- VG Wort
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Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist ein Wirtschaftsverein, dem die Rechtsfähigkeit staatlich verliehen worden ist (§§ 22 BGB, 1 Abs. 4 UrhWG); die Gesellschaft wurde 1958 auf Betreiben des damaligen "Verbandes deutscher Schriftsteller" (VS; damals e. V.) gegründet und verwaltet die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten an Sprachwerken auch von Funk und Fernsehen in Deutschland. Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten, die der Urheber der VG Wort per Meldekarte oder per Onlineverfahren angezeigt hat.
Inhaltsverzeichnis
Zweck der Gesellschaft
Damit beim Erstellen von Fotokopien und beim Kopieren von Audio- und Videokassetten, wobei jeweils Wort, Musik und Bild kopiert werden, nur eine einheitliche Abgabe notwendig wird, haben sich die beteiligten Verwertungsgesellschaften auf einen Verteilschlüssel für die darauf erhobene Pauschalabgaben (zum Beispiel der Bibliothekstantieme) geeinigt. Der Verteilungsschlüssel wird auf der Basis empirischer Teststudien über die Verwertung von kopierbaren und vermietbaren Materialien bemessen.
Seit der Reform des Urheberrechts von 1972 steht den Autoren und Verlagen auch für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken eine Vergütung zu. Weitere Einnahmen kommen aus Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen und Vermieten von Werken, Vergütungen für die Nutzung von Artikeln in Pressespiegeln und für Nachdrucke in Schulbüchern. Die Gebühren werden nach einem komplexen Verteilungsschlüssel einmal jährlich an die Autoren ausgeschüttet. Ein Teil der Einnahmen geht in die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialeinrichtungen.
Mehr als 325.000 Autoren und 7.800 Verlage haben Wahrnehmungsverträge mit der VG Wort abgeschlossen. Im Jahr 2005 lagen ihre Einnahmen bei rund 91 Millionen Euro, von denen nach Abzug der Verwaltungskosten 84 Millionen Euro ausgeschüttet wurden. Rund 35 % der Einnahmen stammten aus der Kopierergeräteabgabe, 24 % von Rundfunk- und Fernsehsendern. Seit 1. Januar 2008 müssen auch die Hersteller von Druckern eine Abgabe an die VG Wort entrichten. Allein dieser Posten wird auf jährlich zusätzlich 90 Millionen geschätzt.
Im musikalischen Bereich nimmt die GEMA die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Texter und Verleger wahr.
Online-Literatur
Seit 2007 werden auch Onlinetexte durch die VG Wort-Abteilung Meldesystem für Texte auf Internetseiten vergütet. Die Erstauszahlung erfolgte Ende Oktober 2008. Die Vergütung kann grundsätzlich jeder Websitebetreiber oder Autor erhalten, was auch Blogger mit einschließt. Dies ist jedoch mit verschiedenen Voraussetzungen verbunden: So müssen diese Texte kostenlos und frei verfügbar, also ohne Passwortschutz, lesbar sein. Zudem muss eine Mindestbesucherzahl pro Jahr erreicht werden, die mittels verschiedener Techniken von der VG Wort gemessen werden. Eine Anmeldung als Autor bei der VG Wort ist immer zum Jahresende möglich, die Texte können danach sofort bei Veröffentlichung angemeldet werden. Derzeit nehmen jedoch nur wenige Verlage und Websites die Online-Vergütung der VG Wort wahr. Dies liegt unter anderem an dem vergleichsweise hohen Aufwand der Textanmeldung.
Literatur
- Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2005, VG Wort, München 2006.
- Thomas Keiderling: Geist, Recht und Geld. Die VG WORT 1958–2008. De Gruyter, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-451-8.
Siehe auch
- ProLitteris (Schweiz)
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
- VG Bild-Kunst
- VG Musikedition
- METIS
Weblinks
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