Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit bezeichnet ein Leitbild einer Gemeinschaft, in der die Verteilung ihrer Güter den – von verschiedenen politischen Denkschulen unterschiedlich verstandenen – vorherrschenden ethischen Prinzipien dieser Gemeinschaft entspricht.

Gerechtigkeit ist eine sehr alte Forderung, mit einer Begriffsgeschichte, die bis in die Antike zurück reicht (vgl. Dike, Aristoteles). Der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ entstand in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Sozialen Frage. Das erste ausführliche Konzept einer „sozialen Gerechtigkeit“ bzw. einer Gemeinwohlgerechtigkeit wurde von Luigi Taporelli d’Azeglio im Jahr 1845 veröffentlicht.[1] In weiterer Folge wurde dieses Konzept von Papst Pius XI. in seiner EnzyklikaQuadragesimo annoüber die Gesellschaftliche Ordnung übernommen (1931).[2] In Deutschland wird er wieder seit den 1990er Jahren zunehmend in der politischen Diskussion benutzt. Hierbei sehen einige die „soziale Gerechtigkeit“ als Schlüsselbegriff und Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft an, von anderen wird sie als inhaltsleeres Schlagwort betrachtet – z. B. spricht das erste größere philosophische Werk, welches den Begriff zum Thema macht, von der „Illusion der sozialen Gerechtigkeit“ (Friedrich August von Hayek, The Mirage of Social Justice, London 1976).

Inhaltsverzeichnis

Ideengeschichte

Der Gerechtigkeitsbegriff von Aristoteles und Thomas von Aquin kennt drei Unterarten: Die austeilende Gerechtigkeit, die legale Gerechtigkeit und die Verkehrsgerechtigkeit. Der Begriff „soziale Gerechtigkeit“ tauchte als Ergänzung dazu erst gemeinsam mit der sozialen Frage in der Industriegesellschaft auf. Zum Unterschied vom auf Aristoteles zurückgehenden Denkmodell, welches nur die Beziehung von Einzelpersonen untereinander (Verkehrsgerechtigkeit) oder zum Staat (verteilende und legale Gerechtigkeit) betraf, bezeichnete der Begriff soziale Gerechtigkeit auch jene Verhältnisse, als deren Subjekte und Objekte soziale Schichtungen und Strukturen gelten.

Soziale Gerechtigkeit ist nach Meinung von Philosophen und Sozialwissenschaftlern auch in folgenden Dimensionen zu beschreiben[3] (siehe auch Gerechtigkeitstheorien):

Nach Wolfgang Merkel[4] hat sich in der Gegenwart eine Aufteilung in „drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ ergeben, die in der realen Welt zwar in Mischformen auftreten, sich aber doch durch charakteristische Strukturmerkmale deutlich voneinander unterscheiden lassen:

  • „Marginales angelsächsisches Modell“ mit dem „selektiven Fürsorgeprinzip“ als Merkmal,
  • Sozialversicherungsstaat Kontinentaleuropas“ mit dem „Versicherungsprinzip“ als Merkmal und
  • „Universalistisches Modell Skandinaviens“ mit der „steuerfinanzierten Staatsbürgerversorgung“ als Merkmal.

Dimensionen sozialer Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit wird hauptsächlich in zwei Dimensionen beschrieben: Chancen- bzw. Verfahrensgerechtigkeit zum einen sowie Verteilungs- bzw. Ergebnisgerechtigkeit zum anderen. Zwar sind in jeder existierenden Gesellschaft beide Dimensionen (wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß) vertreten. Auch stehen sie nicht in direktem Gegensatz zueinander, sondern gemeinsam im Gegensatz zu sozialer Ungerechtigkeit. Dennoch kann weitgehende Ergebnisgerechtigkeit nur durch eine Einschränkung der Verfahrensgerechtigkeit hergestellt werden, Verfahrensgerechtigkeit allein führt hingegen keineswegs zu hinlänglicher Ergebnisgerechtigkeit. Daher heben unterschiedliche politische Denkschulen stets eine der beiden Dimensionen gegenüber der anderen hervor.

Chancengerechtigkeit

Das liberal-demokratische Verständnis von sozialer Gerechtigkeit orientiert sich vornehmlich daran, den Menschen gleiche Chancen und Möglichkeiten zu verschaffen, am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich selbst zu verwirklichen. Dies wird mit dem Begriff „Chancengerechtigkeit“ beschrieben.

Einschränkend kann man auch von ‚Verfahrensgerechtigkeit‘ sprechen, gemeint ist damit, dass die verwendeten Verfahren aufgrund der Gleichbehandlung aller keine (zusätzliche) Ungerechtigkeit schaffen.

Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit → Jedem das Seine ↔ Jedem das Gleiche.

Diese Grundannahme ist auch im Grundgesetz festgeschrieben:

Verteilungsgerechtigkeit

Im sozial-humanistischen Verständnis wird der Begriff Gerechtigkeit anders und in mancher Hinsicht weitreichender definiert. Selbst unter – in der Realität ohnehin nicht zu erreichenden – gleichen Bedingungen bestehen gewisse Ungleichheiten, die man als Ungerechtigkeit begreifen kann. Von Gerechtigkeit kann demnach nur im Sinne einer Ergebnis- oder Verteilungsgerechtigkeit gesprochen werden, die sich daran orientiert, ob die Verteilung (insbesondere die Einkommens- und Vermögensverteilung) im Ergebnis gerecht ist.

(Ökonomische) Verteilungsgerechtigkeit kann durch das Gewähren von Sozialleistungen bzw. allgemeiner durch ökonomische Umverteilung mittels Steuern (Steuerprogession) und Transferleistungen erreicht werden.

Bei der Teilhabe – etwa an politischen Ämtern, Studien- oder Arbeitsplätzen – wird Verteilungsgerechtigkeit häufig mittels Quotenregelungen angestrebt. Während solche Maßnahmen durchaus geeignet sein können, bestehender Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, stellen sie allerdings gleichzeitig einen Eingriff in die Verfahrensgerechtigkeit dar.

Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit

Grundlegende, sich in ihren politischen Folgerungen teilweise widersprechende Maßstäbe der „Verteilungsgerechtigkeit“ sind dabei die „Leistungs-“ und die „Bedarfsgerechtigkeit“.

Mit Leistungsgerechtigkeit ist gemeint, dass es gerecht sei, nicht auf Grund seiner Herkunft, sondern durch eigene Anstrengung und Leistung zu dem zu werden, was man ist.

Mit Bedarfsgerechtigkeit ist gemeint, dass eine Gesellschaft nur dann gerecht sei, wenn sie gemäß ihren Ressourcen die Bedürfnisse der Menschen möglichst gerecht befriedige.

Das Sozialstaatsprinzip in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird Soziale Gerechtigkeit als ideelles Ziel des aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Bestreben der Sozialpolitik angesehen. Dem Bürger soll eine existenzsichernde Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern der Gemeinschaft garantiert werden. Insbesondere wird auch angestrebt, eine angemessene Mindestsicherheit zur Führung eines selbst bestimmten Lebens in Würde und Selbstachtung zu gewährleisten.

Für die aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitete Verpflichtung des Staates zu einer gerechten Sozialordnung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982, BVerfGE 59,231[5]).

Nach Angaben des Kinderhilfswerks Unicef wächst die Kinderarmut in Deutschland schneller als in den meisten anderen Industriestaaten. Neben den PISA-Studien sehen auch andere international vergleichende Bildungsstudien (z. B. Euro-Student-Report, UNICEF-Studie: Educational Disadvantage in Rich Nations) Deutschland auf den hintersten Rängen bezüglich sozialer Gerechtigkeit. Zudem zeigten (West-)Deutsche nach einer Studie der EU die mit Abstand geringste „Diskriminierungs-Sensibilität“ in Europa.

In einer Studie, die die Bertelsmann Stiftung im Januar 2011 veröffentlichte, kommt Deutschland im Bereich der sozialen Gerechtigkeit bei dem durchgeführten OECD-Vergleich nur ins Mittelfeld. Besonders kritisiert wurden u.a. die hohe Kinderarmut, die starke soziale Benachteiligung im Bildungssystem, sowie eine unzureichende Förderung von Langzeitarbeitslosen.[6][7]

Konzeptualisierungen

Soziale Gerechtigkeit aus marxistischer Sicht

Nach marxistischer Auffassung ist soziale Gerechtigkeit eine zentrale sozialistische Forderung, insbesondere der Werktätigen. Der arbeitende Mensch solle sich unter den Bedingungen sozialer Gleichberechtigung, sowie unter Wahrung der persönlichen Würde in der Gemeinschaft frei, selbst bestimmt und schöpferisch betätigen können. Soziale Gerechtigkeit richtet sich als Forderung im Bereich der ökonomischen, rechtlichen und zwischenmenschlichen Beziehungen im Kern gegen die unterstellte Tendenz des Kapitals zu maßlosem Profitstreben und zum Missbrauch der kapitalistischen Macht, die im Resultat zwangsläufig die sozialen und demokratischen Rechte der Bevölkerung beschneide und ihre soziale Existenz dauerhaft verunsichere. Diese Auffassung grenze sich von der Sicht der „bürgerlichen Ideologien“ ab, die, losgelöst von den sich konkret entwickelnden Verhältnissen, in „sozialer Gerechtigkeit“ ein allgemein menschliches Ideal sähen und infolgedessen einen demokratischen Wohlfahrtsstaat abgehoben von den gesellschaftlichen Bedingungen propagierten.

