Reichskanzler

Reichskanzler

Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches. In dieser Rolle stand er dem Kabinett – von 1871 bis 1918 der sogenannten Reichsleitung, von 1919 bis 1945 der Reichsregierung – vor. Von November 1918 bis Juni 1919 führten die deutschen Regierungschefs vorübergehend andere Titel.

Diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzlertradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.

Der Reichskanzlertitel wurde darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen Ministern verliehen, so etwa wurde dieser in Österreich-Ungarn von 1867 bis 1871 vom k. u. k. Außenminister Friedrich Ferdinand von Beust und in Russland vom Fürsten Gortschakow geführt. Im Deutschen Reich nach 1871 entwickelte sich daraus eine fortlaufende Tradition, die bis heute im Titel des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland nachwirkt. In Österreich wurde der Kanzlertitel erst 1919 wieder aufgegriffen.

Inhaltsverzeichnis

Kaiserreich

Otto von Bismarck, 1873

Der Gründung des Deutschen Reiches 1871 war – ebenfalls schon unter Hegemonie des größten und bedeutsamsten deutschen Staates Preußen – 1867 die Bildung des Norddeutschen Bundes vorangegangen. Dieser hatte als Bundesinstitutionen einen aus Vertretern der Mitgliedsstaaten gebildeten Bundesrat unter dem Vorsitz (Bundespräsidium) des Königs von Preußen, eine parlamentarische Bundesvertretung, die aber bezeichnenderweise Reichstag genannt wurde, und eine rudimentäre Bundesexekutive, an deren Spitze in Personalunion der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck als „Bundeskanzler“ stand. Rein technisch gesehen führte der preußische Außenminister die Geschäfte des Bundesrats und war somit der Vorgesetzte des Kanzlers. Deshalb bekleidete Bismarck zugleich das Amt des Kanzlers, des preußischen Ministerpräsidenten und des Außenministers.

Die Wahl des „Kanzler“-Begriffs signalisierte die scheinbar geringere Wertigkeit dieses Bundesorgans gegenüber den Regierungen der Einzelstaaten, denn der neue „Kanzler“ des Bundes sollte – anders als die Regierungschefs der Bundesglieder – eben kein vollwertiger Ministerpräsident sein. Zudem symbolisierte der Kanzlertitel, wie in der preußischen Tradition etwa von Hardenbergs, auch eine starke monarchisch-bürokratische und damit letztlich antiparlamentarische Komponente. In beidem unterschied sich die 1867/71 geschaffene Exekutive des Bundes bzw. des Reiches ganz bewusst vom deutschen „Reichsministerium“ der Revolutionsjahre 1848/49, an dessen Spitze – von der deutschen Nationalversammlung gewählt – ein „Reichsministerpräsident“ gestanden hatte.

Diese Konstruktion des „Bundeskanzlers“ wurde 1871 auf die Leitung der Exekutive des nun unter Einschluss der süddeutschen Staaten gebildeten Deutschen Kaiserreiches übertragen. Auch hier suggerierten die nunmehr verwendeten Termini des „Reichskanzlers“ (statt eines „Reichs-Ministerpräsidenten“) und der „Reichsleitung“ (statt eines „Reichs-Ministeriums“ oder einer „Reichsregierung“) eine (scheinbare) geringere Wertigkeit der Reichsexekutive gegenüber den Regierungen der Bundesstaaten. Weder der Reichskanzler noch die Chefs der ihm unterstellten Reichsressorts führten deshalb bis 1918 einen Ministertitel. Faktisch waren jedoch die meisten Angehörigen der Reichsleitungen dennoch Minister, da die Reichsämter in der Regel in Personalunion mit den entsprechenden preußischen Ministerien verwaltet wurden. Im Range eines (seinem Monarchen verantwortlichen) Ministers auf Reichsebene stand jedoch allein der Reichskanzler, während die Leiter der Reichsressorts keine eigenständigen Minister, sondern strikt weisungsabhängige „Staatssekretäre“ waren.

