- Locarno-Klassifikation
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Abkommen zur Errichtung einer Internationalen
Klassifikation für gewerbliche Muster und ModelleKurztitel: Locarno Abkommen Titel (engl.): Locarno Agreement Establishing an International
Classification for Industrial DesignsDatum: 8. Oktober 1968 Fundstelle: Vertragstyp: Multinational Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen Unterzeichnung: Ratifikation: 49 Verbandsländer (15. Januar 2008)[1] Deutschland: 25. Oktober 1990 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. Die internationale Geschmacksmusterklassifikation (auch Locarno-Klassifikation genannt) ist ein internationales Abkommen über die Einteilung und Erschließung von Geschmacksmustern. Die ursprüngliche Klassifikation wurde 1968 auf der Konferenz von Locarno als Abkommen zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beschlossen. Um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen wird die Klassifikation regelmäßig revidiert. Das Übereinkommen wird von der WIPO verwaltet und ihm sind bis heute 49[2] Staaten beigetreten.
Derzeit legt die Locarno-Klassifikation insgesamt 32 Hauptklassen und 219 Unterklassen mit detaillierter Beschreibung der Waren fest. Da bei der Anmeldung von Geschmacksmustern die Klassen angegeben werden müssen, ist es möglich sprachunabhängig eine Recherche durchzuführen
Inhaltsverzeichnis
Klasseneinteilung
Die Einteilung der Klassen der Locarno-Klassifikation (9.Ausgabe, gültig ab 1. Januar 2009) ist folgende:
Einteilung der Klassen
Klasse Inhalt 01 Nahrungsmittel 02 Bekleidung und Kurzwaren 03 Reiseartikel, Etuis, Schirme und persönliche Gebrauchsgegenstände, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 04 Bürstenwaren 05 Nichtkonfektionierte Textilwaren, Folien (Bahnen) aus Kunst- und Naturstoffen 06 Möbel 07 Haushaltsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 08 Werkzeuge und Kleineisenwaren 09 Verpackungen und Behälter für den Transport oder den Warenumschlag 10 Uhren und andere Messinstrumente, Kontroll- und Anzeigegeräte 11 Ziergegenstände 12 Transport- und Hebevorrichtungen 13 Apparate zur Erzeugung, Verteilung oder Umwandlung von elektrischer Energie 14 Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung oder Verarbeitung von Informationen 15 Maschinen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 16 Fotografische, kinematografische und optische Artikel 17 Musikinstrumente 18 Druckerei- und Büromaschinen 19 Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf 20 Verkaufs- und Werbeausrüstungen, Schilder 21 Spiele, Spielzeug, Zelte und Sportartikel 22 Waffen, Feuerwerksartikel, Artikel für die Jagd, den Fischfang und zur Schädlingsbekämpfung 23 Einrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten, sanitäre Anlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, feste Brennstoffe 24 Medizinische- und Laborausrüstungen 25 Bauten und Bauelemente 26 Beleuchtungsapparate 27 Tabakwaren und Raucherartikel 28 Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse, Toilettenartikel und -ausrüstungen 29 Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer, zur Unfallverhütung und Rettung 30 Artikel für das Halten und Pflegen von Tieren 31 Maschinen und Apparate für die Zubereitung von Nahrung oder Getränken, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind 32 Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen Einzelnachweis
- ↑ http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/locarno.pdf
- ↑ http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?lang=en&search_what=B&bo_id=12
Weblinks
- Offizielle Seite zur Locarno-Klassifikation bei der WIPO
- Text des Locarno-Abkommens (englisch)
- Informationen zur Locarno-Klassifikation beim DPMA
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