Lizenzentzug

Lizenzentzug

Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben, nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen.

Inhaltsverzeichnis

Lizenzentzüge im Sport

Wird einem Sportverein die Lizenz für den Profi-Spielbetrieb entzogen, ist dies in der Regel mit dem Zwangsabstieg in untere Ligen verbunden. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn ein Sportwettbewerber unwahre Angaben gegenüber dem Lizenzgeber gemacht hat, um diese Lizenz zu erhalten. Häufigster Grund eines Lizenzentzuges bzw. einer Lizenzverweigerung ist eine dramatisch verschlechterte wirtschaftliche Situation des Sportwettbewerbteilnehmers. Ist die Liquidität eines Profi-Vereins aufgrund Überschuldung nicht mehr gewährleistet, wird in der Regel dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz zum Spielbetrieb entzogen; dies geschieht unter anderem, weil man die anderen Wettbewerbsteilnehmer vor sportlichem und damit verbundenem finanziellem Schaden bewahren will. Wird ein Sportverein zahlungsunfähig und kann ein Wettbewerbsturnier deshalb nicht ordnungsgemäß beenden, beträfe dies ebenso die anderen Wettbewerbsteilnehmer, da Spiele gegen den lizenzverstoßenden und damit aus dem Spielbetrieb ausscheidenden Verein in der Regel annulliert oder aus der Wertung genommen würden.

Lizenzentzüge von Fußball-Bundesliga-Vereinen im Überblick

  • 1965: Hertha BSC
  • 1971: Arminia Bielefeld
  • 1977: Bonner SC – Der damals in der 2. Bundesliga spielende Verein verlor wegen 1,2 Millionen DM Schulden die Lizenz. Der Verein schaffte es danach nicht wieder ins Profi-Geschäft zurück. Zur damaligen Verteidigung stand Reinhard Rauball dem Verein zur Seite.
  • 1979: FC St. Pauli
  • 1982: Lizenzentzug und Zwangsabstieg des TSV 1860 München in die Bayernliga.
  • 1989: Dem Verein Kickers Offenbach fehlte zur Lizenzerteilung eine Bürgschaft über 800.000 DM. Es trat zwar ein Bürge auf, jedoch forderte der DFB eine Bank als Bürgen. Dem Verein wurde die Lizenz deshalb entzogen.
  • 1991: Dem Verein Rot-Weiss Essen wurde die Lizenz für die 2. Bundesliga entzogen. Es erfolgte überdies der Zwangsabstieg.
  • 1992: Dem Verein Blau-Weiß 90 wurde die Lizenz in der 2. Bundesliga entzogen. Der Verein meldete daraufhin Konkurs an und musste unter dem neuen Namen SV Blau-Weiß Berlin in der Kreisliga C neu anfangen.
  • 1993: Dem in der Bundesliga spielenden Verein Dynamo Dresden wurden wegen Lizenzerschleichung durch falsche Angaben für die Saison 1993/1994 vier Tabellenpunkte abgezogen. Zusätzlich erhielt Dynamo Dresden eine Geldstrafe über 100.000 Euro. Im Laufe der Saison wurde Aufsteiger Rot-Weiss Essen zum zweiten Mal die Lizenz entzogen. Der Verein konnte die Runde zu Ende spielen, seine Spiele wurden aber aus der Wertung genommen.
  • 1995: Dynamo Dresden wurde für die Saison 1995/1996 die Lizenz für die 1. und 2. Bundesliga verweigert. Damit musste der Verein aus der 1. Bundesliga direkt in die Regionalliga zwangsabsteigen.
  • 1995: 1. FC Saarbrücken wurde für die Saison 1995/1996 die Lizenz für die 2. Bundesliga verweigert. Damit musste der Verein als Tabellensiebter in die Regionalliga zwangsabsteigen.
  • 2001: Dem SSV Ulm 1846 fehlte nach dem Abstieg aus der 2. Fußball-Bundesliga für eine Lizenz in der Regionalliga das Geld, somit wurde der Verein in die Oberliga versetzt. Daraufhin meldete der Verein Insolvenz an. Deswegen nahm man nicht am Spielbetrieb der Oberliga teil, stattdessen wurde die zweite Mannschaft, die in der Verbandsliga spielte, zur ersten Mannschaft ernannt.
  • 2002: Der SSV Reutlingen 05 erhielt einen Strafabzug von sechs Tabellenpunkten wegen Verstoßes gegen die Lizenzauflagen. Der Verein stieg aus der 2. Bundesliga ab und beantragte die Lizenz für die Regionalliga. Eine Bürgschaft über 150.000 Euro wurde in letztem Moment aufgetrieben. Eine Abordnung fuhr nach Frankfurt am Main, um die Unterlagen persönlich abzugeben. Jedoch kamen die Vereinsfunktionäre wegen eines Staus 31 Minuten zu spät in Frankfurt an. Die Lizenz wurde Reutlingen entzogen, der Verein in die 4. Liga versetzt. Im selben Jahr stieg auch der SV Waldhof Mannheim nach der gescheiterten Fusion mit dem VfR Mannheim aus der zweiten Bundesliga ab. Die Mitglieder des Vereins hatten eine von Sponsor MVV Energie AG geforderte Umbenennung des Traditionsvereins in SV Mannheim abgelehnt und stattdessen lediglich für SVW Mannheim gestimmt. Daraufhin kündigte der Sponsor seine Zusammenarbeit auf und der DFB erteilte dem Verein keine Lizenz für die Regionalliga, so dass er wie Reutlingen in der Oberliga Baden-Württemberg antreten und sogar Insolvenz beantragen musste.
  • 2005: Dem Verein Borussia Dortmund drohte die Lizenzverweigerung für die nächste Spielsaison. Grund war die katastrophale Wirtschaftslage mit einem Schuldenstand von 166.800.000 Euro. Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Borussia Dortmund mussten Spieler um ihre Gehälter bangen.
  • 2010: Rot-Weiss Essen drohte der Lizenzentzug. Da die Stadt Essen die erforderliche Liquiditätsreserve in Höhe von ca. 2,7 Mio € nicht zur Verfügung stellte, musste die Vereinsführung einen Antrag auf Auszahlung der Bürgschaft in Höhe von 2,7 Mio. € beim DFB stellen. Nachdem der DFB die Auszahlung verweigert hatte und Rot-Weiss Essen die 2,7 Mio € nicht aufbringen konnte, meldete der Vorstand Anfang Juni 2010 Insolvenz an. Es folgte der Zwangsabstieg in die NRW-Liga.

