- Lebenspartnerschaftsurkunde
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Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaftsurkunde (§ 58 PStG) gehört zu den Personenstandsurkunden.
Die Lebenspartnerschaftsurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Lebenspartnerschaftsregister erstellt und beurkundet.
Inhalt der Lebenspartnerschaftsurkunde
In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen:
- Die Vornamen und die Familiennamen der Lebenspartner, Ort und Tag ihrer Geburt sowie die rechtliche Zugehörigkeit eines Lebenspartners zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, so werden am Schluss der Urkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.
Kosten
Seit dem 1. Januar 2009 werden die Gebühren der standesamtlichen Leistungen durch Landesrecht geregelt (§ 72 PStG).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Urkunde
- Familienrecht (Deutschland)
- Personenstandsrecht (Deutschland)
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