- Landgericht Landsberg
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Das Landgericht Landsberg war die verwaltungsrechtliche Organisationseinheit des Kurfürstentums und des Königreichs Bayern auf der Landespurch in Landsberg am Lech.
Das Pfleggericht bzw. Landgericht wurde erstmals 1270 bzw. 1280 in Urkunden erwähnt. Es ist als Vorgängerorganisation des Landratsamtes Landsberg am Lech zu betrachten.
Aufgaben
Das Landgericht war zuständig für die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit, führte aber auch reguläre Verwaltungstätigkeiten aus.
Geschichte
Aus Teilen des Landgerichtsbezirks Landsberg am Lech und Dachau entstand im 19. Jahrhundert der Landkreis Fürstenfeldbruck.
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