Lebensmittelkarte

Lebensmittelkarte
„Reichsfettkarte“ für Jugendliche aus dem Jahr 1941
Lebensmittelkarte für Urlauber, während des Zweiten Weltkrieges
Lebensmittelkarte von 1945
Lebensmittelkarte aus Niedersachsen, 1950
Kleiderkarte von 1942, Vorderseite
Kleiderkarte von 1942, Rückseite
Ernährungsamt Berlin: Reichseierkarte. Gültig ab 13. November 1944
Lebensmittelkarte der DDR, 1958

Eine Lebensmittelmarke ist ein vom Staat ausgegebenes Dokument zur Bescheinigung, dass der Besitzer ein bestimmtes Lebensmittel in einer bestimmten Menge erhalten darf.

Lebensmittelmarken werden in der Regel in Notzeiten, vor allem im Krieg, an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Konsumgütern besser verwalten zu können. Die Marken sind in Lebensmittelkarten zusammengefasst. Außer Lebensmitteln werden häufig auch andere Konsumgüter, z. B. Heizmaterial (Kohlen), Kleidung, Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie Benzin rationiert. Die Erlaubnisscheine heißen dann gewöhnlich Bezugsscheine. Für die Erteilung eines Bezugsscheins musste ein begründeter Antrag gestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Deutschland

In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg Anfang 1915 zunächst Brot rationiert, später auch Milch, Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. So gab z. B. es die "Karte zur Empfangnahme von Butter, Margarine - Pflanzenfett", aber auch eine "Seifenkarte".

Notwendig waren die Rationierungen, da durch die britische Fernblockade kaum noch Lebensmittelimporte möglich waren, gleichzeitig aber die Binnenproduktion zurückging, weil viele Bauern eingezogen worden waren. Seit dem 1. August 1916 galt in Deutschland eine Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren. Die hierin eingeführte Bezugsscheinpflicht wurde im Dezember 1916 auf Schuhwaren ausgedehnt.

Im Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland am 28. August 1939, zwei Tage vor Kriegsbeginn, Lebensmittelmarken und Bezugsscheine für Benzin ausgegeben. Wenig später folgte die Reichskleidermarke. Die Güterknappheit im Krieg erzwang eine längere Periode ihrer Verwendung im täglichen Leben. Lebensmittelkarten berechtigten zum Empfang, aber nur in soweit, als Waren zur Verfügung standen. Sie stellten also keine Garantie dar.

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges gaben die Alliierten Besatzungsmächte ab Mai 1945 in ihren jeweiligen Sektoren neue Lebensmittelkarten aus, die entsprechend der Schwere der Arbeit in Verbrauchergruppen (Kategorien) von I bis V eingestuft wurden. Die dafür ausgegebenen Rationen an Brot, Fleisch, Fett, Zucker, Kartoffeln, Salz, Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz und echtem Tee wurden entsprechend den Möglichkeiten festgelegt. Durch öffentliche Aushänge wurden an den Wochenenden die für die jeweils nächste Woche käuflichen Waren "aufgerufen". Schwerkranke, die einen höheren Kalorienbedarf hatten, bekamen auf ärztliche Anweisung eine "Schwerarbeiterzulage", die eigentlich nur körperlich schwer arbeitenden Menschen zustand. In den Jahren 1948 und 1949 wurden die Mengen schrittweise erhöht.

Man erhielt rationierte Lebensmittel in den Geschäften und Gaststätten nur, wenn man die entsprechenden Lebensmittelkartenabschnitte, die Marken, abgeben konnte (und zusätzlich natürlich die vom Händler geforderte Summe bezahlte). Die Marken waren nach einzelnen Lebensmitteln aufgeteilt (wie oben dargestellt); beispielsweise konnte man mit Brotmarken nur Brot erwerben, aber mit Fleischmarken auch Fisch. Oft wurde mit Lebensmittelmarken daher auf dem Schwarzmarkt Tauschhandel betrieben. Gaststätten gaben auf der Speisekarte an, wie viel Marken welcher Art für das jeweilige Gericht vom Gast abzugeben waren.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Lebensmittelkarten im Jahr 1950 abgeschafft. Dies geschah in zwei Etappen.[1] Am 22. Januar wurde die Aufhebung der Rationierungen mit Ausnahme von Zucker mit Wirkung ab dem 1. März bekannt gegeben. Am 31. März beschloss das Bundeskabinett unter Konrad Adenauer die Aufhebung aller noch verbliebenen Einschränkungen zum 1. Mai 1950.[2]. Damit entfielen im Bundesgebiet die Lebensmittelkarten und -marken. In Berlin wurde eine Zeit lang noch Milch auf Karten ausgegeben und für Kranke gab es Krankenzulagekarten.

In der DDR wurde die Lebensmittelkarte bis Mai 1958 benutzt. Ihre Abschaffung hatte eine Veränderung im Preis- und Steuersystem zur Folge, die für alle nicht abhängig Tätigen eine Verschlechterung bedeutete, denn sie war zugleich eine Subventionierung gewesen. Kartoffel- und Kohlekarten wurden erst 1966 abgeschafft. Bis Ende der sechziger Jahre bekam man knappe Lebensmittel wie Butter, Eier und Fleisch nur an seinem Wohnort gegen Vorzeigen eines geschäftsgebundenen Kundenausweises. Bei Urlaub oder auswärtigen Aufenthalten war eine Ummeldebescheinigung des heimischen Händlers vorzulegen.

In Ost-Berlin musste vor Errichtung der Mauer grundsätzlich bei Einkäufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht der Rationierung unterlagen, der Personalausweis vorgelegt werden, andernfalls wurde Westgeld verlangt.

Andere Länder

Auch in anderen Ländern wurden im Ersten und Zweiten Weltkrieg und den Nachkriegszeiten Rationierungsmaßnahmen notwendig. So wurde die Bewirtschaftung in Österreich im Jahr 1952 eingestellt.[3]

In der Georgischen SSR wurden von 1980 bis 1984 Lebensmittelkarten eingeführt, nachdem der Staat den Bauern einen freien Handel mit Agrarprodukten untersagt hatte. Ebenso führte das damals noch kommunistische Polen 1981 eine Lebensmittelbewirtschaftung ein, nachdem die Volkswirtschaft dieses Landes de facto zusammengebrochen war, und schaffte die letzten Karten erst 1989 wieder ab.

Aus der Kaiserzeit

Literatur

  • Angela M. Arnold, Gabriele von Griesheim: Trümmer, Bahnen und Bezirke, Eigenverlag Berlin 2002, ISBN 3-00-009839-9
  • Jahresberichte des Berliner Magistrats 1947-1950: Ernährung; Kulturbuch-Verlag Berlin 1950

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv
  2. 31. März 1950 Ende der Lebensmittelrationierung
  3. Österreich ist frei

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