- Landesjustizkasse
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Die Landesjustizkasse bzw. Justizkasse treibt die Gerichtskosten bei, die für Klageverfahren, Testamentseröffnungen oder Mahnbescheide entstehen. Die Gerichtskosten sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung an die Landesjustizkasse anzuweisen. Die Gerichtskosten werden sonst gemäß Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vollstreckt. Die Landesjustizkasse ist eine zentrale Form der Gerichtskasse, in einigen Bundesländern wurden die Aufgaben der Landesjustizkasse bzw. der Gerichtskasse an die Landeshaupt- bzw. Landeszentralkasse übertragen.
Kategorie:- Gerichtskostenrecht (Deutschland)
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