Der Reichskanzler war zwischen 1871 und 1918 allein dem Deutschen Kaiser – und nicht etwa dem Reichstag – verantwortlich. Der Kaiser als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches berief und entließ den Reichskanzler. Der Kanzler hatte ohne (preußisches) Mandat auch kein Recht, vor dem Reichstag zu erscheinen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde 1871 der erste Reichskanzler, und seither wurde es Tradition, das Amt des Reichskanzlers mit dem des preußischen Ministerpräsidenten zu koppeln. Ausnahmen bildeten lediglich die preußische Ministerpräsidentschaft Albrecht von Roons von Januar bis November 1873 und die schlecht funktionierende Amtszeit Botho Wendt zu Eulenburgs von März 1892 bis Oktober 1894 unter Reichskanzler Leo von Caprivi; der Grund hierfür war die vom Norddeutschen Bund geerbte Unterstellung des Kanzlers unter die preußische Regierung.

Weimarer Republik

Mit der Novemberrevolution von 1918 wurde nicht nur das deutsche Kaisertum gestürzt, sondern auch die Institutionen des Reichskanzlers und der Reichsleitung kurzfristig durch einen revolutionären „Rat der Volksbeauftragten“ abgelöst. Im Februar 1919 wurde erneut ein Kabinett auf Reichsebene gebildet, doch in bewusster Abgrenzung von der Tradition des Kaiserreichs firmierte diese Exekutive nunmehr als vollwertige „Reichsregierung“, deren Vorsitzender ebenfalls als vollwertiger „Reichsministerpräsident“. Doch während die Bezeichnungen der „Reichsregierung“ und ihrer Ressortchefs als „Reichsminister“ seither im Deutschen Reich bis 1945 fortwährend in Gebrauch blieben, konnte sich der Titel eines „Reichsministerpräsidenten“ im öffentlichen Sprachgebrauch nicht durchsetzen. Bereits im August 1919 kehrte der Chef der deutschen Reichsregierung zum unterdessen unverrückbar eingebürgerten Titel eines „Reichskanzlers“ zurück, obwohl der eigentliche inhaltliche Grund für diese Bezeichnung – dessen ursprünglich den Länderregierungschefs formal nachgeordnete Stellung – mit der Reichsverfassung von 1919 nicht mehr gegeben war.

Auch in der Weimarer Republik (1919–1933) wurde der Reichskanzler vom Staatsoberhaupt – nunmehr dem Reichspräsidenten – ernannt und entlassen, doch war er zugleich dem Reichstag gegenüber verantwortlich. Der Reichskanzler konnte aufgrund dieser Konstruktion allerdings auch ohne parlamentarische Mehrheit regieren, sofern es nicht ausdrücklich zu einem förmlichen Misstrauensvotum kam. Zudem konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 der Weimarer Verfassung sogenannte Notverordnungen erlassen.

Herrschaft des Nationalsozialismus

Als Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, endete alsbald faktisch auch die parlamentarische Regierungsform; Hitler richtete sehr schnell eine Parteidiktatur ein und wurde zum Alleinherrscher ohne jede Verantwortlichkeit. Nach dem Tode des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg legte Hitler im August 1934 die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers zu seinen Gunsten zusammen; er führte seinen Titel „Führer und Reichskanzler“ aber bis zu seinem Selbstmord am 30. April 1945 weiter.

Hitler besaß verfassungsrechtlich nicht das Recht, auf einfachem testamentarischen Wege seine Nachfolge zu bestimmen, doch hatte er auf diese Weise am 29. April 1945 seinen engen Gefolgsmann Joseph Goebbels zu seinem Nachfolger als Reichskanzler bestimmt. Dies zeigte keine politische Wirkung, da das Reich damals bereits zu großen Teilen von den Alliierten besetzt war und Goebbels schon einen Tag nach Hitler, am 1. Mai 1945, ebenfalls Selbstmord beging. Der von Hitler auf dieselbe zweifelhafte Weise zum neuen Reichspräsidenten bestimmte Großadmiral Karl Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai 1945 Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung der Geschäftsführenden Reichsregierung, wobei dieser den Titel des Reichskanzlers nicht mehr führte. Diese letzte nationalsozialistische Reichsexekutive, die weder über Legitimität noch über reale Macht verfügte, wurde am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet und am 5. Juni 1945 auch formell abgesetzt.