Sozialdemokratischer Ansatz

Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES, siehe externer Link „Soziale Gerechtigkeit und Demokratie“) entwickelte aus vier zeitgenössischen Gerechtigkeitstheorien (F. A. von Hayek, John Rawls, Michael Walzer und Amartya Sen) als „Prinzipien“ für „soziale Gerechtigkeit“

  • die Gleichverteilung der Zugangsmöglichkeiten zu den notwendigen Grundgütern für die individuell zu entscheidende Entfaltung von Lebenschancen und
  • die Stärkung der individuellen Fähigkeiten (capabilities), die persönliche Autonomie, Würde, Entscheidungsfreiheit, Lebenschancen und Optionsvielfalt schützen, sichern und erweitern.

Aus diesen beiden Prinzipien werden fünf Dimensionen sozialer Gerechtigkeit abgeleitet:

  1. Vermeidung von Armut
  2. Soziale Chancen durch Bildung
  3. Soziale Chancen durch einen integrativen Markt (Beschäftigungsquote, angemessene Einkommensverteilung)
  4. Berücksichtigung der besonderen Rolle der Frau
  5. Soziale Sicherung (Gesundheits- und Sozialausgaben im Verhältnis zum Sozialprodukt)

Dieses Verständnis sozialer Gerechtigkeit ist stark auf die gerechte (hier: gleiche) Verteilung von Zugangschancen gerichtet. Nachträgliche Umverteilungen durch passive sozialstaatliche Maßnahmen seien weniger geeignet, Klassenstrukturen zu brechen, Lebenschancen zu erweitern und Armutsfallen zu vermeiden. Trete trotzdem Armut auf, sei sie allerdings durch Ex-Post-Umverteilung mit hoher politischer Präferenz zu bekämpfen, da Armut die individuelle Autonomie und Würde des Menschen beschädigt und zu einer Falle für die nachfolgenden Generationen in armen Familien werden kann.

Volkswirtschaftliche Einwürfe

Passive sozialstaatliche Maßnahmen führen nach Ansicht von Wirtschaftswissenschaftlern auch zu politisch unerwünschten Wanderungsbewegungen. So könne es zu einem Unterbietungswettlauf zwischen verschiedenen Staaten kommen, da ein hohes Niveau an sozialen Leistungen die Bezieher dieser Leistungen anlocke, die Bereitsteller (= Nettozahler) dieser Leistungen aber abschrecke (Adverse Selection). Die Staaten seien dann auf lange Sicht gar nicht mehr in der Lage, umverteilende Sozialsysteme aufrechtzuerhalten. Denn die erheblichen administrativen Kosten, die mit der Durchsetzung von sozialer Gerechtigkeit verbunden seien und von der Allgemeinheit getragen werden müssten, würden häufig übersehen oder unterschätzt. Hieraus kann man nicht den Schluss ziehen, soziale Aufwendungen seien kontraproduktiv. Die Ursachen für Fehlallokationen liegen oft in den komplexen und aus vielen Kompromissen zusammengewachsenen Strukturen der Sozialsysteme, für die alle gesellschaftlichen Interessengruppen die Verantwortung tragen. Nicht die Höhe der Sozialausgaben ist das Problem, sondern das System ist ineffizient und bürokratisch, jedoch grundsätzlich reformierbar.

Allerdings sind hohe Sozialleistungen für die private Wirtschaft bei der Lohnfindung ein Konkurrent: Sie wirken als Quasi-Mindestlohn und können über die dadurch induzierte Lohnrigidität zu Arbeitslosigkeit führen.

