- Maître des requêtes
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Maîtres des requêtes (franz.) oder Requetenmeister waren im französischen Staatsrat neben den eigentlichen Mitgliedern (Ministern und Staatsräten) vortragende Räte.
Die Maîtres des requêtes, nach dem Gesetz vom 24. Mai 1872 waren es 24, wurden vom Präsidenten der französischen Republik ernannt; sie mussten mindestens 27 Jahre alt sein. Sie hielten im Conseil d'État Vortrag über die Eingänge minder wichtigen Inhalts und hatten in den Angelegenheiten, in denen sie Referenten waren, entscheidende, sonst aber, wie die dem Conseil zugeteilten Auditoren, nur beratende Stimme. In Verwaltungsstreitsachen und bei Kompetenzkonflikten vertrat ein solcher Beamter gleichsam als Staatsanwalt den Standpunkt der Regierung.
Die Einrichtung der Maîtres des requêtes kam früher in der französischen Verwaltung in vielfacher Anwendung vor. Bei den Parlamenten (den obersten Gerichtshöfen) gab es besondere Requetenkammern, welche über die ihnen zugewiesenen Gesuche entschieden. Maîtres des requêtes hießen früher die Räte zweiter Klasse, welche in der Ministerialinstanz über Bittschriften und Gesuche zu referieren hatten.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorien:- Historisches Amt
- Rechtsgeschichte der Neuzeit (Frankreich)
- Requetenmeister
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