- Listenmandat
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Listenmandate sind die Mandate, die durch die Zweitstimme entstehen. Eine Partei, die durch die Zweitstimme einen gewissen Prozentsatz erreicht, hat das Recht, in das jeweilige Parlament einzuziehen. Jene Partei bestimmt die Politiker, die für sie in das Parlament einziehen, diese nennt man Listenkandidaten.
Kategorie:- Wahlrecht (Deutschland)
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