- Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
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Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) ist die größte Organisation der Alteigentümer von DDR-Immobilien sowie Lobbyorganisation für eine Restitution oder Entschädigung der Betroffenen der Bodenreform.
Sie unterstützte eine Reihe von Klagen von Alteigentümern, wirkt im Bundestag als Interessenverband[1] und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
Inhaltsverzeichnis
Ziele
Das Anliegen der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen ist das Eintreten für eine Regelung hinsichtlich land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes aufgrund von Enteignungen; insbesondere im Zuge der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ).
Die Mitgliedschaft steht allen ehemaligen Eigentümern von land- oder forstwirtschaftlichen Besitz im Gebiet der früheren DDR und derer Erben offen. Soweit die Interessen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) und der Alteigentümer gleichgelagert sind, findet eine wechselseitige Abstimmung und Unterstützung statt.
Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Eine von der AfA maßgeblich vorbereitete und eingebrachte Alteigentümerbeschwerde beim EGMR scheiterte nach Ansicht von Rechtsexperten daran, dass nicht auf die unbestreitbare politische Verfolgung und pauschale Diffamierung der Boden- und Industriereformopfer in der SBZ abgestellt wurde, sondern weil ausschließlich eine finanzielle Nachbesserung der Leistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) erreicht werden sollte.[2][3] Der (mündliche) Verhandlungsführer der BRD vor dem EGMR, Jochen Frowein, führte hierzu aus, dass es "keine berechtigte Erwartung der Kläger gegeben habe." Professor Frowein wies ferner darauf hin, dass „das Unrecht politischer Verfolgung nie von Deutschland anerkannt werden würde, weil das gegen die Wiener Konvention verstieße. Die Betroffenen politischer Verfolgung würden von Deutschland alles zurückbekommen, daran könne es keinen Zweifel geben“, erklärte Frowein in der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR. Dann erfolgte Froweins entscheidender Satz: „But this ist not our subject here!“ (Aber dies ist nicht unser Thema hier!).[3]
Organisation
Die Zahl der eingetragenen Mitglieder der AfA liegt bei etwa 1000. Diese vertreten/repräsentieren in ihrer Mehrzahl Erbengemeinschaften. Die AfA vertritt somit circa 12.000 Betroffene, die in den Jahren 1945 bis 1949 Opfer von Vertreibung und Konfiskationen durch die SMAD oder die Behörden der SBZ/DDR geworden sind.
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e. V. ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e. V. in Berlin. Diese Arbeitsgemeinschaft ist der Dachverband der – bereits seit den ersten Nachkriegsjahren in jedem der alten Bundesländer bestehenden – Verbände des landwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie der Grundbesitzerverbände in den neuen Bundesländern. Auch die AfA hat seit 1999 ihren Sitz in Berlin.
Literatur
- Paffrath, Constanze – Macht und Eigentum, 2004, ISBN 341218103-X
- Madaus, Udo – Allianz des Schweigens, ISBN 3828018408
Weblinks
- Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
- Lobbyverband Nr. 88 im Deutschen Bundestag: Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
Einzelnachweise
- ↑ z. B. webarchiv.bundestag.de
- ↑ EGMR-Urteil v. Maltzan others vs. BRD
- ↑ a b Bundesverband Deutscher Landwirte e.V. (VDL)
Kategorien:- Agrarpolitik
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