- Mastbild
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Unter einem Mastbild versteht man die Art und Weise, wie die Leiterseile auf einem Freileitungsmast angeordnet sind.
Für HGÜ-Freileitungen ist das üblichste Mastbild die Anordnung der beiden Leiterseile in einer Ebene. Bei Bahnstromleitungen werden diese im Fall von zwei Stromkreisen in einer und im Fall von vier Stromkreisen in zwei und für die Versorgung der Neubaustrecken in drei Ebenen auf den Masten verlegt. Für Bahnstromleitungen mit 6 Stromkreisen werden diese in 3 Ebenen auf den Masten verlegt, so dass der Mast auf jeder seiner drei Traversen vier Leiterseile trägt.
Diese Form der Leitungsverlegung ist auch für Drehstromleitungen mit 4 Stromkreisen gleicher Spannung üblich. Vier Drehstromkreise mit verschiedener Spannung werden standardmäßig so auf den Masten untergebracht, dass auf der untersten Traverse zwei Stromkreise für die niedere Spannung und auf den beiden obersten - wie bei einem Donaumast - die Stromkreise für die höhere Spannung hängen. Für Hochspannungsleitungen mit zwei Stromkreisen sind die Einebenenanordnung, der Tonnenmast, der Tannenbaummast und insbesondere der Donaumast das übliche Mastbild.
Für einen Drehstromkreis wird meist die Einebenenanordnung (im Ausland auch auf Deltamasten und Portalmasten verwendet) oder Mastbilder mit drei versetzten Traversen verwendet.
Hybridmaste für die Unterbringung von Bahnstrom- und Drehstromkreisen besitzen im Regelfall drei Traversen, wobei auf der untersten Traverse die beiden Bahnstromkreise untergebracht sind, während auf den beiden obersten Traversen zwei Drehstromkreise wie bei einem Donaumast angeordnet sind.
Kategorie:- Freileitungsbau
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