Libdvdcss2

Libdvdcss2

libdvdcss ist eine Programmbibliothek zur Entschlüsselung von DVDs, welche mit CSS verschlüsselt wurden. Die Bibliothek, welche Teil des VideoLAN-Projektes ist, wird von einer Vielzahl von Opensource-DVD-Abspielprogrammen verwendet und gilt als sehr portabel. Unterstützt werden die Betriebssysteme GNU/Linux, BSD, Microsoft Windows, Mac OS X, BeOS, Solaris und HP-UX. Die Software ist unter der GNU GPL lizenziert.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

libdvdcss generiert eine Liste möglicher Schlüssel. Sollte keiner der Schlüssel funktionieren (zum Beispiel wenn die DVD regionalcodiert ist), wird ein Brute-Force-Algorithmus angewandt. libdvdcss ignoriert daher den Regionalcode einer DVD.

Rechtliche Einschätzung

Viele Linux-Distributionen werden ohne die libdvdcss ausgeliefert (etwa openSUSE, Debian und Ubuntu), da CSS patentrechtlich geschützt ist.

In Deutschland und weiteren Ländern ist es verboten, Programme zu schreiben oder zu vertreiben, die Kopierschutzmaßnahmen umgehen. Würde ein deutsches Gericht CSS in letzter Instanz für eine „wirksame technische Maßnahme“ erklären (§ 95a Urheberrechtsgesetz, in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2003 geänderten Fassung[1]), so wäre die Benutzung dieser Bibliothek in Deutschland nicht gestattet. So ein Gerichtsurteil gibt es zur Zeit nicht.

Es gibt auch die Darstellung, nach der CSS lediglich einen Abspielschutz darstellt: Die DVD kann zwar kopiert werden, allerdings ist das Anschauen ohne Entschlüsselungsprogramm nicht möglich. Es ist unklar, ob Gerichte dieser Auffassung folgen würden (wobei – im Gegensatz zur Benutzung von DeCSS – die Anwendung der libdvdcss noch nicht Thema vor Gericht war).

Letztendlich ist dies im Hinblick auf § 95a Urheberrechtsgesetz vermutlich irrelevant, da CSS als Schutz gegen unlizenziertes Abspielen eine technisch wirksame Einschränkung der Nutzungsrechte darstellt und somit potentiell den entsprechenden legalen Einschränkungen unterliegt.

Die Benutzung der libdvdcss würde in diesem Fall auch nach § 108b Urheberrechtsgesetz strafbar sein, soweit sie nicht „ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt“. Im Falle des Privatgebrauchs kommen lediglich zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber in Betracht.

Finnland

Das Helsingin käräjäoikeus (Amtsgericht Helsinki) entschied am 25. Mai 2007, dass CSS nicht mehr als 'wirksame' Kopiersperre betrachtet werden könne. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 „Bundesgesetzblatt Nr. 46“
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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