- Langzeitstudent
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Der Begriff Langzeitstudent bezeichnet Studenten, die außergewöhnlich lange an Hochschulen eingeschrieben sind. Es handelt sich zum einen umgangssprachlichen Begriff ohne eindeutige Festlegung ab welcher Studiendauer man Langzeitstudent sei. Zum anderen ist der Begriff in einigen deutschen Bundesländer ein juristischer Fachbegriff, mit dem diejenigen Studenten bezeichnet werden, die die Regelstudienzeit um eine bestimmte Anzahl an Semestern überschreiten.
Verwandte Begriffe sind Bummelstudent, also Studenten, die eigentlich nicht studieren sondern „Bummeln“. Ferner gibt es auch nicht wenige Scheinstudenten, die nur wegen des Semestertickets und anderen Vergünstigungen noch eingeschrieben sind.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen
Das (inzwischen außer Kraft getretene) Hessische Studienbeitragsgesetz legte "Langzeitstudienbeitrag" für Langzeitstudenten fest, die die Regelstudienzeit um 4 Semester überschritten. Sonderregelungen für das Doppelstudium und das Zweitstudium schwächten die Regelung ab.
Die Langzeitstudienbeiträge wurden für eine Vielzahl von Langzeitstudenten nicht erhoben. Ausnahmen waren z.B. Studenten, die Eltern waren, manche ausländischen Studenten, Studenten mit sehr guten Leistungen und anderem.
Auswirkungen auf die Universitäten
Die Inanspruchnahme der Ressourcen der Hochschulen hängt nicht zwingend an der Studiendauer. Insbesondere Langzeitstudenten, die lediglich eingeschrieben sind und diese Ressourcen gar nicht in Anspruch nehmen, stellen für die Universitäten lediglich ein statistisches Phänomen dar.
Empirie
Wie hoch der Anteil an Langzeitstudenten liegt, hängt von der Definition und dem betrachteten Zeitraum und Land ab. 2011 waren in Deutschland ca. 3 % der Studenten 20 Semester oder länger eingeschrieben. Durch die Bologna-Reform sinkt die Zahl der Langzeitstudenten[1]
Beurteilung
Laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks [2] üben 68% der Studierenden in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aus, die das für das Studium notwendige Zeitbudget vermindert. Es gebe einen statistischen Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Notwendigkeit studentischer Erwerbstätigkeit (wer „reiche Eltern“ habe, brauche meist nicht selbst erwerbstätig zu sein während des Studiums). Allerdings ist dieser Zusammenhang angesichts des deutschen BAföG-Systems zu hinterfragen. Weiterhin wird ein Zusammenhang zwischen studentischer Erwerbstätigkeit und dem Risiko, als „Langzeitstudent“ klassifiziert zu werden, angeführt. Jemand, der als Langzeitstudent eingestuft wird, sei somit überproportional häufig einer einkommensschwachen sozialen Schicht zuzuordnen. Nach Ansicht einiger Hochschulpolitiker wirke die Klassifizierung als Langzeitstudent insofern dem Prinzip der Chancengleichheit entgegen. Dem wird oft entgegengesetzt, dass ein Hochschulstudium als steuerfinanzierte Leistung von dem Langzeitstudenten in höherem Umfang in Anspruch genommen wird als von den anderen Studenten. Dabei entstehe dem Steuerzahler ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Auch der für den jeweiligen Studenten eintretende – und insgesamt auch volkswirtschaftliche – Schaden eines späten Berufseintritts sei nicht zu unterschätzen. Um diesen Schaden abzuwenden, hätten die betreffenden Bundesländer den Begriff des Langzeitstudenten oft auch mit zusätzlichen Studiengebühren verknüpft und damit einen Anreiz für schnelleres Studieren geschaffen.
Siehe auch
Einzelnachweise
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