John Rawls

Soziale Gerechtigkeit ist bei John Rawls das von den sozialen Institutionen einer Gemeinschaft angestrebte Resultat einer gerechten Sozialordnung. Sie hat die nach den ethischen Wertvorstellungen angemessen erscheinende Verteilung der Güter der Gemeinschaft, beziehungsweise deren Ausgleich unter den Teilhabern der sozialen Gemeinschaft zum Inhalt. Er geht davon aus, dass es der Veranlagung der Menschen entspreche, ihr persönliches Streben nach Glück maßgeblich mit einem Gerechtigkeitssinn zu überwölben. Nach Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit bedarf es zur Ermittlung adäquater Gerechtigkeitsgrundsätze der Berücksichtigung des Glücks der am schlechtesten gestellten Personen innerhalb der sozialen Gemeinschaft, so dass in einem hypothetischen Gesellschaftsvertrag dieser sozialen Ordnung eine Person zustimmen könnte, die, unter dem „Schleier der Ungewissheit“ stehend, nicht weiß, welche soziale Stellung sie innerhalb der Gemeinschaft einnehmen würde.

Rawls sieht zwei Gerechtigkeitsprinzipien:

  1. Jeder ist gleichermaßen im Besitz unveräußerlicher Grundfreiheiten (Freiheit, Leben, Eigentum usw.)
  2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheit ist nur zulässig, wenn sie sich zumindest auch für die am wenigsten Begüterten in der Gemeinschaft zum Vorteil auswirkt und ihre Chancengleichheit, angestrebte Positionen und Ämter innerhalb der Gemeinschaft zu bekleiden, nicht beeinträchtigt (Differenzprinzip).

Danach haben die Grundfreiheiten Vorrang vor der sozialen Gerechtigkeit und diese den Vorrang vor der Effektivität ökonomischen Gewinnstrebens.[8]

Soziale Gerechtigkeit in der politischen Diskussion

Ursprünglich wurden in der Diskussion um die soziale Frage die Formeln „gleiche Rechte“ und „gerechte Verteilung“ verwendet. Der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ entstammt der katholischen Soziallehre und etablierte sich in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg.[9] Die soziale Gerechtigkeit ist laut Umfragen ein wichtiger Wert für die Bevölkerung und verschiedentliches Öffentlichkeitsthema in Debatten zum Gemeinwesen.[10] Davon abgewandelt wurden auch Begriffe wie die Teilhabegerechtigkeit als Aufgabe, die Nutzung und Inanspruchnahme der Grundrechte durch alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.[9]

In der politischen Diskussion in Deutschland wird der Begriff seit der Agenda 2010 und den Hartz-IV-Gesetzen wieder vermehrt verwendet und steht in der sozialstaatlichen Diskussion unter anderem für den Wunsch nach einem höheren Maß an sozialer Gleichheit und sozialer Sicherung. Aktuell taucht der Begriff auch z.B. in der Diskussion um die ungleicher werdende Einkommensverteilung und die Bankenrettungspakete auf. Während die Kritiker dieser Entwicklung als Folge eine zunehmende soziale Ungerechtigkeit sehen, wird von einigen Befürwortern diese Kritik als „Neiddebatte“ bezeichnet und zurückgewiesen. Die Begriffsverwendung führt dadurch auch zu einer politischen Auseinandersetzung zwischen den Parteien entsprechend der Rechts-Links-Achse des Parteiensystems.[9]

Des Weiteren wird, von der sozialen Gerechtigkeit abgewandelt, auch die „Leistungsgerechtigkeit“ thematisiert. Unter der Formel „Leistung muss sich lohnen“ sprechen sich wirtschaftsliberale Vertreter (in Deutschland insbesondere die FDP) für eine Senkung der Besteuerung der Einkommen und Privatisierungen aus (wobei einige der Vertreter, wie etwa Hayek, sich auch gegen die Verwendung von Gerechtigkeitsbegriffen allgemein aussprachen). Dabei wird die Leistung mit dem Vermögen bzw. Einkommen gleichgesetzt. Umgedreht wird von der anderen politischen Seite der Begriff der „Leistungsgerechtigkeit“ anders interpretiert, da nach ihrer Ansicht der Markt nicht bzw. nicht zwangsläufig zu einem leistungsgerechten Ergebnis führe.[9]

Internationale Aktivitäten

Der 20. Februar wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Welttag der Sozialen Gerechtigkeit ernannt und 2009 zum ersten Mal begangen.[11]

