- Standesbeamter
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Standesbeamte sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben (und einer herausgehobenen Stellung): als Beamte oder Angestellte des Amtes, der Stadt oder Gemeinde, aber rechtlich nicht Teil der Kommunalverwaltung, sondern der Verwaltung des Bundeslandes, führen sie ein eigenes Dienstsiegel und handeln bundeseinheitlich nach der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden, sowie nach dem Personenstandsgesetz und der Personenstandsverordnung.
Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung, die vor allem die Beurkundung von Änderungen des Personenstandes wie Geburten, Eheschließungen und Todesfällen sowie die Namensführung. Alle Amtshandlungen mit Ausnahme der Eheschließung bearbeiten sie büromäßig, beispielsweise die Prüfung der Ehefähigkeit. Am bekanntesten ist die Tätigkeit des Standesbeamten bei der standesamtlichen Trauung.
Die Beamten unterliegen ihrem Diensteid und sind für diese Aufgaben speziell geschult. Da in Deutschland das Beamtentum mehr und mehr reduziert wird, werden immer häufiger Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachwirte als Standesbeamte eingesetzt, die zwar nicht im Dienstverhältnis eines Beamten stehen, aber als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB fungieren und somit in ihrer Tätigkeit im Standesamt die Funktionsbezeichnung Standesbeamter führen.
Manche Standesbeamten tragen bei der Eheschließung eine Amtstracht und werden von Offizianten assistiert. Ein Teil der deutschen Standesbeamten ist im Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisiert. In Bad Salzschlirf in Hessen besteht eine Akademie für Personenstandswesen.
Standesbeamte gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert. Im Südwesten wurden sie bereits unter der napoleonischen Besatzung eingeführt, im restlichen Deutschen Reich durch Otto von Bismarck im Zuge der Trennung von Religion und Staat.
Weblinks
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