Arbeitsschutzmanagementsystem

Arbeitsschutzmanagementsystem

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) hat das Ziel der Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle und die Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Verschiedene Leitfäden und Standards beinhalten Vorgaben dazu.

Inhaltsverzeichnis

Standards für AMS

OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) lehnt sich sehr eng an die ISO 9001 und an die ISO 14001 an. Im Jahr 2007 wurde OHSAS 18001 als britische Norm festgelegt. Auch in Polen wurde der Standard zu einer nationalen Norm erhoben, es handelt sich aber nicht um eine weltweit gültige ISO-Norm (Internationalen Standard Organisation), denn weltweit wird die Normung von AMS nach wie vor abgelehnt.

Daher wurde die International Labour Organization (ILO) von der ISO gebeten, einen weltweit gültigen Leitfaden für AMS zu erstellen (ILO-OSH 2001). Mit einer Verbreitung in mehr als 80 Ländern der Welt ist er trotzdem der bekannteste und bedeutsamste Standard für ein AMS. In Deutschland haben bis jetzt circa eintausend Betriebe ein Zertifikat nach OHSAS 18001, welches durch unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften wie Bureau Veritas, TÜV oder DEKRA ausgestellt wird erhalten.

SCC bedeutet Sicherheits Certifikat Contraktoren. Kontraktoren sind technische Dienstleister für die Petro- oder Großchemie und andere. Im Grunde ist es kein Managementsystem, sondern eher ein Fragenkatalog, der 1994 in den Niederlanden erstellt wurde. Durch das SCC-Sekretariat akkreditierte Zertifizierer führen eine Zertifizierung durch. Diese umfasst die Prüfung von Dokumenten und ein Audit, das jährlich wiederholt werden muss. Zeitarbeiterfirmen erhalten das SCP-Zertifikat.

ASCA ist ein Arbeitsschutz und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen, den das Land Hessen im Jahr 1993 für seine Aufsichtsbehörden erstellt hat. Er besteht aus diversen Checklisten, zum Beispiel für die Meisterebene oder für die Dokumente im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die das Auffinden und Beseitigen von Systemfehlern in der Arbeitsschutzorganisation von Anlagenbetreibern ermöglichen.

OHRIS (Occupational Health and Risk Management System) ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept zur nachhaltig wirksamen Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und der Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam von der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Wirtschaft. OHRIS kann in Organisation aller Branchen und Größen eingeführt werden.

OHRIS erfüllt die Vorgaben folgender nationaler und international anerkannten Spezifikationen: Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme der Internationalen Labour Organization (ILO) „Guidelines on occupational safety and health management systems – ILO-OSH 2001“, Nationaler Leitfaden zu Arbeitsschutzmanagementsystemen, Leitfaden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Arbeitsschutzmanagementsysteme „Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ LV 21.

OHRIS erfordert keine Fremdzertifizierung und verursacht keine dadurch bedingte Kostenbelastung für die Unternehmen. Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter beraten Unternehmen kostenlos bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS und führen auf Wunsch die Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems durch und erkennen - nach einer erfolgreichen Prüfung - das System an. Die Grundlagen zu OHRIS und alle erforderlichen Hilfsmittel zu seiner Einführung und Anwendung wurden vom Bayerischen Umweltministerium in der Broschüre „Das OHRIS-Gesamtkonzept“ veröffentlicht und können dort kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen im Internet periodisch aktualisierte Prüflisten für das interne Audit - als Textdatei und als Datenbankanwendung - zur Verfügung.

Im Jahre 2001 veröffentlichte die Arbeitsorganisation der UN die ILO OSH-Guideline. Dieser Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme ist weltweit anerkannt und wurde in Deutschland im "Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) umgesetzt.

Richtlinien für AMS, die von den für Arbeitsschutz zuständigen Landesministerien empfohlen werden, sind: LASI LV 21 „Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ sowie LASI LV 22 „Arbeitsschutzmanagementsysteme - Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“.

Außerdem hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), heute Bestandteil der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die Broschüre „5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb“ erstellt. Hier sind auf 20 Seiten die wichtigsten Forderungen an ein AMS zusammengefasst.

