- Landschaftsschutz
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Der Landschaftsschutz ist ein Aufgabengebiet der Landschaftsplanung. Er kümmert sich um die Belange des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Erholungsvorsorge und um Belange der Denkmalpflege gleichermaßen. Der Landschaftsschutz beschäftigt sich damit auch mit dem Erhalt von Kulturgütern wie Kapellen, mit Erholungsinfrastruktur (z. B. Wanderwege, Reitanlagen) und mit Konzepten für einen „sanften Tourismus”.
Inhalte
Beim Landschaftsschutz steht meistens, aber nicht zwangsläufig, die menschliche Nutzung einer Landschaft, vor allem die Erholung, im Vordergrund. Der Landschaftsschutz soll diese Nutzung unschädlicher für Natur und Landschaft machen und weiterhin gewährleisten. Der Naturschutz hingegen konzentriert sich auf den Erhalt bestimmter bedrohter Arten oder Biotope.
Der Schutz einer Kulturlandschaft bezweckt häufig einen oder mehrere der folgenden Punkte:
- längerfristige Sicherstellung der Nutzbarkeit von natürlichen Ressourcen,
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit (auch eines geschädigten) Naturhaushaltes,
- Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes,
- Erhaltung und Förderung der Erholungseignung von Natur und Landschaft,
- Erhalt von kulturhistorischen Besonderheiten einer Landschaft einschließlich ihrer Siedlungen,
- Erhalt von selten gewordenen Landnutzungsformen, Einzeldenkmälern, Naturdenkmälern usw.
Das wichtigste Instrument ist das Landschaftsschutzgebiet. Den Aufgaben des Landschaftsschutzes gemäß können die Schutzzwecke sehr vielfältig sein und unterschiedlich strenge Verbote und Gebote erforderlich machen. Sie werden in einer Satzung verabschiedet und können von bloßen Empfehlungen für die Landwirtschaft über konkrete Maßnahmen wie Wiederaufforstung, Wiedervernässung u.ä., bis hin zu absoluten Bauverboten reichen.
Landschaftsschutzgebiete werden meist in Landschaften ausgewiesen, die den Anforderungen an ein Naturschutzgebiet nicht gerecht werden.
Siehe auch
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