Lex Hohenlohe

Lex Hohenlohe

Die Lex Hohenlohe ist ein auf Reichskanzler Fürst Hohenlohe zurückgehendes verfassungsergänzendes Reichsgesetz von 1899 zur Aufhebung der die Vereins- und Versammlungsfreiheit betreffenden Verbindungsverbote.

Das Gesetz hieß eigentlich Gesetz betreffend das Vereinswesen und war vom 11. Dezember 1899 (RGBl. 1899, S. 699). Der Inhalt seines einzigen Artikels war:

„Inländische Vereine jeder Art dürfen miteinander in Verbindung treten. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen sind aufgehoben.“

Die bis dahin auf Landesebene geltenden restriktiven Gesetze hatten insbesondere auf die Unterbindung der Vereinigung politischer Parteien – welche auch heute noch traditionell als Vereine organisiert sind – abgezielt. Daneben bestand noch aus der Reaktionsära des Deutschen Bundes der Bundesbeschluß über Maßregeln zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde, insbesondere das Vereinswesen betreffend vom 13. Juli 1854, welches überörtliche Vereinszusammenschlüsse verbot.

Huber bezeichnete die Lex Hohenlohe als „Fundament des seitdem vollentwickelten Parteienrechts des deutschen konstitutionellen Verfassungsstaats“.

Literatur

  • Die Texte der Dokumente um die Lex Hohenlohe sind abgedruckt bei: Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900, 3. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1992, Nr. 348 ff. sowie Nr. 4. ISBN 3-17-001845-0
  • Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 421. ISBN 3-406-53411-2

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lex Hohenlohe — Lẹx Hohenlohe,   im Dezember 1899 mit Billigung des Reichskanzlers C. zu Hohenlohe Schillingsfürst beschlossenes Reichsgesetz zur Aufhebung des Verbindungsverbots von politischen Parteien, erleichterte v. a. deren organisatorischer Ausbau …   Universal-Lexikon

  • Hohenlohe (Begriffsklärung) — Hohenlohe ist der Name eines ehemaligen fränkischen Adelsgeschlechts und seiner Angehöriger; siehe Haus Hohenlohe der von diesem Geschlecht geprägten Gegend; siehe Hohenlohe einer Landschaft mit dem Namen Hohenloher Ebene eines Landkreises in… …   Deutsch Wikipedia

  • Lex Dei — Mosaicarum et Romanarum legum collatio oder auch Lex Dei ist der Titel eines anonymen Werkes aus dem 4. oder 5. Jahrhundert. In dem aus 16 Abschnitten bestehenden Werk werden den Geboten des jüdischen Dekalogs entsprechende Passagen des Römischen …   Deutsch Wikipedia

  • Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst — (Porträt von Franz von Lenbach, 1896) …   Deutsch Wikipedia

  • Chlodwig Hohenlohe-Schillingfürst Prinz von Ratibor und Corvey — Chlodwig Fürst zu Hohenlohe Schillingsfürst (Porträt von Franz von Lenbach, 1896) …   Deutsch Wikipedia

  • Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst — Chlodwig Fürst zu Hohenlohe Schillingsfürst (Porträt von Franz von Lenbach, 1896) …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz betreffend das Vereinswesen — Die Lex Hohenlohe ist ein auf Reichskanzler Fürst Hohenlohe zurückgehendes verfassungsergänzendes Reichsgesetz von 1899 zur Aufhebung der die Vereins und Versammlungsfreiheit betreffenden Verbindungsverbote. Das Gesetz hieß eigentlich Gesetz… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der deutschen Parteien — In einem früheren deutschen Sprachgebrauch bezeichnete Partei einen „Teil“ von etwas, abgeleitet vom französischen une part (ein Teil). Während der bürgerlich liberalen Märzrevolution von 1848/49 bildeten sich die ersten deutschen parteiähnlichen …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesstaaten des Deutschen Reichs — Deutsches Reich 1871–1918 …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Kaiserzeit — Deutsches Reich 1871–1918 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”