- Anschaffung
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Eine Anschaffung im steuerlichen Sinn ist jeder entgeltliche Vorgang, bei dem ein Wirtschaftsgut von einem Eigentümer auf einen anderen übergeht.
Unentgeltliche Vorgänge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Anschaffung zu bewerten. So ist z. B. die Überführung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein und derselben Person als Anschaffung anzusehen. Dies gilt sowohl für die „normale“ Entnahme aus einem Betrieb als auch für die Überführung ins Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsaufgabe.
Eine Erbschaft oder Schenkung stellt keine Anschaffung dar. Jedoch ist dabei in Fällen der Spekulationsfrist des § 23 EStG die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgebend.
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