- Leibgericht
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Ein Gericht (im 13. Jahrhundert zu richten im Sinne von „anrichten, herrichten“ gebildet) ist eine angerichtete, bzw. zubereitete Speise. Es besteht üblicherweise aus mehreren, meist gegarten Zutaten. Traditionelle, nach Rezept gekochte Gerichte tragen meist einen festen Namen.
Abgeleitete Begriffe sind z. B. das Hauptgericht als zentraler Bestandteil eines mehrgängigen Menüs zwischen Vorspeisen und Nachspeisen, das Stammgericht oder Stammessen als ständig angebotenes Gericht in einer Gaststätte (auch als Spezialität des Hauses) im Unterschied zum wechselnden Tagesgericht bzw. als „mein Stammgericht“ als persönliches Lieblingsgericht (Leibgericht), das Nationalgericht als typisches „Lieblingsgericht“ eines Landes, das häufig auch als Spitzname für dessen Bewohner verwendet wird (z. B. „Krauts“ von Sauerkraut von Briten für Deutsche oder „Spaghettis“ von Deutschen für Italiener), oder Tellergericht als ein Gericht, das portioniert auf einem Teller serviert wird. Aufwendig dekorierte Schaugerichte dienten vor allem repräsentativen Zwecken, sie waren im Alten Rom, in der Renaissance und im Barock beliebt, z. B. als große Braten von ganzen Tieren, in denen mehrere, immer kleinere steckten oder aus deren Bauch beim Tranchieren Singvögel flatterten.
Siehe auch: Liste nach Personen benannter Gerichte, Garnitur (Küche)
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