- Ligatur (Chirurgie)
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Unter einer Ligatur (v. lat.: ligare „binden“, „verbinden“; ligatur „es wird gebunden“) versteht man in der Chirurgie das Unterbinden eines Hohlorganes mit einem chirurgischen Faden, zum Beispiel eines Blutgefäßes. Die Ligatur kann damit zur Blutstillung bei Operationen dienen.
In besonderen Situationen wird bei einer Ligatur das Gewebe zusätzlich mit der Nadel durchstochen, um ein Abrutschen zu verhindern (scharfe Ligatur).
Spezialformen der Ligatur werden zum Beispiel zur Behandlung von Hämorrhoiden-Beschwerden oder als Notfallmaßnahme bei lebensgefährlichen Blutungen von Ösophagusvarizen eingesetzt (Gummibandligatur). Eine andere Anwendung ist das Abbinden von nicht mehr benötigten Gefäßen nach Kreislaufmodifikationen wie der Glenn-Anastomose.
Der Vorteil der Ligatur gegenüber dem Elektrokauter liegt in der Zuverlässigkeit, dass das Gefäß sicher mechanisch verschlossen wird. Mit dem Kauter koagulierte/kauterisierte Gefäße können dagegen durch den Brandschaden in der Nachbarzone undicht werden und wieder zu bluten beginnen.
Bis ins 16. Jahrhundert verbluteten viele Menschen bei Amputationen, erst durch die Methode der Ligatur, die von Ambroise Paré erstmals angewendet wurde, ging die Sterblichkeit dabei zurück.
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! Kategorie:- Chirurgische Naht
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