Verwertungsgesellschaft Wort

Verwertungsgesellschaft Wort

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland; Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten, die der Urheber der VG Wort per Meldekarte oder per Onlineverfahren angemeldet hat. Die Verwertungsgesellschaft wurde 1958 auf Betreiben des damaligen Verbandes deutscher Schriftsteller (kurz VS; damals ein eingetragener Verein) gegründet; sie ist ein Wirtschaftsverein, dem die Rechtsfähigkeit staatlich verliehen worden ist (§ 22 BGB, § 1 Abs. 4 UrhWG).

Inhaltsverzeichnis

Zweck der Gesellschaft

Damit beim Erstellen von Fotokopien und beim Kopieren von Audio- und Videokassetten, wobei jeweils Wort, Musik und Bild kopiert werden, nur eine einheitliche Abgabe notwendig wird, haben sich die beteiligten Verwertungsgesellschaften auf einen Verteilschlüssel für die darauf erhobenen Pauschalabgaben (zum Beispiel der Bibliothekstantieme) geeinigt. Der Verteilungsschlüssel wird auf der Basis empirischer Teststudien über die Verwertung von kopierbaren und vermietbaren Materialien bemessen.

Seit der Reform des Urheberrechts von 1972 steht den Autoren und Verlagen auch für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken eine Vergütung zu. Weitere Einnahmen kommen aus Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen und Vermieten von Werken, Vergütungen für die Nutzung von Artikeln in Pressespiegeln, für Nachdrucke in Schulbüchern. Das höchste Abgabenvolumen im Bereich der Reprographievergütung kommt durch Geräteabgaben auf.[1]

Ein Teil der Gebührenaufkommen wird im jeweiligen Folgejahr nach einem komplexen Verteilungsschlüssel an die Autoren und Verlage ausgeschüttet. Änderungen der Verteilungspläne beschließen die Mitglieder der VG Wort auf der jährlichen Mitgliederversammlung. Der andere Teil der Einnahmen fließt, neben der Finanzierung der eigenen Verwaltung, u.a. in die Künstlersozialkasse als Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung für freischaffende Künstler und Publizisten, in das Autorenversorgungswerk,[2] das freiberuflichen Autoren Zuschüsse zur privaten Altersversorgung gewährt, in einen Sozialfonds,[3] der Beihilfen für bedürftige Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen leistet, sowie in die Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft[4] der VG Wort.

Tantiemenaufkommen und -ausschüttung

Mehr als 400.000 Autoren und 9.500 Verlage mit und ohne Wahrnehmungsvertrag[5] waren im Jahr 2009 bei der VG Wort registriert. Die einmalige Registrierung und die jährliche Anmeldung von Ansprüchen bei der VG Wort sind für Autoren und Verlage kostenlos. Die Zahl der tatsächlichen Ausschüttungsempfänger lag im Jahr 2009 bei 148.775, davon 143.132 Autoren und 5.643 Verlage.[1]

Die Nettoerlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten betrugen 117,89 Millionen Euro im Jahr 2008, von denen 67,69 Millionen Euro an Autoren und Verlage im Folgejahr ausgeschüttet wurden. Mit 65,54 Millionen Euro stammten rund 56 % der Einnahmen aus den Kopiergeräteabgaben,[6] 9 % (16,64 Mio. Euro) von Rundfunk- und Fernsehsendern.[7]

Seit 1. Januar 2008 entrichten auch die Hersteller von Druckern eine Abgabe an die VG Wort. Diese Geräteabgabe erbrachte der VG Wort im Jahr 2009 rund 22 Millionen Euro (5% der Gesamteinnahmen). Insbesondere durch einen starken Anstieg des Abgabenaufkommens für Fotokopier- und Multifunktionsgeräte von 46,61 auf 345,36 Millionen Euro stiegen gleichzeitig die Nettoerlöse der VG Wort um 316,49 Millionen Euro auf rund 434 Millionen Euro.[1]

Texte im Internet

Seit 2007 werden auch Onlinetexte durch die VG Wort-Abteilung Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) vergütet. Die Erstauszahlung erfolgte Ende Oktober 2008. Die Vergütung kann grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber oder Autor erhalten, was z.B. auch Blogger mit einschließt. Dies ist jedoch mit verschiedenen Voraussetzungen verbunden: So müssen diese Texte kostenlos und frei verfügbar, also ohne Passwortschutz lesbar sein. Zudem muss eine Mindestbesucherzahl pro Jahr erreicht werden, die mittels eigens hierfür vergebenen Zählpixeln von der VG Wort gemessen werden.

