- Liegezeit
-
Unter Liegezeit[1] versteht man alle Zeiten, die ein Arbeitsgegenstand ablaufbedingt oder störungsbedingt nicht bearbeitet, geprüft, transportiert oder gelagert wird.
Von ablaufbedingtem Liegen spricht man, wenn das Liegen nach den Arbeitsbedingungen nicht vermeidbarer Teil des Arbeitsprozesses ist. Typische ablaufbedingte Liegezeiten sind:
- Arbeitsgegenstände im Puffer
- bei losweiser Verarbeitung die vor und hinter dem Arbeitssystem liegenden Teile, die gerade nicht bearbeitet werden
- Wartezeiten beim Rüsten des Arbeitssystems
- Erholungsbedingtes Unterbrechen der Tätigkeit
Von zusätzlichem Liegen spricht man, wenn das Liegen aufgrund von Störungen stattfindet:
- Energieausfall
- Ungeplanter Ausfall des Betriebsmittels
- Organisationsfehler
- persönlich bedingtes Unterbrechen der Tätigkeit
- usw.
Weitere Bedeutungen
- Liegezeit (Schiff): Verweildauer im Hafen
- Liegezeit (Klinik): Aufenthalt des Patienten im Krankenhaus
Quellen und Einzelnachweise
- ↑ REFA (1971) Methodenlehre des Arbeitsstudiums, Teil 2; Carl Hanser, München (ISBN 3-446-12704-6), S. 34
Wikimedia Foundation.