Nachwirkungen

Bismarck-Denkmal in München

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR war der Amtstitel des Regierungschefs zunächst – in Anlehnung an die kurze demokratische Weimarer Tradition von 1919 – „Ministerpräsident“, wobei dieser Titel allerdings sehr bald durch den eines „Vorsitzenden des Ministerrats“ verdrängt wurde, der sich an sowjetische Traditionen beziehungsweise einer Räterepublik anlehnte. Im November 1989 kam aber der ursprüngliche Titel wieder in Gebrauch.

Bundesrepublik Deutschland

Die Amtsbezeichnung des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 – in bewusster Anlehnung an die Tradition sowie der staatsrechtlichen Kontinuität und völkerrechtlichen Identität des deutschen Staates zum Norddeutschen Bund und Deutschen Reich – „Bundeskanzler“.

Liste der Regierungschefs des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches

Norddeutscher Bund

Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit
Bundeskanzler
Fürst Otto von Bismarck (1815–1898) 1. Juli 1867 15. April 1871

Deutsches Kaiserreich

Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit
Reichskanzler
Fürst Otto von Bismarck (1815–1898) 16. April 1871 20. März 1890
Graf Leo von Caprivi (1831–1899) 20. März 1890 26. Oktober 1894
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1819–1901) 29. Oktober 1894 17. Oktober 1900
Fürst Bernhard von Bülow (1849–1929) 17. Oktober 1900 14. Juli 1909
Theobald von Bethmann-Hollweg (1856–1921) 14. Juli 1909 13. Juli 1917
Georg Michaelis (1857–1936) 14. Juli 1917 1. November 1917
Graf Georg von Hertling (1843–1919) 1. November 1917 30. September 1918
Prinz Max von Baden (1867–1929) 3. Oktober 1918 9. November 1918

