- Anwalt des Teufels
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Der lateinische Ausdruck advocatus diaboli („Anwalt des Teufels“) bezeichnete in der römisch-katholischen Kirche die Person, die im Verfahren der Selig- bzw. Heiligsprechung Argumente gegen die besprochene Persönlichkeit zu sammeln und vorzutragen hatte (1983 von Papst Johannes Paul II. umbenannt in promotor justitiae, „Förderer der Gerechtigkeit“). Als Gegenspieler trat der advocatus angeli (oder advocatus dei) auf, der für die Seligsprechung argumentierte.
Im weiteren Sinn wird im Bereich der Rhetorik jemand als „advocatus diaboli“ bezeichnet, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören. Umgangssprachlich wird damit auch eine Person bezeichnet, die alles hinterfragt und grundsätzlich die Gegenposition einnimmt.
Häufig findet man auch die falsche Bezeichnung „advocatus diabolus“ oder „advocatus diabolicus“. Diabolus ist falsch dekliniert (Nominativ statt des Genitivs), wohingegen diabolicus der teuflische bedeutet.
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