt:

Schutzvertrag
Wir, die unterzeichnenden unabhängigen Könige und Häuptlinge des Landes Kamerun am Kamerunfluss, welches begrenzt wird im Norden vom Fluss Bimbia, im Süden vom Flus Quaqua und sich erstreckt bis zu 4° 10' nördlicher Breite haben heute in einer Versammlung in der deutschen Faktorei an King Akwas Strand aus freien Stücken beschlossen, was folgt:
Wir treten mit dem heutigen Tage unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verwaltung unseres Landes vollständig ab an die Herren Eduard Schmidt und Jantzen & Thormählen in Hamburg, welche seit vielen Jahren an diesem Flusse Handel treiben.
Wir haben unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verwaltung den genannten Firmen übertragen unter folgendem Vorbehalt:
1. Die Rechte Dritter sollen unverletzt bleiben.
2. Alle früher mit anderen Mächten abgeschlossenen Freundschafts- und Handelsverträge sollen in Kraft bleiben.
3. Das jetzt von uns bewirtschaftete Land und der Grund und Boden, auf welchem Städte erbaut sind, sollen Eigentum der jetzigen Besitzer und ihrer Rechtsnachfolger bleiben.
4.Die Kumi soll jährlich den Königen und Häuptlingen wie bisher gezahlt werden.
5.Für die erste Zeit nach Einrichtung der neuen Verwaltung sollen unsere Landessitten respektiert werden.
gez.König Akwa, König Bell, als Zeugen: Eduard Woermann, O.Busch; Kamerun, den 12. Juli 1884

Am 14. Juli kam es zur Flaggenhissung in Douala. Für die Vertragsunterzeichnung hatten die deutschen Unternehmen 27.000 Mark an King Bell gezahlt, er stieg dadurch zu einem der wohlhabendsten Afrikaner seiner Zeit auf.

Das Deutsche Koloniallexikon von 1920 schrieb über King Bell:

King B. war im Gegensatz zu King Akwa der europäischen Zivilisation nicht abgeneigt, sein Sohn war in Europa erzogen, doch haben ihn Augenzeugen 1884 noch dem Kannibalismus huldigen sehen. Er wird als ein Mann von natürlicher Würde, von anständiger Gesinnung geschildert.

In Deutschland war King Bell zeit seines Lebens Opfer rassistischer Ansichten. Über ihn verkehrte ein Spottvers:

King Akwa und King Bell
Sagten unlängst: "Very well",
Schenkten für sechs Pullen Rum
Uns ihr ganzes Königtum.

Literatur

  • Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien
  • Wilhelm Pollack: King Bell oder die Münsteraner in Afrika. Plattdt. Fastnachtsspiel.
  • Horst Gründer: Deutsche Kolonien - Traum und Trauma
  • Stefanie Michels: Duala im Kaiserreich

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