- Meldesystem für Texte auf Internetseiten
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Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist eine Abteilung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die es erlaubt, Tantiemen für Texte im Internet an Autoren auszuschütten. Die Abteilung ist seit dem 1. Januar 2007 aktiv; die erste Ausschüttung erfolgte 2008 für das Vorjahr. Die VG Wort ist derzeit die weltweit einzige Verwertungsgesellschaft, die Tantiemen für Texte im Internet ausschüttet. Die Vergütung kann grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber oder Autor erhalten, also Blogger ebenso wie Journalisten.
Durch Konsumentenstudien wurde ermittelt, dass die Hälfte der auf DVD und CD gebrannten urheberrechtlich geschützten Texte aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf DVD/CD-Brenner erhebt die VG Wort so genannte Geräteabgaben im Bereich „Reprographievergütung“. Diese sind nach Abzug anderer Ausgaben[1] zur Ausschüttung im Folgejahr vorgesehen, ein Anteil hiervon fließt jeweils in die METIS-Ausschüttungen. Die Kopiergeräteabgaben erhöhten sich 2009 insbesondere durch einen starken Anstieg des Aufkommens aus Fotokopier- und Multifunktionsgeräten auf 377,15 Mio. Euro.[2][3]
Die Anzahl der teilnehmenden Autoren und Seitenmeldungen hat sich im Jahr 2008 gegenüber dem METIS -Startjahr 2007 verzehnfacht[4], im Folgejahr 2009 erneut versechsfacht. Inzwischen werden jedes Jahr mehr als 200.000 METIS-Meldungen abgewickelt. Für Texte im Internet wurden 2008 insgesamt 110.000 Euro an 401 Autoren und 19 Verlage ausgeschüttet, im Jahr 2009 stieg dies auf 616.285 Euro an 2.466 Autoren und 39 Verlage (inkl. Meldungen zur Sonderausschüttung).(Stand April 2010[3])
Inhaltsverzeichnis
Reguläre METIS-Ausschüttung
Anspruch auf diese Tantiemen haben Urheber, die ihre Texte im Internet veröffentlichen, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Sollten die Texte über Verlage oder Organisationen indirekt ins Internet gelangen, so werden die Tantiemen zwischen Verlag/Seitenbetreiber und Autoren im Verhältnis 40:60 aufgeteilt.
Für die reguläre Ausschüttung (im Unterschied zur Sonderausschüttung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:[5]
- Urheberschaft des Textes
- Anmeldung bei VG Wort als Autor jeweils bis zum 31. Dezember des Meldejahres (als „Bezugsberechtigter“ ohne Wahrnehmungsvertrag oder als „Wahrnehmungsberechtigter“[6]
- Eine Textlänge von mindestens 1.800 Anschlägen. Lyrik kann unabhängig vom Umfang gemeldet werden.
- Der Text ist nicht kopiergeschützt.
- Die Zählmarke von METIS ist im Quelltext vorhanden.
- Die Sessions der Texte übersteigen in einem Jahr eine bestimmte Grenze.
- Die Texte werden über das Onlineportal T.O.M. gemeldet.
Wenn bestimmte Zugriffszahlen in einem Kalenderjahr erreicht werden, können diese Texte bei der VG WORT gemeldet werden.
Tantiemen 2007
Im ersten Erhebungsjahr 2007 betrugen die Ausschüttungen:
- für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2499 Sessions gezählt wurden: 30,– Euro
- für jeden Text, bei dem mindestens 2500 Sessions gezählt wurden: 40,– Euro
Tantiemen 2008
Im Erhebungsjahr 2008 betrugen die Ausschüttungen[7]
für Autoren (Veröffentlichung auf eigener Internetseite)
Für Urheber der Texte (auf der eigenen Internetseite)[8] wurden ausgeschüttet:
- für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2999 Sessions gezählt wurden: 30,- Euro
- für jeden Text mit mindestens 3000 Sessions: 40,- Euro
für Autoren und Verlage (Veröffentlichung auf der Verlagsseite)
Bei Veröffentlichung der Texte auf der Verlagsseite wurden die Tantiemen wie folgt aufgeteilt:
- für Autoren: für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2999 Sessions gezählt wurden: 17,65 Euro, ab 3000 Sessions: 23,53 Euro
- für Verlage/Organisationen: für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2999 Sessions gezählt wurden: 12,35 Euro, ab 3000 Sessions: 16,47 Euro
Unter Sessions werden dabei die „während einer Zeiteinheit durch einen einzigen Benutzer erzeugten Seitenaufrufe innerhalb einer Internetseite“[9] verstanden.
