- Maßnahmenhierarchie
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Die Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden früher in drei und werden aktuell in fünf Stufen eingeteilt. Es sollte zuerst immer versucht werden, die höheren Stufen eins bis drei auszuschöpfen, und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen Stufe vier und fünf gegriffen werden.
Technische Maßnahmen (Alte Hierarchieebene „T“)- 1. Vermeidung der Gefahr (z. B. Ersetzen eines gefährlichen Arbeitsverfahren durch ein ungefährliches)
- 2. Trennung von Mensch und Gefahr (z. B. durch Kapselung einer gefährlichen Maschine)
Organisatorische Maßnahmen (Alte Hierarchieebene „O“)
- 3. Organisatorische Maßnahmen (z. B. zeitliche Begrenzung der Einwirkung einer gefahrbringenden Bedingung; Zugangskontrollen (häufig in Verbindung mit technischen und Persönlichen Schutzmaßnahmen) usw.)
Persönliche Maßnahmen (Alte Hierarchieebene „P“)
- 4. Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe, Staubmaske, Handschuhe usw.)
- 5. Unterweisungen (dazu gehören neben Schulungen und Belehrungen, auch Schilder und Markierungen, Verbote, Gebote usw.)
Je höher die Zahl der Maßnahme, desto geringer sind ihre Reichweite und ihre Wirksamkeit.
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