- Lebensabschnittsgefährte
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Als Lebensgefährte (bzw. „Lebensgefährtin“) werden Personen bezeichnet, die auf längere Zeit eine Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person eingehen, jedoch ohne diesen Schritt in Form einer Heirat rechtsverbindlich zu bekräftigen.
In vielen Ländern wurden Lebensgemeinschaften in letzter Zeit der Ehe weitgehend gleichgestellt, weil der Anteil jener Paare sinkt, die vor dem Standesamt oder der Kirche die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft schließen. Die wichtigsten Gründe dafür sind rechtliche Hindernisse an einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft (z. B. durch nicht erfolgter Scheidung oder fehlendes Gesetz für eingetragene Partnerschaften), eine Scheu vor offizieller Bindung, die Angst vor einer Scheidung und teilweise finanzielle Vorteile in der Besteuerung von (rechtlich) Alleinerziehern. (Da im Falle gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten in Deutschland keine steuerliche Berücksichtigung einer Verpartnerung gewährleistet ist, sind die Anreize, den Status von Lebensgefährten zu behalten, statt einer Lebenspartnerschaft einzugehen, größer als bei verschiedengeschlechtlichen Lebensgefährten.) Nachteile sind – von weltanschaulichen Aspekten abgesehen – die im Durchschnitt etwas geringere Bereitschaft zu Konfliktlösungen, sowie teilweise die Situation von Kindern und bei der Altersversorgung. Öfter wird eine Lebensgemeinschaft aber als eine Art Ehe auf Probe verstanden.
In letzter Zeit wird im Zusammenhang mit Beziehungen "auf Zeit" (die den Wunsch nach Dauer bewusst ausschließen oder offenlassen) gelegentlich der Begriff "Lebensabschnittsgefährte" bzw. "Lebensabschnittspartner" verwendet. Es handelt sich dabei um eine Anspielung auf die Erwartung, dass die Bindung kein Leben lang halten wird. Je nachdem, ob sie von einer Person auf den eigenen Partner oder auf einen Fremden angewandt wird, kann sie scherzhaft oder auch abwertend gemeint sein.
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