Literatur

  • Anthony Barnes Atkinson: Social Justice and Public Policy, MIT Press, 1983
  • Irene Becker, Richard Hauser: Soziale Gerechtigkeit - ein magisches Viereck. Zieldimensionen, Politikanalysen und empirische Befunde. edition sigma (Berlin) 2009. ISBN 978-3-8360-8704-9
  • Monica Budowski / Michael Nollert (Hrsg.): Soziale Gerechtigkeiten, Zürich: Seismo Verlag, Sozialwissenschaften und Gesellschaftsfragen 2008. ISBN 978-3-03777-051-1
  • Erwin Carigiet: Gesellschaftliche Solidarität. Prinzipien, Perspektiven und Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit, Helbing und Lichtenhahn, Basel/Genf/München 2001 ISBN 3-7190-1934-9
  • Thomas Ebert: Soziale Gerechtigkeit, Bundezentrale für politische Bildung, Bonn 2010 ISBN 978-3-8389-0088-9
  • Stefan Empter / Robert B. Vehrkamp (Hrsg.): Soziale Gerechtigkeit. Eine Bestandsaufnahme, Gemeinschaftsinitiative der Bertelsmann-Stiftung, Heinz Nixdorf Stiftung und Ludwig-Erhard-Stiftung, 2007, ISBN 978-3-89204-925-8
  • Friedrich August von Hayek: Recht, Gesetz und Freiheit, Mohr, Tübingen, 2003, ISBN 3-16-147878-9 (insbes. Tl. 2: Das Trugbild sozialer Gerechtigkeit)
  • Otfried Höffe: Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung. C. H. Beck, 3. Aufl. München 2007, ISBN 978-3-406-44768-6 (S. 84-92)
  • Otfried Höffe: Soziale Gerechtigkeit. Über die Bedingungen realer Freiheit. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 128. 2005, S. 67
  • Wolfgang Kersting, Theorien der sozialen Gerechtigkeit. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000 ISBN 3-476-01752-4
  • Hermann Kunst und Heinrich Tenhumberg (Hrsg.): Soziale Gerechtigkeit und internationale Wirtschaftsordnung, Band 4 der Reihe "Entwicklung und Frieden - Dokumente, Berichte, Meinungen", Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1976, ISBN 3-7867-0561-5
  • Matthias Möhring-Hesse: Die demokratische Ordnung der Verteilung. Eine Theorie der sozialen Gerechtigkeit, Campus, Frankfurt am Main 2004, ISBN 978-3-593-37492-5
  • Thomas Pogge: Gerechtigkeit in der Einen Welt (= Kultur in der Diskussion, Band 15). Klartext Verlag, Essen 2009, ISBN 978-3-8375-0153-7
  • John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit (Original: A Theory of Justice), 1971, ISBN 3-518-06737-0
  • Jörg Reitzig: Gesellschaftsvertrag, Gerechtigkeit, Arbeit, Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2005, ISBN 3-89691-611-4
  • Bernd Rüthers: Rechtstheorie, 4. Auflage, München 2008, S. 224–271
  • Andrea Wesenauer und Sarah Sebinger (Hrsg.): Soziale Ungleichheit und Gesundheit. Gesundheitliche Versorgung und Gesundheitsförderung - eine Frage der sozialen Gerechtigkeit?, Mabuse-Verlag 2009, ISBN 978-3-940529-51-0
  • Arne Heise: Arbeitslosigkeit und Ungleichheit in Verschiedenen Kapitalismusmodellen, in: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik. Heft 4 (2006), 15. Jg., S. 273-289

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Luigi Taporelli d’Azeglio, Versuch eines auf Erfahrung begründeten Naturrechts, 2 Bände, Manz Verlag, Regensburg 1845
  2. Papst Pius XI, Enzyklika Quadragesimo Anno, über die Gesellschaftliche Ordnung, 1931, §110, online verfügbar
  3. Otfried Höffe: Gerechtigkeit; siehe Literatur
  4. Wolfgang Merkel: Soziale Gerechtigkeit im OECD Vergleich, S. 233ff in Empter/Varenkamp: Soziale Gerechtigkeit – eine Bestandsaufnahme, 2007, ISBN 978-3-89204-925-8
  5. Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): BVerfGE 59, 231 – Freie Mitarbeiter
  6. Bertelsmann Stiftung. Nachholbedarf in Sachen soziale Gerechtigkeit, Pressemitteilung, 3. Januar 2011. Abgerufen am 8. Januar 2011.
  7. Bertelsmann Stiftung. Soziale Gerechtigkeit in der OECD – Wo steht Deutschland? Sustainable Governance Indicators 2011. 2011. Abgerufen am 8. Januar 2011.
  8. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 1971, 1979, Frankfurt am Main, S. 81
  9. a b c d Frank Nullmeier: Soziale Gerechtigkeit – ein politischer „Kampfbegriff“?, In Soziale Gerechtigkeit, Aus Politik und Zeitgeschichte 47/2009, 16. November 2009; S. 9-13
  10. Vgl. etwa Ingo Schulze: Das Monster in der Grube, , FAZ August 2009
  11. Launch of the World Day of Social Justice, New York, 10 February 2009. Auf der Website der UNO, abgerufen am 8. März 2010.

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