Tantiemen 2009
Für das Erhebungsjahr 2009[10] wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt
- bei 1.500 bis 2.999 Zugriffen: 20,- Euro
- ab 3.000 Zugriffen: 25,- Euro
- ab 10.000 Zugriffen: 30,- Euro
Tantiemen 2010
Für das Erhebungsjahr 2010[11] werden an Autoren und Verlage ausgezahlt
- bei 1.500 bis 2.999 Zugriffen: 15,- Euro
- ab 3.000 Zugriffen: 20,- Euro
- ab 10.000 Zugriffen: 25,- Euro
Sonderausschüttung
Da sich nicht alle Seitenbetreiber („Verlage“) an METIS beteiligen, können nicht alle Urheber ihre Vergütungsansprüche im Rahmen einer regulären Ausschüttung geltend machen. Deswegen gibt es ein Meldeverfahren zur jährlichen METIS-Sonderausschüttung, an dem nur Urheber teilnehmen können.[12]
Über dieses Verfahren können Texte gemeldet werden, die auf Internetseiten von Verlagen bzw. anderen Seitenbetreibern stehen und die der Urheber selbst nicht kennzeichnen kann. Seiten, die ein METIS-Zählpixel enthalten, werden vom Meldesystem T.O.M. automatisch zurückgewiesen.
In der Sonderausschüttung 2010 für das Erhebungsjahr 2009 wurden für den ersten gemeldeten Text zwölf Euro und für jeden weiteren Text drei Euro an den jeweiligen Autoren ausgeschüttet.[10]
Die Frist für eine Meldung von Texten im Internet zur Sonderausschüttung wurde erstmals im Jahr 2010 bis zum 31. März des Folgejahres verlängert.
Online-Meldesystem T.O.M.
Seit dem 9. Juli 2009 erfolgen Meldungen für Texte im Internet bei der VG Wort ausschließlich online über das Registrierungs- und Meldeportal T.O.M.[13] Die Abkürzung steht für „T.exte O.nline M.elden“.
Auf der Plattform können Zählmarken für die Texte bestellt werden (Download als csv- bzw. pdf-Datei). Die Zählmarkenverwaltung und Online-Meldung der Texte, auch zur Sonderausschüttung, ist ebenfalls integriert. Zudem können Autoren dort Sprachtonträger und Vortragsrechte anmelden.
Die einmalige Registrierung muss jeweils bis zum 31. Dezember eines Erhebungsjahres abgeschlossen sein (Posteingang bei der VG Wort).[13]
Zählmarkenbestellung und -verwaltung
Über T.O.M. können pro Bestellung maximal 100 personalisierte Zählmarken bestellt werden, pro Anwender maximal 1000 Zählmarken. Weitere Zählmarken sind auf Antrag erhältlich.
Die Zählmarken werden als csv- und pdf-Datei zur Verfügung gestellt und beinhalten jeweils einen html-Code für den Einbau eines Bildpixels zum Zählen der Texte sowie einen Code für das Zählen von verlinkten pdf-Dateien. Mit dem zusätzlich zur Verfügung gestellten persönlichen Identifikationscode jeder Zählmarke kann der Anwender den Zählerstart über das Online-Meldesystem – und damit den korrekten Einbau der Zählmarke (wird in der Regel erst nach ca. 48 Stunden nach Einbau im Online-Meldesystem angezeigt) – kontrollieren und die Verwaltung der einzelnen Zählmarken online vornehmen.
Weblinks
- Texte im Internet / METIS
- Verdi über METIS
- Peter Mühlbauer: Geldsegen für Blogger. In: Telepolis, 22. Dezember 2006.
- Matthias Reuter: Mit der Website Geld verdienen: VG Wort sei Dank. In: PC-Intern.com, 28. Oktober 2008.
Einzelnachweise
- ↑ u.a. Betrieb der VG Wort, Einzahlungen in die Künstlersozialkasse und das Autorenversorgungswerk
- ↑ Verdi: METIS - Tantiemen für Texte im Internet von der VG Wort [1]
- ↑ a b Geschäftsbericht der VG Wort für 2009, April 2010
- ↑ Geschäftsbericht der VG Wort für 2008, April 2009
- ↑ VG Wort: Texte im Internet
- ↑ VG Wort: Teilnahmemöglichkeiten, aufgerufen am 31. Januar 2011)
- ↑ Ausschüttungsquoten 2008
- ↑ METIS: Zahlen zur Ausschüttung für das Erhebungsjahr 2008[2]
- ↑ METIS: Glossar / FAQ[3]
- ↑ a b Ausschüttungsquoten 2010 für das Meldejahr 2009
- ↑ Ausschüttungsquoten 2011 für das Meldejahr 2010
- ↑ VG Wort: Sonderausschüttung, aufgerufen am 31. Januar 2011]
- ↑ a b Onlineportal T.O.M.
Kategorien:- Urheberrecht (Deutschland)
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