Malmédy-Prozess

Malmédy-Prozess

Der Malmedy-Prozess war ein Kriegsverbrecherprozess der im Rahmen der Dachauer Prozesse vor einem amerikanischen Militärgericht gegen 73 deutsche Angeklagte vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 im Internierungslager Dachau stattfand. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden. Neben 43 Todesurteilen wurden 30 Freiheitsstrafen verhängt. Die Todesurteile wurden nicht vollstreckt.

Inhaltsverzeichnis

Prozess

Die Angeklagten während des Malmedy-Prozesses in Dachau (Josef Dietrich mit der Nr.11 )

Im Prozess wurden 73 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte-SS Adolf Hitler beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene US-Soldaten beim sogenannten Malmedy-Massaker erschossen und bis zum Abschluss der Ardennen-Offensive allein im Bereich von Stavelot 130 Morde an Zivilisten (Männer, Frauen und Kinder) begangen zu haben.

Bei der Gerichtsverhandlung behauptete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten eidesstattliche Erklärungen, in denen sie behaupteten, während der Verhöre gefoltert worden zu sein.

Urteile

  • 43 Soldaten zum Tod durch den Strang, darunter SS-Standartenführer Joachim Peiper,
  • 22 zu lebenslänglicher Haft, darunter SS-Oberstgruppenführer Sepp Dietrich,
  • Zwei zu 20 Jahren Gefängnis,
  • Einer zu 15 Jahren Gefängnis,
  • Fünf zu 10 Jahren Gefängnis.

Das politische Nachspiel

Hauptsächlich bürgerrechtlich motivierte amerikanische Staatsbürger in und außerhalb der Army bestanden darauf, dass die Vorwürfe von Rechtsverstößen und unfairer Machenschaften einwandfrei geklärt werden müssten. Eine US-Untersuchungskommission konnte die Foltervorwürfe nicht bestätigen, stellte jedoch fest, dass die Voruntersuchungen nicht korrekt ausgeführt worden waren. Bei den Ermittlungen hatten sich einige Amerikaner, die über die Morde an den Kriegsgefangenen erbittert waren, zu Mißhandlungen und Einschüchterungen hinreißen lassen. Auf Zweifel an den Ergebnissen solcher Ermittlungen gründete die Kommission ihre Meinung, dass keine Todesurteile vollstreckt werden sollten. Damit war die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt. Rechtsgerichtete politische Kreise in den USA nutzten diese Vorwürfe, um gegen das Strafverfolgungsprogramm der amerikanischen Besatzungsbehörden und gegen die angeblich von Kommunisten unterwanderte Politik der Regierung Truman zu agitieren. Senator Joseph McCarthy beutete das Malmédy-Thema für seine Karriere aus.[1]

Alle Todesurteile wurden später in Haftstrafen umgewandelt, daher gab es bezogen auf dem Malmedy-Prozess keine Hinrichtungen. Am 22. Dezember 1956 wurde als letzter Gefangener der im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg inhaftierte Joachim Peiper entlassen.[2]

Die Urteile und das Verfahren des Malmédy-Prozesses sind, verbunden mit den Foltervorwürfen, noch immer ein Thema rechter und rechtsextremer Propaganda, auch im Internet.

Einzelnachweise

  1. James J. Weingartner, Crossroads of Death. The Story of the Malmédy Massacre and Trial. Berkeley/ Los Angeles/ London 1979, S. 121ff.
  2. http://www.scrapbookpages.com/DachauScrapbook/DachauTrials/MalmedyMassacre04.html
    http://www.historynet.com/magazines/world_war_2/3030591.html?page=4&c=y

Literatur

John M. Bauserman: The Malmédy massacre. White Mane Publishing Company, Shippensburg, Pa 1995, ISBN 0-942597-77-X. 

Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-1948. Campus-Verlag, Frankfurt am Main/New York 1992, ISBN 3-593-34641-9. 

Weblinks

  • Schilderung des Prozesses und seiner Hintergründe in der "Jewish Virtual Library" (englisch)
  • Malmedy Massacre Trial (englisch)
  • Jewish Virtual Library, United States v. Valentin Bersin, and al., Case nr. 6-24, Review and recommendations of the Deputy Judge Advocate for war crimes, 20. Oktober 1947 (Englisch)[1]
  • Malmedy massacre Investigation – Report of the Subcommittee of Committee on armed services – United States Senate – Eighty-first Congress, fist session, pursuant to S. res. 42, Investigation of action of army with respect to trial of persons responsible for the massacre of American soldiers, battle of the Bulge, near Malmedy, Belgium, December 1944, 13. Oktober 1949 (Englisch) [2][3][4][5]

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