- Lieferschein
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Ein Lieferschein (Warenbegleitschein, Abkürzung: Liefersch.) ist ein Dokument, das über die gelieferten Waren Auskunft gibt. Im Idealfall stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO 6 Jahre lang aufbewahrt werden - im Falle einer Mischung zwischen Rechnung & Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von 10 Jahren[1].
Die Erteilung eines solchen ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht also keine gesetzliche Verpflichtung, außer der Rechnung, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zu erteilen.
Der Lieferschein in Papierform begleitet generell die Ware, im Gegensatz zur Rechnung, die auch getrennt von der Ware als Brief transportiert werden kann.
In vielen Branchen setzt sich im Versand zwischen Unternehmen der elektronische Lieferschein durch. Vorreiter dieser Art von Belegen ist die Automobilindustrie, wo dies schon seit Jahren durchgeführt wird. Beim elektronischen Lieferschein werden die Daten bereits unmittelbar nach dem Versand der Ware nach einem genau vereinbarten Ablaufmuster per elektronischem Datenaustausch direkt an den Empfänger übermittelt, so dass dieser bereits im Voraus informiert wird, welche Waren genau geliefert werden.
Siehe auch
Einzelnachweis
Weblinks
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