Menschenraub

Menschenraub

Menschenraub ist nach deutschem Strafrecht eine gegen die persönliche Freiheit gerichtete Straftat und gehört zur Gruppe der Entführungsdelikte.

§ 234 StGB bestimmt, dass derjenige, der sich eines Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage auszusetzen, in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu bringen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Die Tathandlung ist das Sich-Bemächtigen, was die Begründung körperlicher Herrschaft bedeutet. Als Tatmittel kommen - anders als bei der einfachen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) - nur Gewalt, Drohung oder List in Betracht. Subjektiv muss der Täter vorsätzlich handeln und eines der besonders genannten Ziele (Aussetzung, Sklaverei oder Militärdienste) haben.

Die Vorschrift ist in Deutschland in der Praxis seit dem 19. Jh. weitgehend bedeutungslos; in anderen Ländern kommt das Verschleppen in Sklaverei oder fremde Schiffs- oder Militärdienste aber noch vor. In diesem Fall ist häufig auch Menschenhandel damit verbunden.

Siehe auch: Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Entführung, Verschleppung, Schanghaien

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Menschenraub — (lat. Plagium), die rechtswidrige Handlung, wodurch sich Jemand eines Menschen wider dessen Willen mittelst Gewalt od. List dergestalt bemächtigt, daß derselbe dem Schutze des Staates od. derjenigen Personen, welche ihn in der Gewalt haben,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Menschenraub — (Plagium), das Verbrechen desjenigen, der sich eines Menschen durch List, Drohung oder Gewalt bemächtigt, um ihn in eine hilflose Lage zu versetzen und darin preiszugeben, oder um ihn in Sklaverei, Leibeigenschaft oder in auswärtige Kriegs oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Menschenraub — (Plagĭum), Verbrechen, das begeht, wer sich eines Menschen durch List, Drohung oder Gewalt bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage auszusetzen oder in Sklaverei, Leibeigenschaft, auswärtige Kriegs oder Schiffsdienste zu bringen, vom Deutschen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Menschenraub — (plagium), rechtswidrige, willkürliche, meist gewaltmäßige Versetzung eines Menschen in Sklaverei, Leibeigenschaft, Gefangenschaft, Kriegsdienste, od. in irgend einen andern Zustand der Dienstbarkeit …   Herders Conversations-Lexikon

  • Menschenraub — ↑Kidnapping …   Das große Fremdwörterbuch

  • Menschenraub — Geiselnahme; Kidnapping; Entführung * * * Mẹn|schen|raub 〈m. 1; unz.; Rechtsw.〉 Überwältigung von Menschen durch List, Gewalt od. Drohung u. ihre Entführung * * * Mẹn|schen|raub, der: gewaltsames Entführen u. Festhalten von Menschen. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Menschenraub — Entführung, Geiselnahme, Kidnapping, Piraterie, Verschleppung. * * * Menschenraub,der:⇨Entführung MenschenraubEntführung,Verschleppung,Kidnapping,Geiselnahme …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Menschenraub — der Menschenraub (Oberstufe) das Entführen einer Person unter Anwendung von Gewalt Synonyme: Entführung, Verschleppung Beispiel: Er verbüßt zurzeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen Menschenraubs, räuberischer Erpressung und versuchten Totschlags …   Extremes Deutsch

  • Menschenraub (Film) — Filmdaten Deutscher Titel Menschenraub Originaltitel Ransom! Produktionsla …   Deutsch Wikipedia

  • Menschenraub, der — Der Mênschenraub, des es, plur. inus. der Raub, d.i. die gewaltsame Entführung, eines Menschen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”