- Landarbeiterkammer
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Die Landarbeiterkammern sind in Österreich die Interessensvertretung der unselbständig Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft und gehören den Sozialpartnern an.
Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Die gesetzliche Grundlage sind die jeweilige Landesgesetze. Landarbeiterkammern bestehen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien und dem Burgenland.
Neben der gesetzlichen Interessensvertretung tragen sie zur Weiterbildung der Mitglieder bei.
Die Vollversammlungen der einzelnen Kammern werden gewählt und haben eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Fraktionen in allen Landeskammern sind die FCG und die FSG. Daneben sind noch andere Fraktionen, wie Namenslisten vertreten. Im Gegensatz zu den Arbeiterkammerwahlen, die in den Betrieben stattfinden, werden die Wahlen auf den Gemeindeämtern durchgeführt. Neben den Erwerbstätigen sind auch die pensionierten Landarbeiter wahlberechtigt.
Bundesweit sind die Landarbeiterkammern im Österreichischen Landarbeitertag mit seinem Sitz in Wien zusammengeschlossen. Dessen Organe sind die Vollversammlung, der Vorstand und der Präsident.
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