- Leichenbitter
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Der Leichenbitter (auch Leichensager, lokal schwäbisch auch Leichensäger, Leichenlader, Leichenbesorger oder Totenbitter) war bis ins 19. Jahrhundert hinein ein öffentliches Amt. Der Leichenbitter hatte vor allem die Aufgabe, die Todesnachricht an Betroffene zu überbringen und zur Beerdigung einzuladen. Neben den Vorbereitungen für Trauerfeier und Beerdigung gehörte es auch zu den Aufgaben des Leichenbitters, den Leichenschmaus vorzubereiten und die Trauergäste nach dem Leichenschmaus zu verabschieden. Die Aufgaben des Leichenbitters werden heute vor allem vom Bestatter übernommen. Gehalten hat sich von diesem Amt der Ausdruck „Leichenbittermiene“.
Weblinks
Eintrag in der Oeconomischen Encyclopädie (1773 - 1858) von J. G. Krünitz
Kategorien:- Historischer Beruf
- Bestattung
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