Gründe für ein AMS

Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem AMS zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und ungenauer kontrolliert. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit sehr, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.

Haftungsrisiken im Arbeitsschutz

Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:

Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen". Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.

AMS nach OHSAS 18001:2007

Grundlage der OHSAS 18001 sind die Normen ISO 9001 und ISO 14001.

Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz Politik (A&G-Politik)

Die erste Forderung des AMS ist die Erklärung des Unternehmers oder der obersten Leitung über die Einführung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems, von der alle Beschäftigten in Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies kann durch Aushänge oder auch durch Merkkärtchen erfolgen, die an alle verteilt werden. Die A&G-Politik muss nach OHSAS 18001 auch die Verpflichtung enthalten, die geltenden rechtlichen Auflagen einzuhalten. Weiterhin muss die A&G-Politik der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Planung

Die Gefährdungserkennung, Risikoeinschätzung und darauf folgende Festlegung der Lenkungsmaßnahmen (siehe zum Beispiel:Maßnahmenhierarchie) sind wichtigster Bestandteil der Planung der A&G-Politik. Sowohl alltägliche Abläufe als auch seltene Tätigkeiten sind auf Gefahren und Risiken zu prüfen. Verfahrensanweisungen sollen sicherstellen, dass rechtliche Anforderungen an den Betrieb regelmäßig erhoben, bewertet und umgesetzt werden. Ziele und Programme zur ständigen Verbesserung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes müssen festgelegt und aktiv ausgeführt werden. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen für alle Hierarchieebenen.

Umsetzung

Verantwortlichkeiten (unter anderem Befähigte Person, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter) und Programme des AMS müssen aufgestellt und dementsprechend ausgeführt werden. Wichtige Beispiele sind Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen, der Umgang mit Fremdfirmen, Kommunikation und Beratung mit den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (u.a. Erste Hilfe, Explosionsschutz). Hier ergibt sich eine breite Schnittmenge zum Risikomanagement.

Controlling

Nach der Einführung muss das AMS regelmäßig überprüft werden. Ähnlich wie im finanziellen Sinne ist nach OHSAS 18001 ein Controlling einzuführen, bei dem die wichtigsten Kennzahlen und sonstigen Daten erhoben und bewertet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Wie beim QMS, UMS oder bei der internen Revision sind interne Audits durchzuführen. Ist das System zertifiziert, müssen jedes Jahr zusätzliche externe Audits abgehalten werden.

Bewertung durch das oberste Management

Die oberste Leitung ist verpflichtet die Eignung des AMS in festgelegten Abständen zu bewerten. Ein derartiges Management-Review wird auch im QM – und UM-System durchgeführt.

AMS nach SCC / SCP

Typische nach SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren zertifizierte Unternehmen sind Montagebetriebe, Elektroserviceunternehmen, Reinigungs- und Entsorgungsbetriebe, die auf dem Gelände von Petrochemie- oder sonstigen Großchemieunternehmen handwerkliche Arbeiten durchführen.

Nach SCP (Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister) können Leiharbeitsfirmen zertifiziert werden, die für dieselbe Zielgruppe Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen. Auch hier wird ein AMS verlangt.

Die Gemeinsamkeiten mit OHSAS 18001 sind sehr groß. Es gibt allerdings auch Unterschiede. Von Kontraktoren eingesetzte Subunternehmen müssen ebenfalls ein Zertifikat oder ein geprüftes AMS aufweisen. Die operativen Führungskräfte der Kontraktoren müssen eine Prüfung von einer akkreditierten Organisation erfolgreich bestehen. SCC und SCP machen strenge Vorgaben für die Unfallzahlen der Kontraktoren (1000 Mann-Quote). Wer die Grenzwerte überschreitet beziehungsweise bestimmte sonstige harte Kriterien nicht erfüllt, erhält kein SCC-Zertifikat. Darüber hinaus werden auch grundlegende Bestimmungen des Umweltschutzes von den Zertifiziern mit geprüft. Daher wird dieses Managementsystem auch SGU - Sicherheit Gesundheit Umweltschutz - genannt.

SCC und SCP sind geschützte, akkreditierte Verfahren.

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