Medizinphysikexperte

Medizinphysikexperte

Medizinphysiker (auch Medizinphysik-Experte oder MPE) ist ein Beruf der angewandten Physik, der mit Aufgaben der Medizinischen Physik befasst ist.

In Deutschland ist der Begriff des „Medizinphysik-Experten“ in der Strahlenschutzverordnung seit dem 20. Juli 2001 im Wesentlichen definiert als Diplomphysiker mit Weiterbildung in Medizinischer Physik oder andere Person mit inhaltlich gleichwertiger Ausbildung. Ein Hochschul-Abschluss, Fachhochschul-Abschluss oder ein Berufsakademieabschluss einer naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Richtung (z. B. Elektrotechnik, Strahlenschutz) ist die Mindestvoraussetzung, um die Weiterbildung zum Medizinphysiker beginnen zu können.

Weiterbildung zum MPE

Die Weiterbildung zum Medizinphysik-Experten dauert in Deutschland 2 Jahre, in denen der/die Physiker/in Vollzeit an einer klinischen Einrichtung tätig sein muss. Die Tätigkeit wird mit einem Ausbildungszeugnis belegt.

Fachgebiete sind Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Radiologie (Röntgen), für den MPE nach Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung. Danach wird unter Vorlage des Ausbildungszeugnisses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Kontrolle des Umgangs mit radioaktiven Stoffen in der Medizin, Röntgen, Beschleunigeranlage in der Medizin (Landesbehörde: z. B. Regierungspräsidium, Landesamt für Umwelt, Arbeitsschutz o. ä.) die sogenannte „Fachkunde im Strahlenschutz“ beantragt. Die Anforderungen zur Erlangung der Fachkunde in Radiologie nach Röntgenverordnung ist in der "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005" auch für Medizinphysik-Experten festgelegt.

Mit dieser Fachkunde wird der Medizinphysiker in der Regel zum Strahlenschutzbeauftragten für den physikalisch-technischen Bereich bestellt, wo er für den betriebssicheren Zustand besonders im Hinblick auf die richtige Strahlendosis von Bestrahlungsgeräten und dergleichen zuständig ist. Dazu rechnet der Physiker in der Strahlentherapie die Bestrahlungspläne für den Arzt, der diese Pläne vor der Anwendung am Patienten noch überprüfen muss.

Der Medizinphysiker gilt als Partner des Arztes (Strahlentherapeuten), da er die innerbetriebliche Prüfung der Bestrahlungsgeräte wahrnimmt und diese für den Therapiebetrieb freigeben bzw. bei Mängeln auch stilllegen muss. Die gesetzlich definierte Aufgabe des Medizinphysikers findet man in der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 24. Juni 2002. Besonders die Optimierung der Strahlenanwendung ist hier hervorzuheben.

Es gibt den Medizinphysiker in einer weniger stark reglementierten Form aber auch als Ausbildungsgang Audiologie oder Lasermedizin. Hervorzuheben ist, dass der Erwerb der Fachkunde als Medizinphysiker sich zusammensetzt aus den besonderen Strahlenschutz-Kursen, die von Weiterbildungs-Trägern u. a. angeboten werden, und der praktischen Klinik-Zeit von zwei Jahren (sogenannte Sachkunde-Zeit). Ein alleiniges Fernstudium vermittelt eben diese Sachkunde-Zeit nicht, so dass es lediglich die Chancen zur Einstellung in einer Klinik als Physiker zum Erwerb der Sachkunde leicht verbessert. Entscheidend ist die staatliche Fachkunde, eine sogenannte Fachanerkennung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik ist derzeit noch optional. Es gibt jedoch Bestrebungen, aus Gründen eines besseren Ausbildungsniveaus und zum Patientenschutz, ebenso wie wegen der Harmonisierung mit EU-Bestimmungen, in Deutschland ein sogenanntes Medizinphysiker-Gesetz zu verabschieden. Derzeit (28. November 2006) ist nur im Land Berlin der Beruf Medizinphysiker geschützt. Die staatliche Fachkunde ist – ähnlich einem Gefahrgut-Führerschein – alle fünf Jahre mit einem zwölfstündigen staatlich zugelassenen Kurs aufzufrischen. Anzumerken ist, dass es mittlerweile Studiengänge Medizinphysik gibt, die mit der Fachkunde abschließen.

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