- Küstenmeer
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Seerechtliche Zonen nach dem SRÜ. (Die Basislinie bildet die Küstenlinie bei Niedrigwasser, die Abbildung stellt den Stand bei Hochwasser dar.)
Als Küstenmeer werden Hoheitsgewässer bezeichnet, die Teil des offenen Meeres sind und unmittelbar an der Landfläche eines Staates liegen.
Völkerrechtlich definiert werden Küstenmeere als ein dem Landgebiet eines Küstenstaats angrenzender Meeresstreifen. Die Breite des Küstenmeers darf jeder Staat bis zu einer Grenze von höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie festlegen. Küstenmeere zählen zum Staatsgebiet. (Art. 2 u. 3 SRÜ)
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