Texte auf Internetseiten von Verlagen bzw. anderen Seitenbetreibern, die der Urheber selbst nicht mit einem Zählpixel kennzeichnen kann, können in einer jährlichen Sonderausschüttung ebenfalls gemeldet werden.

Eine einmalige Anmeldung als Autor bei der VG Wort und die Registrierung für das entsprechende Online-Meldesystem T.O.M.[8] ist auch ohne Wahrnehmungsvertrag jeweils bis zum Jahresende möglich. Autoren können dort auch Sprachtonträger und Vortragsrechte anmelden.

Im Internet veröffentlichte Texte können fortlaufend für das jeweilige Erhebungsjahr angemeldet werden. Bisher nahmen jedoch nur wenige Verlage und Webseiten die Online-Vergütung der VG Wort wahr. Dies liegt unter anderem an dem vergleichsweise hohen Aufwand der Textanmeldung.

Die Anzahl der teilnehmenden Autoren und Seitenmeldungen hat sich dennoch im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr versechsfacht. Inzwischen werden jedes Jahr mehr als 200.000 METIS-Meldungen abgewickelt. Im Jahr 2009 wurden für Texte im Internet 616.285 Euro an 2.466 Autoren und 39 Verlage ausgeschüttet.[1]

Rechtewahrnehmung bei Digitalisierungsprojekten

Am 23. Mai 2009 hat die Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossen, bestimmte Rechte ihrer Autoren und Autorinnen im Zusammenhang mit der Google-Vergleichsvereinbarung und anderen nationalen und europäischen Digitalisierungsprojekten wahrzunehmen, sofern diese von den Autoren an sie abgetreten werden. Die VG Wort nimmt damit als neuen Tätigkeitsbereich die Vertretung der Rechte ihrer Autoren bei der digitalen Nutzung vergriffener Werke und für die Anzeige bibliographischer Daten von Werken im Internet wahr.[9]

Texte im Musikbereich

Im musikalischen Bereich nimmt die GEMA die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Texter und Verleger wahr.

Literatur

  • Vorstand VG Wort (Hrsg.): „Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2009.“, VG Wort, München 2010 (PDF-Datei; 1,36 MB)
  • Thomas Gergen: Die Verwertungsgesellschaft VG WORT: Genese und neue Herausforderungen In: Journal on European History of Law, London: STS Science Centre, Vol. 1, No. 2, pp. 14–19, (ISSN 2042-6402).
  • Thomas Keiderling: Geist, Recht und Geld. Die VG WORT 1958–2008. De Gruyter, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-451-8.
  • Ferdinand Melichar: Die Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften: Am Beispiel der VG Wort. Schweitzer, München 1983. ISBN 3-88709-054-3.
  • Karl Riesenhuber: Die Auslegung und Kontrolle des Wahrnehmungsvertrags. De Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-89949-183-1 (Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht. Band 1).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Geschäftsbericht der VG Wort für 2009, April 2010
  2. VG Wort: Autorenversorgungswerk, abgerufen am 31. Januar 2010]
  3. VG Wort: Sozialfonds, abgerufen am 31. Januar 2011]
  4. VG Wort: Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft, abgerufen am 31. Januar 2011]
  5. An manchen Ausschüttungen können Bezugsberechtigte ohne Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags (Muster) teilnehmen. Wahrnehmungsberechtigte (mit Vertrag) können sich außerdem aktiv in manchen Gremien der VG Wort engagieren. Mitglieder haben weitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Vgl. VG Wort: Teilnahmemöglichkeiten
  6. Kopiergeräteabgaben werden von Verwertungsgesellschaften bei den Herstellern von Kopiergeräten und Leermedien als Vergütung für das gesetzlich nur als Ausnahme erlaubte Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke erhoben und – nach Abzug diverser Kosten – an diejenigen Urheber weitergeleitet, die ihre Ansprüche bei der für die Werksart zuständigen Verwertungsgesellschaft anmelden.
  7. Geschäftsbericht der VG Wort für 2008, April 2009
  8. Online-Meldeportal T.O.M.
  9. VG Wort richtet sich auf Google Books ein, heise online, 25. Mai 2009, abgerufen 3. September 2009

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