- Lehrmeinung
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Als Lehrmeinung wird das bezeichnet, was als aktueller Stand der Wissenschaften, einer Religion oder einer Weltanschauung angesehen wird. Eine grundlegende und als nicht verhandelbar angesehene Lehrmeinung nennt man Dogma.
Wissenschaft allgemein
Der aktuelle Stand der Wissenschaft, auch Stand der Forschung oder communis opinio, bezeichnet die herrschende Lehrmeinung in einer Wissenschaft, die sich ihrerseits in der Regel durch Diskurs und Konsens in der Wissenschaftsgemeinde herausbildet, teilweise aber auch durch Autorität und Bildung von Wissenschafts-Schulen.
Der Stand der Wissenschaft ändert sich nach Popper durch Falsifikation vorhandener Theorien, die durch solche ersetzt werden, die sich besser bewähren. Nach Kuhn hingegen findet die Änderung durch eine wissenschaftliche Revolution statt, wenn ein neues Paradigma gefunden wird, das Forschungsprobleme besser löst als das alte.
Die Lehrmeinung kann dabei durchaus hinter einen bereits erreichten Wissensstand zurückfallen, insbesondere dann, wenn von außen ideologischer Druck auf die Wissenschaft ausgeübt wird. Beispiele hierfür sind die sogenannte Deutsche Physik im Nationalsozialismus und der Lyssenkoismus in der Sowjetunion.
Andererseits kann eine allgemein anerkannte Theorie wie die Einsteinsche Relativitätstheorie in anderen Wissenschaftsbereichen ignoriert werden, weil die Newtonsche Klassische Mechanik einfacher anzuwenden ist und für Körper mit alltäglichen Geschwindigkeiten völlig ausreicht (siehe auch: Korrespondenzprinzip).
Rechtlich wird die wissenschaftliche Lehrmeinung als Stand der Wissenschaft bezeichnet.
Theologie
In der katholischen Theologie ist eine Lehrmeinung die nähere Interpretation eines Dogmas durch einen einzelnen kirchlichen Lehrer oder eine theologische Schulrichtung, die nicht glaubensverbindlich ist und gleichberechtigt neben anderen steht. Wenn eine Lehrmeinung eine unzulässige Deutung eines Dogmas zu beinhalten scheint, kann sie vom kirchlichen Lehramt geprüft und ggfs. zurückgewiesen werden. Dies ist jedoch im Verhältnis zur Fülle der Lehrmeinungen verschwindend selten der Fall.
Rechtswissenschaft
In der Rechtswissenschaft wird der Begriff der herrschenden Lehre (h.L.) insbesondere als Gegenbegriff in Abgrenzung zur abweichenden Ansicht der Rechtsprechung verwendet. Sind herrschende Lehre und Rechtsprechung der gleichen Ansicht, so spricht man von herrschender Meinung.
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