Manko (Fehlbetrag)

Manko (Fehlbetrag)

Wenn in einem Unternehmen von einem Manko geredet wird, ist damit häufig ein festgestellter Fehlbetrag in einer Kasse gemeint. Der Begriff wird darüber hinaus auf kaufmännische Bestandsdifferenzen jeder Art, etwa in einem Lagerbestand angewandt. Im weiteren Sinne ist nicht nur der Fehl- sondern auch ein Mehrbetrag ein Mangel, weil er beim ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht vorkommt.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Das Wort Manko stammt von dem lateinischen mancus ab, das so viel wie gebrechlich, schwach, unvollständig und fehlerhaft und in der übertragenen Bedeutung verkrüppelt oder Krüppel (substantiviert) bedeutet. Das Wort Manko hat sich aus dem Italienischen in die Kaufmannssprache eingebürgert. Es bedeutet ursprünglich "mangelhaft", "unvollständig". Die Redewendung "etwas weist ein schweres Manko" auf, ist der Hinweis auf einen schweren Nachteil, eine beträchtliche Lücke, ein erhebliches Defizit.

Wie wird das Manko festgestellt?

  • Schritt 1: Am Ende einer bestimmten Periode (bei Kassenbeständen meist täglich) wird der Kassen- oder Lagerbestand vom verantwortlichen Kassierer oder den Bestandsverwalter durch Zählen, Messen oder Wiegen ermittelt (siehe auch Inventur).
  • Schritt 2: Die Umsätze oder Bestandsveränderungen werden aus dem vorhandenen Rechnungswesen ermittelt und zum Vortagesbestand addiert oder subtrahiert.
  • Schritt 3: Beide Ergebnisse werden verglichen und sollten übereinstimmen. Bei einem Fehlbetrag spricht man landläufig von einem "Manko"/"Kassenfehlbetrag", auch einer Minusdifferenz, beim Mehrbetrag vom "Kassenüberschuss", auch einer Plusdifferenz.

Wer stellt das Manko fest?

  • der Bestandsverwalter selbst oder
  • ein Kontrolleur, dem die Aufgabe, den Bestand regelmäßig zu überwachen, übertragen ist, (Wahrung des so genannten Vier-Augen-Prinzips) oder
  • ein Prüfer bei einer angekündigten oder unangekündigten Revision des Bestandes.

Wie geht es weiter?

Es beginnt – bei bedeutsamen Beträgen oder Stückzahlen - die Suche nach einem möglicherweise geschehenen Fehler in den Schritten 1 bis 3. Der Bestand wird ein zweites Mal gezählt, die Umsatzfortschreibung auf Fehler überprüft. Einträge in manuell geführten Kassenbüchern könnten beispielsweise fehlerhaft sein. Drehfehler in maschinellen Eingaben lassen sich bei Primanotadurchsicht herausfinden.

Sind diese Aktionen ergebnislos, wird die unaufgeklärte Differenz durch eine Buchung berichtigt. Es entstehen, je nach Situation, entweder außerordentliche Aufwendungen oder außerordentliche Erträge, die sich in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen.

Folgen

Werden von einem Mitarbeiter häufig unaufgeklärte Fehlbeträge gemeldet, setzt er sich dem Verdacht aus, selbst Verursacher der Differenzen zu sein. Dies kann in wiederholten Fällen mit größeren Beträgen zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages führen. Wird jemand gar bei der unberechtigten Geldwegnahme ertappt, ist in der Regel eine fristlose Kündigung unausweichlich, wenn es der Delinquent nicht vorzieht, einer Auflösung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen zuzustimmen.

Mankogelder

Kassierer, insbesondere bei öffentlichen Kassen, erhielten sog. Mankogelder. Das waren geringfügige Beträge, die dazu gedacht waren, einen evtl. Fehlbetrag auszugleichen. In den 1990er Jahren wurden diese nicht mehr ausgezahlt. Seit diesem Zeitpunkt glich der Arbeitgeber evtl. Mankobeträge aus. Im Gegenzug dazu kassierte der Arbeitgeber auch evtl. positive Mankobeträge.

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