- Lamfalussy-Verfahren
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Dieser Artikel betrifft Aspekte des politischen Systems der Europäischen Union, die sich möglicherweise durch den Vertrag von Lissabon ab 1. Dezember 2009 verändert haben.
Bitte entferne diesen Hinweis erst, nachdem du überprüft hast, dass der Artikel dem aktuellen Stand entspricht.Das Lamfalussy-Verfahren ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses. Es wurde im März 2002 vom Europäischen Rat mit Blick auf das Ziel einer fristgerechten Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) gebilligt.
Das ursprünglich für den Wertpapiersektor entwickelte Verfahren geht auf einen Vorschlag eines „Ausschusses der Weisen“ unter Vorsitz von Baron Alexandre Lamfalussy zurück. Ziel ist es, den komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat, das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.
Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament in dem ihnen übertragenen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Komitologie-Ausschuss beschlossen werden. Die darunter angesiedelten technischen Regelungsausschüsse setzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.
Bis Anfang 2004 galt das Lamfalussy-Verfahren als neues Rechtsetzungsverfahren mit dem Ziel der Beschleunigung nur im Bereich der Wertpapiere.
Die Erfahrungen mit dem Lamfalussy-Verfahren sind nicht unumstritten. Vor allem die Frage der demokratischen Kontrolle sowie der demokratischen Legitimation der so genannten Level-3-Ausschüsse (Vertreter der nationalen Finanzaufsichtsbehörden) im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens erfordert eine intensive Diskussion. Ziel muss es sein zu verhindern, dass Aufsichtsbehörden Entscheidungen treffen, die nicht mehr vom Mandat ihres jeweiligen Ausschusses gedeckt sind. So hat der „Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden“ (CESR) für sich in Anspruch genommen, die Aufsicht über die nationalen Aufsichtsbehörden auszuüben.
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