- Mandatsträger
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Unter der Bezeichnung Mandatsträger werden Mitglieder von Parlamenten und Regierungen, direkt oder indirekt gewählte Mitglieder von Kreis- und Bezirkstagen, Gemeinde- und Ortsräten sowie Bürgermeister und Landräte zusammengefasst.
Die Bezeichnung „Mandatsträger“ leitet sich aus dem von den Wählern erteilten Vertretungsauftrag (Mandat) ab.
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