Weimarer Republik

Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei Ursache für das Ende der Amtszeit
Reichskanzler
Friedrich Ebert (1871–1925) 9. November 1918 10. November 1918 SPD Novemberrevolution
Vorsitzende des Rates der Volksbeauftragten
Friedrich Ebert (1871–1925) 10. November 1918 11. Februar 1919 SPD Wahl zum Reichspräsidenten
Hugo Haase (1863–1919) 10. November 1918 29. Dezember 1918 USPD Rücktritt
Philipp Scheidemann (1865–1939) 29. Dezember 1918 7. Februar 1919 SPD
Reichsministerpräsident
Philipp Scheidemann (1865–1939) 13. Februar 1919 20. Juni 1919 SPD Rücktritt wegen Uneinigkeit über den Versailler Vertrag
Gustav Bauer (1870–1944) 21. Juni 1919 14. August 1919 SPD Namensumstellung auf Reichskanzler
Reichskanzler
Gustav Bauer (1870–1944) 14. August 1919 26. März 1920 SPD Vertrauensverlust nach dem Kapp-Putsch
Hermann Müller (1876–1931) 27. März 1920 8. Juni 1920 SPD Zentrumspartei übernimmt Mehrheit nach Unterzeichnung des Versailler Vertrages durch Müller
Konstantin Fehrenbach (1852–1926) 25. Juni 1920 4. Mai 1921 Zentrum Uneinigkeit der Parteien im Streit um die Annahme des Londoner Ultimatums für Reparationszahlungen
Joseph Wirth (1879–1956) 10. Mai 1921 22. Oktober 1921 Zentrum Neue Regierungsbildung als Protest gegen die Zwangsabtrennung Oberschlesiens an Polen.
Joseph Wirth (1879–1956) 26. Oktober 1921 14. November 1922 Zentrum Ermordung Walther Rathenaus durch Rechte und Scheitern einer Koalition der demokratischen Kräfte dagegen.
Wilhelm Cuno (1876–1933) 22. November 1922 12. August 1923 parteilos Der Streikaufruf Cunos gegen die Reparationszahlungen treibt Deutschland in den Ruin, die SPD stellt ein Misstrauensvotum.
Gustav Stresemann (1878–1929) 13. August 1923 3. Oktober 1923 DVP Ende des 1. Stresemann-Kabinetts nach Umsturzversuchen deutscher Kommunisten, die von Sachsen und Thüringen aus operieren: „Deutscher Oktober“ [1]
Gustav Stresemann (1878–1929) 6. Oktober 1923 23. November 1923 DVP Umsturzversuche rechter Kräfte im Münchner Hitlerputsch (9. November 1923) und Kabinettskrise danach.
Wilhelm Marx (1863–1946) 30. November 1923 26. Mai 1924 Zentrum Ende Kabinett Marx I
Wilhelm Marx (1863–1946) 3. Juni 1924 15. Januar 1925 Zentrum Ende Kabinett Marx II
Hans Luther (1879–1962) 15. Januar 1925 5. Dezember 1925 parteilos Auseinanderbrechen der Koalition nach Anerkennung der im Versailler Vertrag festgelegten Westgrenze im Locarno-Pakt
Hans Luther (1879–1962) 20. Januar 1926 12. Mai 1926 parteilos Rücktritt des zweiten Kabinetts Luther nach einem Misstrauensvotum des Reichstags wegen der Einführung einer modifizierten kaiserlichen Flagge
Otto Geßler (1875–1955) — kommissarisch 12. Mai 1926 17. Mai 1926 DDP Vorwurf der Nähe zu rechtsgerichteten Kreisen und Großindustrie / Aufdeckung eines frühen geheimen Aufrüstprogramms gegen den Versailler Vertrag in der Lohmann-Affäre
Wilhelm Marx (1863–1946) 17. Mai 1926 17. Dezember 1926 Zentrum Ende Kabinett Marx III
Wilhelm Marx (1863–1946) 19. Januar 1927 12. Juni 1928 Zentrum Ende Kabinett Marx IV
Hermann Müller (1876–1931) 28. Juni 1928 27. März 1930 SPD Scheitern der Koalition an Reformwünschen der arbeitgeberfreundlichen DVP zur 1927 eingeführten Arbeitslosenversicherung. Weigerung der SPD, auf eine viertelprozentige Erhöhung der Beiträge zur Versicherung zu verzichten.
Heinrich Brüning (1885–1970) 30. März 1930 7. Oktober 1931 Zentrum Bekämpfung der Wirtschaftskrise durch Deflationspolitik (Politik des Sparens).
Heinrich Brüning (1885–1970) 9. Oktober 1931 30. Mai 1932 Zentrum Verschlimmerung der wirtschaftlichen und innenpolitischen Situation trotz Hoover-Moratorium und erfolgreichen Verhandlungen bei der Konferenz von Lausanne.
Franz von Papen (1879–1969) 1. Juni 1932 17. November 1932 Zentrum (ab 3. Juni 1932 parteilos) Kabinett der Barone. Durchführung des Preußenschlags (Absetzung der SPD-geführten Regierung in Preußen). Versuchter Staatsstreich scheitert am Widerstand der Reichswehr unter Schleicher.
Kurt von Schleicher (1882–1934) 4. Dezember 1932 28. Januar 1933 parteilos Schleicher versucht als „sozialer General“ eine Annäherung an die gemäßigten Kräfte (soziales Bündnis) und die Spaltung der NSDAP. Vorhaben misslingt, Unterstützer wenden sich ab, Hindenburg ernennt unter Druck Hitler zum Reichskanzler.

Zeit des Nationalsozialismus

Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei
Reichskanzler
Adolf Hitler (1889–1945) 30. Januar 1933 1. August 1934 NSDAP
Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler (1889–1945) 2. August 1934[2] 30. April 1945 NSDAP
Reichskanzler
Joseph Goebbels (1897–1945) 30. April 1945 1. Mai 1945 NSDAP
Leiter der Geschäftsführenden Reichsregierung
Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (1887–1977) 2. Mai 1945 5. Juni 1945 NSDAP

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsches Historisches Museum: Der „deutsche Oktober“ 1923
  2. Jugendlexikon Nationalsozialismus. Rowohlt Verlag, 1982, S. 72; vgl. Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934 vom 2. August 1934, auf: documentArchiv.de (Hrsg.)

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