Lizenzentzug bei Profisportlern

Ende 2004 wurde dem vierfachen Schwergewichts-Boxweltmeister Evander Holyfield aus medizinischen Gründen von der New York State Athletic Commission die Lizenz entzogen. Bevor er in einem anderen amerikanischen Bundesstaat eine Profi-Box-Lizenz erhalten konnte, war eine Untersuchung bei einem New Yorker Kommissions-Arzt verpflichtend.

Lizenzentzug bei Rundfunk und Medien

  • 31. Dezember 2004: Ende des Jahres 2004 wurde dem baden-württembergischen Landessender BTV4U die Lizenz zum Sendebetrieb von der Landesanstalt für Kommunikation entzogen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Beschluss der zuständigen Landesanstalt, die nicht gewillt war, die Sendelizenz von BTV4U zu verlängern. Grund für die Zwangseinstellung des Sendebetriebs waren mehrere Verstöße der Betreiberfirma und des Alleingeschäftsführers Thomas Hornauer gegen das Medienrecht. Hauptgründe für den Lizenzentzug waren die kontinuierliche direkte Einflussnahme des Geschäftsführers Thomas Hornauer auf einzelne Mitarbeiter, sein Missbrauch des Senders für persönliche Zwecke sowie der Verstoß gegen das gesetzliche Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen. Das Programm von BTV4U war in der Vergangenheit unter anderem wegen eines hohen Anteils an Esoterik- und Astrologie-Sendungen sowie Beschwerden von Mitarbeitern über „sektenähnliche Zustände“ in die Kritik geraten. Als im April 2004 die erste Verlängerung der Lizenz anstand, versprach Geschäftsführer Hornauer, die Orientierung des Senders zu ändern. Als die Lizenz jedoch sicher in der Tasche war, weitete Hornauer die Esoterik-Sendungen aus – zu Lasten der Nachrichtenberichterstattung, die eine Auflage für die Lizenz war. Da die Justiz solche Entgleisungen auch für die Zukunft befürchtete, wurde die Lizenz entzogen.
  • Im Dezember 2003 gab das Mobilfunkunternehmen mobilcom eine ersteigerte UMTS-Lizenz zurück. Grund für die Rückgabe war eine Frist der Regulierungsbehörde, wonach die UMTS-Lizenz-Inhaber bis Ende des Jahres 2003 ein Netz aufgebaut haben müssen, das 25 Prozent der Bevölkerung erreicht, andernfalls kann die Lizenz entzogen werden. Das Mobilfunkunternehmen hatte sich dann dazu entschieden, kein eigenes UMTS-Netz aufzubauen und kam damit einem Lizenzentzug zuvor.

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