Menschenrechtspädagogik

Menschenrechtspädagogik

Die Menschenrechtsbildung soll zu der Fähigkeit führen, seine eigenen Rechte wahrzunehmen und sich für seine eigenen Rechte sowie die Rechte anderer aktiv einzutreten.

Menschenrechtsbildung geht auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurück. Es wurde auf der 44. Generalversammlung von den Vereinten Nationen am 20. November 1989 beschlossen und am 2. September 1990 in Kraft gesetzt. Es wurde von den meisten Ländern, im Vergleich zu den 23 bisher geschlossenen internationalen Übereinkommen über die Menschenrechte der Vereinten Nationen, innerhalb kürzester Zeit ratifiziert.

Gleichzeitig gibt es neben dieser staatlichen Ebene auch eine soziale Ebene der Entwicklung von Menschenrechten. Hier muss jeder seine Rechte als Mensch und auch als junger Mensch erleben und erfahren. So betrachtet ist Menschenrechtserziehung nicht nur eine politische oder juristische, sondern gleichzeitig auch eine alltägliche interaktive Frage des Zusammenlebens. Dies gilt auch für die globale Perspektive (siehe: Globales Lernen). An einigen Orten wird schon damit experimentiert, Kinder ernsthaft an der Gestaltung ihrer Schule und ihrer Umwelt zu beteiligen. Projektunterricht, Kinderparlament, Klassenrat oder „Kinder lernen von Kindern“ (peer education) sind nur einige dieser Möglichkeiten.

Das innere Handlungskonzept besteht im Verstehen der Kinder verschiedener Kulturen bei gleichzeitigem Zusammenführen. Dieses Verstehen von Verschiedenheiten muss ein wechselseitiges sein, wenn es nicht hierarchisch strukturiert sein soll und somit nicht strukturell zum Entstehen von Minorität beitragen soll. Deshalb darf die Menschenrechtsbildung nicht bei einer bloß kognitiven Annäherung an das Erkennen von Kulturen im Sinne des Erkennens ihrer Vielfältigkeit oder des Zusammentragens der Verschiedenheiten und Ähnlichkeiten (Gemeinsamkeiten) zwischen Kulturen und des bloß kognitiven Verstehens anderer Kulturen anhand ihres jeweiligen Systems und der jeweiligen Gegebenheiten des alltäglichen Lebens ihrer Menschen. Menschenrechtsbildung muss vielmehr innerlich und äußerlich vieldimensional sein und darf sich nicht auf die hierarchisierende kognitive Dimension beschränken. Es wird aber verlangt diese für den kritischen Impetus niemals aufgeben.

Literatur

  • Ursula Carle, Astrid Kaiser (Hrsg.): Rechte der Kinder, Schneider-Verl. Hohengehren, Baltmannsweiler 1998, ISBN 3-89676-045-9
  • Ulrike Hormel, Albert Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft, VS-Verlag, Wiesbaden 2004 (Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung 2005)
  • Claudia Lohrenscheit: Das Recht auf Menschenrechtsbildung. Grundlagen und Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte, IKO-Verl., Frankfurt/Main 2004, ISBN 3-88939-718-2
  • Volker Lenhart: Pädagogik der Menschenrechte, Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3726-5

Siehe auch

Weblinks


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