- Luftembolie
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Klassifikation nach ICD-10 T79.0 Luftembolie (traumatisch) T80.0 Luftembolie nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken T81.7 Gefäßkomplikationen nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert
Luftembolie nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziertO08.2 Embolie nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
LuftembolieO88.0 Luftembolie während der Gestationsperiode ICD-10 online (WHO-Version 2011) Eine Luftembolie ist eine durch das Eindringen von Luft in das Gefäßsystem hervorgerufene Embolie.[1]
Inhaltsverzeichnis
Ursache
Eine Luftembolie entsteht, wenn Luft (ein Sonderfall einer Gasembolie) in die Blutbahn gelangt.
Eine offene Verbindung zwischen einer Vene und Außenwelt, sofern ein negativer Venendruck vorliegt, genügt für das Zustandekommen. Da in den peripheren Körpervenen normalerweise kaum eine solche Bedingung vorliegt, sind Komplikationen bei einfachen Handlungsfehlern bei intravenösen peripheren Verweilkanülen im Krankenhaus selten.[2] Anders sehen die Druck- und damit Gefährdungsverhältnisse bei Zentralvenen- und venösen Portkathetern aus, denn herznah ist ein pulssynchroner Unterdruck zu verzeichnen. Zur Umwelt offene Zentralvenenkathetersysteme können daher tödlich sein. Die Verwendung von Schraub- (Luer-Lock) anstelle Steckverbindungen (Luer ohne Lock) und Personalschulung haben eine Luftembolie auf diese Weise selten werden lassen.
Auch Druckinfusionen, wie sie zum Beispiel bei Herzkatheteruntersuchungen eingesetzt werden, können bei mangelhafter Entlüftung des Schlauchsystems zu einer tödlichen Luftembolie führen, da hier mit hohem Druck mehrere Milliliter Luft direkt ins Herz bzw. die Herzkranzgefäße gedrückt werden können. Bislang gibt es keine technische Lösung für dieses Problem, so dass die Aufmerksamkeit des Personals den einzigen Schutz darstellt. [3][4]
Jedoch führt nicht jedes Eindringen von Luft in das venöse System automatisch zu einer Embolie. Die tödliche Luftmenge wird anhand von Einzelfällen zwischen 10 und 100 ml angegeben. Im Blut lösliche Gase wie unter anderen CO2 haben naturgemäß höhere Grenzwerte. Die tödliche Menge an Luft lässt sich aufgrund der Löslichkeit nach der Formel 0,4 ml pro kg Körpergewicht pro Minute abschätzen. Ein Mensch mit 70 kg Körpergewicht kann also das Eindringen von bis zu 28 ml Luft überleben. Dies ist mehr als ein kompletter Schlauch eines Infusionssystems (ca. 10 ml).
Die Furcht vor einer Luftembolie ist historisch mit der Schilddrüsenchirurgie (mögliche Halsveneneröffnung) verbunden, als man noch keine Intubationsnarkose kannte, die mit gänzlich veränderten pulmonalen Druckwerten und damit erhöhten Venendrücken einhergeht. Man schützte sich in diesem Fall durch eine leichte Kopftieflagerung auf dem Operationstisch (Kocher).
Die Luftembolie ist bezüglich der Ursache (Gas) mit der Caissonkrankheit und bezüglich ihrer Folge für das Herz mit der Lungenthrombembolie verwandt.
Symptome
Die Anzeichen einer Luftembolie sind weitgehend identisch mit denen einer Lungenembolie, also
- Schmerzen beim Atmen
- starker Husten
- stark beschleunigte Atmung (Tachypnoe)
- Synkopen
- Angstzustände und Panik bis hin zur Todesangst aufgrund der gefühlten Atemnot
- starkes Schwitzen (Hyperhidrosis)
Therapie
Als wichtigste Maßnahme muss sofort die Ursache der Luftembolie beseitigt werden, also das weitere Einströmen von Luft in den Kreislauf verhindert werden. Je nach Ausprägung der Symptomatik kann es notwendig sein den Patienten zu beatmen. Über einen Zentralen Venenkatheter kann manchmal Luft aus dem rechten Herzvorhof abgesaugt werden. Um eine weitere Embolisierung der Lunge zu vermeiden, soll der Patient in die Linksseitenlage mit Kopftieflage gebracht werden (Durant-Manöver) dadurch soll die Luft in der Rechten Herzkammer (Ventrikel) verbleiben und die Lungenstrombahn nicht mehr erreichen.
Referenz
- ↑ W. Böcker und H. Moch: Pathologie. Elsevier und Urban&Fischer Verlag, 2008, ISBN 3-437-42382-7 S. 237. Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
- ↑ Joachim Gabka: Injektions- und Infusionstechnik : Praxis, Komplikationen und forensische Konsequenzen.4. Aufl., De Gruyter, Berlin 1988. ISBN 3-11-011000-8
- ↑ E. Türk, N. Schulz und K. Püschel: Luftembolie bei Durchführung einer Koronarangiographie. In: Rechtsmedizin 17, 2007, S. 215–217.
- ↑ Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Luftembolien durch Kontrastmittelinjektoren. Meldung vom 18. September 2007; Referenz-Nr.: 2198/04
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